Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Tippe auf Schutzbehauptung der Mutter, einfach mal nachgerechnet...

Kritiker, Saturday, 31.12.2011, 12:10 (vor 5107 Tagen) @ MutterKindsmordZähler

Baby hatte 0,4 Promille im Blut.

Lasse ich mal als Fakt stehen.

Die 30-Jährige hatte im Mai einen Liter Portwein getrunken und mit etwa
2,5 Promille Alkohol im Blut dennoch ihrem zwei Wochen alten Kind die Brust
gegeben.

Kommt hin bei einer mittelgroßen/schweren Frau und entsprechender Trinkgeschwindigkeit.

Das bedeutet dann, dass auch die Muttermilch ca. 2,5 Promille Alkohol enthält, weil dieser als wasserlöslicher Stoff sich auch in der Milch im gleichen Verhältnis wie im Blut und mit leichten partiellen Schwankungen auch dem übrigen Körper außer den Knochen verteilt.

Wenn man jetzt mal davon ausgeht, dass so ein Säugling in diesem Alter pro Mahlzeit rund 100ml Muttermilch aufnimmt, sind das 0,25ml reiner Alkohol in der aufgenommennen Milch.

Ein Säugling in dem Alter dürfte im Schnitt etwa 4kg wiegen, daraus ergibt sich, dass dieser höchstens einen Promillewert von rund 0,07 bis max. 0,1 (bei weniger Gewicht) durch diese Alkoholgabe erreichen kann.

Da ist also eine Abweichung um den Faktor 4 bis 6, die sie nicht aus den vorgeblichen Fakten klären läßt.

Dass die Mutter um den Faktor mehr Alkohol getrunken hat, ist nicht mit ihrem Leben vereinbar, dass das Kind in kurzer Zeit um den Faktor mehr Milch zu sich genommen hat, ist auch kaum möglich.

Bleiben für mich eigentlich nur zwei pot. schlüssige Erklärungen, die Mutter hat ständig einen solchen Pegel und der Alkohol hat sich im Kinderkörper über div. Mahlzeiten (evtl. über Tage oder gar die zwei Wochen) akkumuliert, weil seine Leber noch nicht für den kompletten Abbau solcher zugeführter Mengen Alkohol in den entsprechenden Zeitintervallen ausgereift genug ist.

Oder aber die Mutter hat ihm schlicht zur Beruhigung (in diesem Fall zur endgültigen) kleine Mengen Portwein o.ä. zugeführt (evtl. über ihren benetzten Finger), da dieser recht süß ist, dürfe ein Säugling die direkte Aufnahme wohl nicht mal verweigern.

Hier wurde also wohl mal wieder ein typisches Frauenurteil gefällt...


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