Wie funktioniert eine perfekte Väterentsorgung?
Wie funktioniert eine perfekte Väterentsorgung?
In diesem sozial verwahrlosten Land ist es mittlerweile Normalität, dass die Hälfte aller noch geschlossenen Ehen geschieden und im Nachgang mit dem Stempel staatlicher Autorität die ehemals gemeinsamen Kinder zu 90% den Müttern zugeordnet werden. In diesem perfiden, von Feministinnen vorbereiteten Netzwerk, sind viele „HandwerkerInnen“ tätig und mühen sich täglich im Sinne des undefinierten Begriffs des „Kindeswohls“ um das Wohlergehen der Mütter in jedweder Form. Ich beschränke meinen Vortrag auf die Teilphase der Familienentkernung von der Entführung des Kindes bis zum Schließen einer überflüssigen „Gerichtlichen Elternvereinbarung“.
Der Feminismus hat in 40 Jahren die Abwertung und Kriminalisierung des männlichen Geschlechtes in der Gesellschaft vollzogen. Männer, inklusive Väter, erfahren dadurch in diesem Staat eine regelrechte Geschlechterapartheid. Mit der Kriminalisierung der Männer wurden die Weichen für die Familienentkernung gestellt. Im Zuge einer sich durch innerfamiliäre Probleme auflösenden Familienstruktur ist es der Mutter möglich, mit unsubstantiierten Gewaltvorwürfen zu Ungunsten des Vaters, eine Sachlage zu zementieren, bei der sie sich dem Schutz des Staates und die Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu 100% sicher sein kann. Die Unterstellung von häuslicher Gewalt und deren Anführung bei Familiengerichten, Jugendämtern und anderen Behörden räumt einer Mutter jegliche Hindernisse zur Erlangung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Alltagssorge und Kindesunterhalt aus dem Weg. Mit Verweis auf die Umkehr der Unschuldsvermutung beim Gewaltschutzgesetz werden durch die mütterorientierte Justiz und das väterfeindliche Jugendamt Fakten geschaffen, die schon wenige Wochen später unumkehrbar sind. Eine Mutter kann ohne jegliche Sanktion, juristisch gesehen ist es immer noch Kindesentzug, das gemeinsame Kind packen, in einem Frauenhaus abtauchen, bei der Polizei „gefühlte Gewalt“ protokollieren, beim Familiengericht die Maßnahmen des GewSchG im Zuge der Einstweiligen Anordnung beantragen und das Jugendamt in den Väterentsorgungsprozess mit Verweis auf das undefinierte „Kindeswohl“ integrieren. Keine von diesen vorgenannten Institutionen wird den Wahrheitsgehalt der seitens der Mutter nicht belegungspflichtigen Gewaltvorwürfe hinterfragen. Der Vater dagegen rennt in dieser Phase sinnlos gegen eine Wand aus Beton an, ohne jegliche Aussicht auf Erfolg.
Eine Wohnungszuweisung per GewSchG kann bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden. Im Klartext bedeutet dies, dass der Vater, ohne dass irgendein substantiierter Tatsachenbeweis erbracht werden muss, aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss. Die mütterorientierte Justiz legt im Zuge der Einstweiligen Anordnung fest, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleinig der Mutter zugeordnet wird. Der Vater ist damit draußen. Jeder Vater kann sicher sein, dass die mütterorientierte Rechtssprechung das halbe Jahr Wohnungszuweisung mit der dem Gericht möglichen Prozessführung auch voll ausgeschöpft wird. Da kann es schon mal sein, dass ein Brief der Antragstellerin 4 Wochen beim Gericht liegt, dann weitergeleitet wird und der Antragsgegner (Vater) 14 Tage Zeit zur Beantwortung hat. So geht das halbe Jahr schnell rum, ohne dass irgendetwas passiert. Doch weit gefehlt, denn diese Zeit benötigt die mütterorientierte Justiz und das Jugendamt, um mit dem Argument des Kontinuitätsprinzips das ehemals gemeinsame Kind auch dauerhaft der Mutter zuordnen zu können.
Im Kampf um seine und die Rechte seines Kindes auf beide Elternteile wird der von den Massnahmen des GewSchG völlig überrannte Vater, in dem halben Jahr mit einer Flut von Lügen, Mutmaßungen und Unterstellungen seitens der Anwältin der Mutter überschüttet. Aber auch das ist Teil der feministischen Taktik und sorgt letztlich nur dafür, dass der Vater davon regelrecht gelähmt ist. Nichts von alledem muss die Mutter jemals beweisen, es dient alleinig dazu, den Vater zu beschäftigen, denn jeder normale Mensch wird versuchen, sich gegen solche Vorwürfe & Lügen zu wehren. Ist das halbe Jahr Wohnungszuweisung rum, muss das Familiengericht nicht mal mehr was beschließen. Auf dem Schaden sitzt allein der Vater und niemand wird ihm diesen auch nur ansatzweise ersetzen. Meist enden solche Verfahren mit einer Anklage wegen Bedrohung, denn die Justiz will ihre Fratze in der Öffentlichkeit so halbwegs wahren. Eine Bedrohung bekommt man immer durch, denn mittlerweile verfährt die mütterorientierte Justiz wie im Stalinismus: „Wer vor Gericht steht, ist schuldig, denn sonst stände er ja nicht dort!“ Allerdings sind das nur Nebenschauplätze.
