Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Lohnlücken-Religion!

47, Tuesday, 03.01.2012, 10:34 (vor 5104 Tagen) @ Michael Baleanu

Ob eine solche Ausgabe in der Darstellung bei der Berechnung des Haushaltseinkommens zu saldieren ist, ist letztlich eine Definitionsfrage.

Die Antwort ist bemerkenswert, und löst bei mir einige Fragen zur Steuer und zu ALGII hervor!

Wenn die Definition bei Hr. Lange so aussieht, dann muss man das Steuerrecht höchst anzweifeln, denn es ist "letztlich" ebenfalls eine "Definitionsfrage" was versteuert wird, und wird daher wohl verfassungswidrig sein!

Ähnliches kann man bei ALGII feststellen, wo ja auch alle Einnahmen angegeben werden müssen, beispielsweise Unterhalt der dann auch angerechnet wird, folglich die "ALGII-Leistung" dann geringer ausfällt.
Dies wäre lt seiner Aussage dann auch eine "Definitionsfrage" und verfassungswidrig, denn er selbst, wenn es um die "23% weniger verdienenden Frauen" geht, beurteilt es "letztlich" aus der Sichtweise der Frauen heraus!


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