Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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zu viele Merkwürdigkeiten - Angeklagter freigesprochen

Robin Hood, Sunday, 08.01.2012, 14:44 (vor 5099 Tagen)

Sexuelle Belästigung nicht nachzuweisen

PEGNITZ - Amtsrichter Daniel Götz hat einen 37-jährigen Mann freigesprochen, der wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt war. Der Staatsanwalt legte ihm zur Last, das Mädchen (heute 13) zwei Sekunden lang befingert zu haben, um sich selbst sexuell zu erregen. Es lag damals bekleidet im Bett. Der Mann ging irrtümlich davon aus, dass es schläft.

Aber der Staatsanwalt beantragte nach der zweistündigen Verhandlung einen Freispruch, weil er viele Merkwürdigkeiten und Widersprüche festgestellt hatte: „Zu viele Merkwürdigkeiten.“ Warum wartete zum Beispiel die Mutter (35) noch sechs Wochen, bis sie zur Polizei ging? Aber sie hatte sofort in Facebook Vorwürfe erhoben. Weiter fand er es seltsam, dass sie nicht bei ihrer Tochter nachfragte.

Die Pflichtverteidigerin sprach von einer Hetzkampagne gegen ihren Mandanten.

Es gab nach dem Vorfall noch gemeinsame Aktivitäten wie Inliner-Fahren mit dem Kind. Der Angeklagte versicherte auch glaubhaft, das Kind nicht sexuell belästigt zu haben. Weiter wurde das Mädchen bei einer Lüge ertappt. Denn es behauptete, den Angeklagten an Halloween in Pegnitz gesehen zu haben. Dieser war aber, wie erwiesen wurde, gar nicht in der Stadt.

Der 37-Jährige war früher mit der Mutter verlobt gewesen. Er schilderte, dass das Mädchen in einem „Durchgangszimmer“ schlief. Auf dem Weg vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer musste man durch das Kinderzimmer gehen. Wenn er nachts aufstand, um auszutreten, oder zu rauchen, und das Mädchen war aufgedeckt, deckte er es zu. „Dies kam häufiger vor, und weiter nichts. Ich lebte in der Familie als Freund der Mutter und beteiligte mich an der Versorgung und Erziehung der Kinder, nahm quasi Vaterrolle ein“, so der ledige Mann.

Er lebte von Anfang 2010 bis zum 17. April 2011 mit der kleinen Familie (das Mädchen hat noch einen Bruder). Er machte auch den ersten Schritt zur Polizei, indem er die Mutter anzeigte, weil sie ihn auf Facebook namentlich als Kinderschänder bezeichnet hatte. Mittlerweile ist der Eintrag gelöscht.

Das Mädchen und ihr 15-jähriger Bruder machten ihre Aussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der sexuelle Übergriff soll sich bereits im Mai 2010 ereignet haben. Ein Jahr lang geschah daraufhin nichts. Erst am 17. April dieses Jahres wurde die Beziehung beendet. Am Tag darauf, am 18. April, will die Frau von dem Vorfall Kenntnis erlangt haben. Aber es vergingen weitere sechs Wochen, bis sie Anzeige gegen ihren früheren Lebensgefährten erstattete. Dies geschah allerdings erst im Zuge der Ermittlungen gegen sie selbst, wegen des „Kinderschänders“ auf Facebook.

Die Mutter erzählte dem Gericht weiter, dass sich ihre Tochter seit dem Sommer vergangenen Jahres zurückgezogen hat.

Einer der ermittelnden Kriminalbeamten betonte: „Das Mädchen war für mich glaubhaft.“ Weiter wusste er, „dass Mutter und Tochter nicht miteinander sprechen“. Offensichtlich beauftragte die Mutter den Bruder telefonisch, seine Schwester zu befragen, was ihr passiert ist. Der Bruder trug dann den Vorwurf der Mutter zu.

Richter Daniel Götz verlas vor seinem Urteil noch zahlreiche Vorstrafen des Angeklagten. Dies begann im Jahr 1997 mit Diebstahl und reihte sich mit verschiedenen Fahrten ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung zu einer stattlichen Liste zusammen. Allerdings war kein Sexualdelikt dabei. Dies war positiv für den Angeklagten.

Der Richter betonte am Ende, dass die Umstände nicht für eine Verurteilung ausreichen.

http://www.nordbayern.de/region/pegnitz/sexuelle-belastigung-nicht-nachzuweisen-1.1739529

Die Akzeptanz von Fehlurteilen ist immer öfter die wirtschaftlichere Lösung.

