Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Väter in Elternzeit - Rentenansprüche sichern

Gobelin, Friday, 30.12.2011, 14:28 (vor 5108 Tagen) @ Floh

Seit der Einführung des Elterngeldes entscheiden sich immer mehr Väter dafür, Elternzeit in Anspruch zu nehmen – natürlich auch Dank des neuen Elterngeldes. Leider übersehen diese Väter leicht, dass ihnen ein Rentenloch drohen könnte, wenn sie die Kindererziehung zeitweise übernehmen.

...

Vater-Hürden
Wenn aber nun statt der Mutter der Vater beim Kind bleiben möchte, werden bürokratische Hürden aufgebaut. Man muss eine sogenannte "Gemeinsame Erklärung" (§ 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VI) bei der Deutschen Rentenversicherung abgeben. Hierin erklären die Eltern gemeinschaftlich, dass die Verhältnisse zu Hause andersrum sind. Allerdings darf man diese Erklärung nur für die Zukunft und nur für maximal zwei Kalendermonate rückwirkend abgeben. Dies ist absolut wirklichkeitsfremd! Welche Eltern haben gerade am Anfang der Kindererziehung den Kopf frei für irgendwelche Rentenformulare?! Folglich haben die Väter zunächst mal eine ungeklärte Lücke in ihrem Rentenkonto. Sie kann bedrohlich werden, wenn es darum geht, den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu prüfen. Auch ein Problem: Wer statt mit 67 Jahren lieber mit 65 Jahren abschlagsfrei in eine Altersrente gehen will, muss 45 Jahre wahlweise mit Pflichtbeiträgen, KEZ oder Kibüz nachweisen. Ärgerlich, wenn man in Unkenntnis den Nachweis über die Kindererziehung nicht rechtzeitig erbracht hat...

http://www.optimal-absichern.de/rente-vorsorge/riester-rente/vaeter-in-elternzeit-so-sichern-sie-sich-ihre-rentenansp...

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Edit / Ergänzung:

Lexikon der Rentenirrtümer: Kindererziehungszeiten im Rentenkonto für Väter

http://www.youtube.com/watch?v=2UOhXqzkpeE


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