Zwischenzeitlich erlebt der auf der Straße schlafende, weil seiner Wohnung verwiesene Mann, verschiedene, alle von der Mutter initiierte Verfahren: Erlangung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes (Verweis auf Gewalt), Entzug des Sorgerechts (Verweis auf Gewalt), Unterhaltsklage wg. Kindesunterhaltes, Scheidungsantrag, also die ganze Palette von der sich einer Frau bietenden Möglichkeiten, die die ganz sicher vom Steuerzahler per kostenloser Verfahrenskostenhilfe auch finanziert bekommt. Den größten Fehler, den der Vater jetzt auch machen könnte wäre, sich im Zuge der Wohnungszuweisung für das halbe Jahr eine Wohnung zu suchen und sich amtlich umzumelden. Bei gemeinsamen Wohneigentum kommt das faktische einem Bekenntnis auf Verzicht gleich, womit der Vater auch aus der Nummer raus wäre.
Ich fasse mal zusammen: Mit Hilfe des Gewaltschutzgesetzes hat die Mutter dem Vater dauerhaft das Kind entzogen, hat ihn zum Unterhaltszahler gemacht und schlimmstenfalls aus dem gemeinsamen Wohneigentum gedrängt. Eine wahrlich tolle Bilanz einer Mutter, die ihr so nur mit staatlicher Unterstützung möglich ist.
Aber es geht noch weiter. Egal wohin der Vater geht, alle Behörden und Einrichtungen werden ihm keine echte Hilfe gewähren. Durchweg befassen sich alle mit der Bearbeitung des Vorganges, das parentalisierte Kind wird ständigen Befragungen mit Suggestivfragen unterzogen, in deren Folge die Entsorgung des Vaters weiter zementiert wird. Es wird Wochen dauern, ehe der von jeder persönlichen Schuld freie Mann sein Kind wiedersehen wird und selbst das wird ihm mit Verweis auf das undefinierte „Kindeswohl“ nur in Form von begleitetem Umgang schlimmstenfalls gewährt. Kein Familiengericht, Jugendamt oder Erziehungsberatungsstelle wird in Hektik verfallen, wenn der Vater den Wunsch auf Kontakt zu seinem Kind äußert. Die Mutter wird zum Vater ganz lapidar sagen: „Klag doch!“ und sie kann sicher sein, dass sie jeglicher Unterstützung von jedweder Institution gewiss ist.
Zur Sicherung ihrer Interessen, vor allem ihrer finanziellen Interessen, gewährt die mütterorientierte Rechtssprechung solchen Mütter jedwede Unterstützung. So bekommt z.B. das Kind plötzlich einen Beistand vom Jugendamt beigeordnet, der ähnlich einem Inkassobüro aus dem Vater jeden Cent Unterhalts zu Gunsten der Mutter herauspressen soll. Hauptsache der Vater zahlt, ob´s die Mutter versäuft interessiert die auf keinen Fall. Auch hier sollte der Vater zwingend aufpassen, denn diese als BeiständInnen tätigen Frauen wollen ihn zu einer Beurkundung des Unterhaltstitels zwingen. Man sollte nie allein dorthin gehen, den man wird ganz dreist belogen. Solch eine außergerichtliche Beurkundung ist eine privatrechtliche Vereinbarung und nicht anfechtbar. Sie endet mit der Herausgabe der Urkunde der Mutter und mehr muss ich dazu sicher nicht sagen. Einen gerichtlichen Titel allerdings, den kann man jederzeit anfechten, aber das wird euch diese mütterfreundliche BeiständIn nie erzählen. Meist werden diese BeiständInnen sprachlos, wenn man sie mit der Tatsache konfrontiert, dass die Mutter den Betreuungsunterhalt des Vaters zurückweist, also gar keinen Kindesunterhalt haben will. Aufgabe der BeiständInnen im feministischen System ist es nämlich, den Betreuungsunterhalt zu verhindern und alleinig Barunterhalt zu Gunsten der Mutter zu erwirken.
Einen Verfahrensbeistand bekommt das minderjährige Kind vom Gericht auch zugeordnet. Der hat per Gesetz dafür 10 h a 35,00 EUR/h Zeit und wird sich sicher kein Bein herausreißen.