Prinz Lillifee, Sunday, 08.01.2012, 14:56 (vor 5099 Tagen) @ Robin Hood

Richter Daniel Götz verlas vor seinem Urteil noch zahlreiche Vorstrafen
des Angeklagten. Dies begann im Jahr 1997 mit Diebstahl und reihte sich mit
verschiedenen Fahrten ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung zu einer
stattlichen Liste zusammen. Allerdings war kein Sexualdelikt dabei. Dies
war positiv für den Angeklagten.

Vermutlich, wenn er einmal zuviel ohne Fahrerlaubnis gefahren wäre, dann wäre er noch verdächtiger des Kindesmissbrauchs gewesen. Es ist doch nun kein Geheimnis mehr, dass unschuldige Bürger in diesem Staat verurteilt werden, für Dinge, die sie nie getan haben. Viele haben garkein Geld um in die nächste Instanz zu gehen und ungewiss ihres Rechtes, aber in Gewissheit der Kosten, lieber auf Gerechtigkeit und Wahrheit verzichten. Wahrheit und Gerechtigkeit sind in diesem Land zu einer Sache geworden, die für sich beanspruchen zu wollen man sich finanziell gut überlegen sollte. Die Akzeptanz eines Fehlurteils ist in diesem Rechtsstaat immer öfter die wirtschaftlichere Lösung.

zu viele Merkwürdigkeiten - Angeklagter freigesprochen

Gismatis, Basel, Sunday, 08.01.2012, 17:07 (vor 5099 Tagen) @ Robin Hood

Männer sollten sich von Frauen mit Kindern ganz einfach fernhalten. Das gibt nur Ärger.

Der Staatsanwalt legte ihm zur Last, das Mädchen (heute 13) zwei Sekunden
lang befingert zu haben, um sich selbst sexuell zu erregen.

Zwei Sekunden! Das Mädchen muss für den Rest seines Lebens traumatisiert sein! Am besten, Männer fassen Kinder gar nicht mehr an. Denn wie wollen sie beweisen, dass sie dabei nicht sexuell erregt werden?

Ich lebte in der Familie als Freund der Mutter und beteiligte mich an der
Versorgung und Erziehung der Kinder, nahm quasi Vaterrolle ein“, so der
ledige Mann.

Die Vaterrolle ist Sache des Vaters.

Er machte auch den ersten Schritt zur Polizei, indem er die Mutter
anzeigte, weil sie ihn auf Facebook namentlich als Kinderschänder
bezeichnet hatte.

Richtig so! Angriff ist in einem solchen Fall die beste Verteidigung.

--
www.subitas.ch

Einfache Regel: Keine Beziehungen mit Frauen die Kinder anderer Männer haben...

Kritiker, Sunday, 08.01.2012, 17:46 (vor 5099 Tagen) @ Robin Hood

- kein Text -

Merkwürdige Zeitungsüberschrift ...

Rainer ⌂, Sunday, 08.01.2012, 19:46 (vor 5099 Tagen) @ Robin Hood

"Sexuelle Belästigung nicht nachzuweisen"

Mit dieser Überschrift suggeriert die Zeitung, dass die Belästigung stattgefunden hat, aber nicht nachzuweisen war (Damit wird die Falschbeschuldigerin entlastet)!

Richtige Überschrift wäre:
"Sexuelle Belästigung erfunden"

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Die Akzeptanz von Fehlurteilen ist immer öfter die wirtschaftlichere Lösung.

James T. Kirk ⌂, Alphamädchen-Quadrant, Sunday, 08.01.2012, 21:15 (vor 5098 Tagen) @ Prinz Lillifee

Es ist doch nun kein Geheimnis mehr, dass unschuldige Bürger in diesem Staat verurteilt werden, für Dinge, die sie nie getan haben. Viele haben garkein Geld um in die nächste Instanz zu gehen und ungewiss ihres Rechtes, aber in Gewissheit der Kosten, lieber auf Gerechtigkeit und Wahrheit verzichten. Wahrheit und Gerechtigkeit sind in diesem Land zu einer Sache geworden, die für sich beanspruchen zu wollen man sich finanziell gut überlegen sollte. Die Akzeptanz eines Fehlurteils ist in diesem Rechtsstaat immer öfter die wirtschaftlichere Lösung.

Das kann ich voll und ganz unterschreiben.

