Der Klassiker: GewSchG-missbrauchende Frauen
Einem 40-jährigen Angeklagten aus Bantorf wurde gestern Nachstellung (Stalking) sowie Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz gegen die 24-jährige Miss Niedersachsen von 2010, Gianna Rose, vorgeworfen – und Körperverletzung gegen einen ihrer Bodyguards. Strafrichter Ulrich Kleinert vom Amtsgericht Hannover verurteilte den Mann jedoch „nur“ wegen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3150 Euro.
Mit seinem Barsinghäuser Verteidiger, Carsten Giebel, saß der 40-jährige Bantorfer gestern auf der Anklagebank. Die ehemalige Miss Niedersachsen, gleichzeitig Nebenklägerin und Zeugin, wurde von Rechtsanwalt Dr. Stephan Maiß aus Stadthagen vertreten. Mit Tränen in den Augen erzählte die 24-Jährige ihre Erlebnisse mit dem Angeklagten.
Nachstellung, so heißt juristisch der Paragraf 238 des Strafgesetzbuches, der im Volksmund „Stalking“ genannt wird, war ein Vorwurf der Anklage. Mehrfach soll der Angeklagte in größeren Abständen von einem Monat im vergangenen Jahr sein Opfer bei öffentlichen Veranstaltungen durch seine aufdringliche Art belästigt haben. „Ich hatte tierische Angst vor ihm“ erklärte die 24-Jährige immer wieder und schilderte die Begegnungen bei Modeschauen, beim Einkaufen, an der Arbeitsstelle oder beim privaten Abendessen.
Im September erwirkte sie beim Amtsgericht in Wennigsen einen Gewaltschutzbeschluss, der dem Angeklagten auferlegte, mindestens einen Abstand von 50 Metern zur Geschädigten einzuhalten. Doch diese gerichtliche Anordnung schlug der 40-Jährige in den Wind. Noch viermal näherte er sich fast hautnah der jungen Frau. Gegenüber einem Bodyguard wurde er sogar handgreiflich, trat ihn ans Schienbein. Ein anderes Mal stellte er sich mit ausgebreiteten Armen vor ein Auto, mit dem Gianna Rose in Begleitung von einem Parkplatz fahren wollte. Ein weiteres Mal starrte er sie durch eine Glasscheibe beim Abendessen in einem Restaurant an. Mehrfach wurde die Polizei gerufen.
Der Richter hatte jedoch Bedenken, ob das Verhalten des vierfach vorbestraften Angeklagten überhaupt als „Stalking“ zu bewerten sei. „Hier muss eine besondere Beharrlichkeit vorliegen, wie eine tägliche Belästigung oder ständige Telefonanrufe. Ob das bei Zusammentreffen in öffentlichen Veranstaltungen von einem Monat Abstand vorliegt, ist nicht eindeutig zu beantworten“, zweifelte der Richter und beschränkte die Anklage schließlich „nur“ auf die Körperverletzung und den Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Damit waren alle Verfahrensbeteiligten einverstanden, der Tatbestand „Stalking“ blieb jedoch letztlich ungeklärt.
Der Angeklagte gab die beiden verbliebenen Taten zu und versicherte, sich der ehemaligen Miss Niedersachsen nie wieder zu nähern. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Der Nebenklägervertreter fand das angemessen. Der Verteidiger meinte, 25 Tagessätze würden auch ausreichen und legte Wert darauf, dass keine Bestrafung wegen Stalking erfolgt. Richter Ulrich Kleinert verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35 Euro.
Anmerkung:
Die 24-jährige hat einen Bodyguard. Das ist erstmal voll normal, Papa zahlts wahrscheinlich. Bei einem "privaten Abendessen" bekam sie logischerweise "tierische Angst" und das Scheibenguckende Phantom war auch eine Bedrohung. Huuuuh, mir gruselt. Das Rufen der Polizei ist natürlich ein Beweis für die phöse Bedrohung, auch wenn die niemanden angetroffen hat. 
Aber nun der typische Ablauf des GewSchG-Missbrauchs: Die psychisch kranke Frau erwirkt eine Einstweilige Verfügung. Allein schon die Vorstrafen, egal wie die zusammengekommen sind (wir Männer kennen ja die Justizmethoden), reichen aus, um gegen den Mann vorzugehen. Er wird als aggressiv und brutal hingestellt. Ein richtiger Täter, der einem Bodyguard sogar vor´s Schienbein getreten hat. Phöse!
Und wie kommts zum Schluss wieder mal? Der Richter hat erhebliche Zweifel!!!!!!!!!!!, aber weil man einen Mann nicht schuldlos entkommen lassen kann, hat man ihm eine geringere Strafe aufgedrückt. Gegen die wird er aus wirtschaftlicher Vernunft allerdinge keine Berufung einlegen. Kommt ihm doch die nächsthöhere Instanz der FEM-Justiz deutlich teurer, also ein gutes Argument, um wie im Stalinismus Unrecht zu akzeptieren. Bei der nächsten Sache wird man ihm dann ganz normal die Sache auch mit vorhalten, egal ob zu Unrecht oder Recht verurteilt. Mann ist eben Täter, egal ob schuldig oder nicht.
Auch hier in diesem Fall: Eine psychisch kranke Frau, die offensichtlich Aufmerksamkeit brauch und sich diese PR als Z-Promi zu Lasten eines unschuldigen Mannes verschafft. Solche kranken Frauen müssen eigentlich in stationäre psychische Behandlung. Man bedenke, wieviele Leute diese eine kranke Frau in dieser Sache beschäftigt und geschädigt hat. Zu beachten ist, dass der freie unschuldige Mann erst wg. Verstoßes gg. diese Einstweilige Verfügung straffällig geworden ist. Frauen üben mit solch einem Wisch in der Hand ungeheure Macht aus.
So müsst ihr euch das mit dem Missbrauch des GewSchG in der Praxis vorstellen! Eine kranke Frau, die eigentlich hätte ins Frauenhaus flüchten können, wenn denn da jemals irgendwas gewesen wäre, außer in ihrer kranken Birne, falschbeschuldigt unschuldige Männer und beschädigt deren Integrität lebenslang. TäterInnen!
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