Irgendwann mal, 1-2 Jahr später, wird dann die Familienentkernungsakte mit der Sorgerechts-/Umgangsverhandlung in Form einer „Gerichtlichen Elternvereinbarung“ geschlossen. Nach mehrjährigem Terror seitens der Mutter, der Ignoranz von Politik, Justiz und Behörden ist der Vater glücklich, nunmehr per Beschluss ein Besuchsrecht für sein Kind erlangen zu können. Doch weit gefehlt, denn mit einer „Gerichtlichen Elternvereinbarung“, der ein Mehrwert (ist eigentlich keine Wertschöpfung!) von 3.000,00 EUR zugeordnet wird, erfährt der Vater nur eine Erhöhung der Verfahrenskosten, nicht jedoch auch nur ansatzweise irgendwelche Rechte. Um einer eigenen Entscheidung aus dem Wege zu gehen, wird das Gericht protokollieren, dass „…… die Eltern vereinbaren ……“ der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes wäre bei der Mutter und der Vater hat alle 2 Wochen mal wenige Tage „Umgang“. Zum Schluss belehrt das Gericht beide Elternteile, dass der Verstoß gegen diese Elternvereinbarung strafbewehrt wäre. Entweder mit einer Geldbuße bis 25.000,00 EUR oder ersatzweise Erzwingungshaft. Das Gericht kann das in aller Seelenruhe parafieren, aber vollziehen wird es dies bei Verstoß niemals. Ich habe in dieser Sache über 1,5 Jahre recherchiert und nicht einen einzigen Fall gefunden, bei dem jemals eine gerichtliche Elternvereinbarung zu Ungunsten einer umgangsboykottierenden Mutter vollzogen wurde. Zweifelsfrei auch wiederum ein „mütterfreundliches Instrument“ der Justiz, alleinig zu Ungunsten des Vaters. Selbst mit einer solchen gerichtlichen Elternvereinbarung in der Hand, ist der Vater genauso rechtlos, als wenn er sie nicht hätte. Die Mutter kann und wird Umgang boykottieren. Niemand wird sie daran hindern. Das Jugendamt wird sich mit Verweis auf seine „beratende Funktion“ dauerhaft zurückziehen und auf das Familiengericht verweisen. Das Familiengericht wird ggf. mal mit einem Erörterungstermin auf die Fülle von Anträgen auf Vollzug der strafbewehrten Elternvereinbarung reagieren. Mehr aber auch nicht, womit sich der Vater generell eine „Gerichtliche Elternvereinbarung“ sparen kann. Sie ist teuer und überflüssig.
Die Mutter wird jede sich ihr bietende Möglichkeit nutzen, um das Kind zu parentalisieren, die Vater-Kind-Bindung dauerhaft zu zerstören, mindestens aber zu beschädigen und dem Kind einen soziologischen Vater ihrer Wahl vor die Nase zu setzen. Sie wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, jeglichen Kontakt zwischen Vater und Kind zu verhindern, mindestens aber zu behindern, denn nur so kann sie sich des väterlichen Kindesunterhalts gewiss sein. Selbst bei einer Aufteilung der Betreuung von 51%/49% ist der Vater gegenüber seinem Kind in voller Höhe und zur alleinigen Verwendung der Mutter unterhaltsverpflichtet. Ein Familiengericht wird aus diesem Grund bereits in der Sorgerechts-/Umgangsverhandlung die Weichen für diesen Unterhaltstransfer stellen, ohne dass der Vater dies zu diesem Zeitpunkt bereits in vollem Umfang so erfasst. (Reihenfolge ist immer Sorgerechtsverfahren, danach Unterhaltsverfahren)
Nach 2-3 Jahren sitzt der entsorgte Vater irgendwo grübelnd rum und denkt darüber nach, was er eigentlich persönlich für eine Schuld trägt, dass er am Leben seines Kindes nicht mehr teilhaben darf. Ihn drücken die Raten der Verfahrenskostenhilfe genauso wie die horrenden Raten der Kindesunterhaltszahlungen, die erstaunlicherweise zu Gunsten der Mütter schneller steigen als die allgemeine Einkommensentwicklung. So die Mutter es will, sieht er sein Kind. Einen Zusammenhang zwischen Umgang und Unterhalt hat die mütterorientierte Rechtssprechung unter dem Druck der Feministinnen entkoppelt. Vom Familiengericht und Jugendamt kann kein Vater, egal in welcher Phase, irgendeine Hilfe erwarten. Der Kontakt zwischen Vater und Kind wird völlig abbrechen, wenn die Mutter bewusst den Wohnort wechselt, um damit jeglichen Kontakt zusätzlich zu erschweren.
Das sind deutsche Mütter, das ist der deutsche Rechtsstaat. Wer als Mann so etwas nicht erleben möchte, der verzichtet auf Ehe & Kinder. Wer so naiv ist und dies ignoriert, der wird viele Jahre teuer mit Geld und seiner Gesundheit dafür bezahlen. Deutschland ist extrem familien-, väter- und kinderfeindliches Land.