Das sehen viele Justiz-Angehörige nicht. Welche Belastung es ist, zum einen in einem Falschbeschuldigungsszenario zu landen, also in solch einem perversen Unrechtssystem mit diversen menschlichen Perversitäten auf Ankläger-Seite. Und zum anderen die pro-weibliche-Opfer-Voreingenommenheit der Richter zu spüren und zu sehen, daß es gar kein ernsthaftes Interesse gibt, die Aussagen eines vermeintlichen und perfide lügenden Opfers zu hinterfragen.

All das zusammen führt zu pragmatischen Lösungen, die letztlich mehr Erleichterung verschaffen als das ungewisse Durchfechten der Wahrheit.

Diese Unmenschlichkeit und Lebensferne des Justizwesens scheinen viele Richter und andere nicht zu begreifen. Dabei wäre dem einfach abzuhelfen. Man müßte einfach nur die Unschuldsvermutung ernstnehmen und die Tatsache, daß gerade Frauen auf Verleumdung und Falschbeschuldigung zurückgreifen.

So können sie andere legal, als Opfer, auf Mitgefühl spekulierend schädigen.

Es bräuchte nur diese Einsicht, ein kritisches Bewußtsein, schon wäre die Sache erledigt. Es entspricht nun einmal dem weiblichen Naturell auf liebe, brave Weise, heimtückisch und indirekt anderen Schaden zuzufügen, um seine Reputation nicht auf's Spiel zu setzen. Das ist doch ganz einfach.

Männer hauen anderen eher direkt auf die Birne und gut ist. Das ist das männliche Naturell. Natürlich müssen sie dafür sitzen.

Aber man scheint gänzlich naiv hinsichtlich weiblicher krimineller Energien zu sein. Das ist das peinliche an unserem Justizsystem. Sozusagen das mangelnde Bewußtsein des "weiblich Bösen".

Diese völlige Dämlichkeit und Naivität gegenüber den ach so friedfertigen und menschlichen Frauen.

--
Allianz der Vernunft

Merkwürdige Zeitungsüberschrift ...

James T. Kirk ⌂, Alphamädchen-Quadrant, Sunday, 08.01.2012, 21:22 (vor 5098 Tagen) @ Rainer

Richtige Überschrift wäre:
"Sexuelle Belästigung erfunden"

Das ist ja nicht erwiesen. Es gibt lediglich Zweifel an der Tat. Ich finde die Überschrift richtig. Das ist nun mal der juristische Zugang.

Wir könnten schon glücklich sein, wenn sich in der Justiz dieses in-dubio-pro-reo-Denken wieder durchsetzen würde. Davor haben die Richter ja Angst in dieser feminormativen Gesellschaft.

Das vermeintliche Opfer ist mehr Wert, als daß ein möglicherweise Unschuldiger in Haft kommt.

--
Allianz der Vernunft

§ 38 DRiG

Prinz Lillifee, Sunday, 08.01.2012, 21:40 (vor 5098 Tagen) @ James T. Kirk

http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html

§ 38 Richtereid

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

So wie es hier mit diesen ganzen Falschbeschuldigungen zu Ungunsten von Männern sich vollzieht, liegt im Umkehrschluss die Vermutung nahe, dass ...

a) sie kennen ihre eigenen Gesetze nicht

b) sich Richter nicht mehr der Wahrheit verpflichtet fühlen und sich damit eines Meineides schuldig gemacht haben

c) Richter keinerlei Wissen haben

d) Richter kein Gewissen haben

Für mich ist es eine Schnittmenge aus a, b c und d! .... zzgl. einer gehörigen Portion Art.97 GG-Desinteresse ("Über mir ist nur der Himmel!"). Noch!

Mittelalter! - Hysterie, Wahn und Hexenjagd sind immer noch "normal"... (nT)

Swen, Sunday, 08.01.2012, 22:17 (vor 5098 Tagen) @ Robin Hood

- kein Text -

Gerechtigkeit hat mit Recht nichts zu tun!

Rainer ⌂, Sunday, 08.01.2012, 22:39 (vor 5098 Tagen) @ Prinz Lillifee

ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

Umpfhh! Wenn ein Richter der Gerechtigkeit dienen soll, dann darf er aber eine Menge Gesetze dieses Staates nicht anwenden!

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Merkwürdige Zeitungsüberschrift ...

sm0469, Monday, 09.01.2012, 14:43 (vor 5098 Tagen) @ Rainer

Entschuldige bitte, wie bist Du denn drauf ?

Bei meinem Fall der damals ähnlich gelagert war wurde erst von Seiten der Zeitungen der Kindesmissbrauch daraus gemacht. Die damalige kurze Meldung im Radio in den Nachrichten war auch total falsch. Aber hauptsache man kann was berichten. Auch hier ging es nur um ein eine erfundene Geschichte die nur das kurze Anfassen beinhaltete. Mehr hat sich das vermeidliche Opfer wohl doch nicht getraut zu lügen. Es hätte ja auch in die Hose gehen können, wie bei diesem Fall hier. Glückwunsch an den Mann das er einen mutigen und besonnen Richter erwischt hat. Ich hatte leider damals nicht das Glück.

Und was wurde aus den Lügnern ?

sm0469, Monday, 09.01.2012, 14:45 (vor 5098 Tagen) @ Robin Hood

Der Richter betonte am Ende, dass die Umstände nicht für eine
Verurteilung ausreichen.
http://www.nordbayern.de/region/pegnitz/sexuelle-belastigung-nicht-nachzuweisen-1.1739529

Auch mir schmecht das ... nicht nachzuweisen ... nicht !!!

Bleib mal am Ball erzähl mal wenn es die Zeitung nicht berichtet was aus der angezeigten Frau wurde und aus den lügenden Kindern ?

Wahrscheinlich ist mal wieder gar nix passiert.

lg

sm0469

Einfache Regel: Keine Beziehungen mit Frauen die Kinder anderer Männer haben...

sm0469, Monday, 09.01.2012, 14:51 (vor 5098 Tagen) @ Kritiker

Toll. leider praktikabel vollkommen wertloser Vorschlag. Es ist doch total Egal heutzutage ob du eine Beziehung zu einer solchen Frau hast oder nicht. Im Gegenteil. Stell Dir vor ein Mann nimmt deinen Vorschlag an. Er fragt bei der Anmache / Verabredung / ect erstmal ob die Dame Nachwuchs hat. Sie bejaht dies und Er macht die Biege. Leider ist die Dame dann so angepisst das sie die Keule rausholt und dennoch oder gerade deswegen eine Erfundene Geschichte rauskrammt. Nützt also alles nix. Die meisten Lügengeschichten entstehen nicht aus Stress in einer Beziehung heraus sondern aus der Not gebohren weil sich jemand unverstanden, missverstanden, beleidigt oder betrogen fühlt. Prozentual kann ich dir aber leider nicht sagen ob es mehr Männer gibt die wg Missbrauchs angeklagt wurden der in einer Beziehung passiert ist oder ob es mehr die Single Männer sind die unabsichtlich einer Frau auf die Füsse getreten sind und nun dafür büßen müssen. LOL

Merkwürdige Zeitungsüberschrift ...

Flint ⌂, Monday, 09.01.2012, 15:15 (vor 5098 Tagen) @ James T. Kirk

Das ist ja nicht erwiesen. Es gibt lediglich Zweifel an der Tat. Ich finde
die Überschrift richtig.

Täter können beide sein. Der Mann oder die Frau.

Nach meinem Rechtsempfinden muß prinzipiell zuerst mal der geschützt werden (im Zweifel für den Angeklagten), der angegriffen wird. Denn der Angreifer kann ja auch der Täter sein. Wer bewußt bzw. vorsätzlich die Justiz instrumentalisiert um Unschuldige anzugreifen und fertig zu machen, sollte härtest bestraft werden!!!

Wie sieht es denn aus mit der Überschrift: "Unterstellung der sexuellen Belästigung nicht nachzuweisen"?

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Der Maskulist
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Familienpolitik

Mutmaßlich

James T. Kirk ⌂, Alphamädchen-Quadrant, Tuesday, 10.01.2012, 01:09 (vor 5097 Tagen) @ Flint

Wie sieht es denn aus mit der Überschrift: "Unterstellung der sexuellen
Belästigung nicht nachzuweisen"?

Ja, das würde noch etwas neutraler klingen. Vielleicht "Angebliche oder mögliche sexuelle Belästigung nicht nachzuweisen".

Jetzt hab ich's. "Mutmaßliche" heißt das. Aber das ist halt 'nen Bullewar-Blatt.

Nichts für ungut.

Ich finde, wie gesagt, diese Dummheit der Justiz so schlimm. Es geht doch nur darum, die spezifisch weibliche Destruktivität ernstzunehmen und sich nicht dumm zu stellen.

Frauen haben doch gerade aus bestimmten Gründen etwas davon, die Justiz zu mißbrauchen, falschzubeschuldigen. Das ist so offensichtlich. Das muß halt systematisch angegangen werden. Da fehlt den Richtern die Courage.

Biologischer Schutzinstinkt + femizentrierte Gesellschaft/Ideologie

Das sind diese Sachen, auf die skrupellose Frauen bauen.

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Allianz der Vernunft

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