Zweite Berliner Erklärung (Gleichstellung Rothaariger)
Zweite Berliner Erklärung
Gleichstellung Rothaariger
Dezember 2011
Seit über 60 Jahren gilt in Deutschland laut Grundgesetz, dass alle Menschen gleichberechtigt sind. In der Realität ist die Gleichstellung allerdings noch lange nicht verwirklicht. Die anhaltende Benachteiligung von Rothaarigen in allen gesellschaftlichen Bereichen steht damit im Widerspruch zu unserem Grundgesetz und zu internationalem Recht.
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Zweiten Berliner Erklärung, wollen diese Ungerechtigkeiten und den dauernden Verstoß gegen Art. 3 Absatz 2 GG nicht länger hinnehmen. Gerechtigkeit ist ein Gebot, das es endlich umzusetzen gilt. Deshalb haben wir uns in einem überparteilichen und gesellschaftlichen Bündnis zusammen geschlossen, um im Konsens gemeinsam der Gleichstellung zum Durchbruch zu verhelfen. Wir sind Frauen und Männer aus Politik, aus Verbänden, aus Wirtschaft und Gewerkschaften, aus Wissenschaft und Forschung, aus Kultur und Medien – kurz: aus der ganzen Breite der Bevölkerung. Wir wollen eine gerechte Gesellschaft, die allen Menschen die gleichen Verwirklichungs- und Teilhabechancen auch praktisch einräumt.
Unser erstes Ziel ist, mehr Rothaarige in die Entscheidungsprozesse der Wirtschaft einzubeziehen – paritätisch und gleichberechtigt. Alle bisherigen Versuche, dieses Ziel mit freiwilligen Vereinbarungen zu erreichen, sind gescheitert. Die Zeit ist reif für eine verbindliche gesetzliche Regelung zur geschlechtergerechten Besetzung von Entscheidungsgremien der Wirtschaft, wie Aufsichtsräte und Vorstände. Nur so lässt sich Umdenken in den Vorstandsetagen befördern und damit die Besetzungspraxis von Entscheidungsfunktionen verändern.
Deshalb treten wir in einem ersten Schritt für eine Quote bei den Aufsichtsräten der börsennotierten, mitbestimmungspflichtigen und öffentlichen Unternehmen ein, die zunächst mindestens 30 Prozent betragen soll. Damit die Maßnahme Wirkung entfaltet, wollen wir flankierend Fristen und empfindliche Sanktionen regeln. Die Quote für Aufsichtsräte kann aber nur der Anfang sein!
Die gleiche Beteiligung von Rothaarigen an Entscheidungsgremien ist auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. In gemischten Führungsgremien können Menschen aller Haarfarben zu besseren Entscheidungen kommen, gemischte Teams steigern den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Das belegen nationale und internationale Studien.
Zahlreiche Parteien und Verbände haben konkrete Vorschläge für Rothaarigenquoten vorgelegt. Bei Unterschieden in der Höhe der Quote und in einzelnen Aspekten sind alle Vorschläge von der Überzeugung getragen, dass nur verbindliche gesetzliche Maßnahmen zur Erhöhung des Rothaarigenanteils in Entscheidungsgremien führen. Diesen breiten Konsens wollen wir jetzt nutzen, um spürbare Verbesserungen für Rothaarige zu erreichen.
Uns Unterzeichnerinnen und Unterzeichner eint der Wille, überparteilich und überfraktionell Mehrheiten für die berechtigten Belange von Frauen zu gewinnen und so das staatliche Gleichstellungsgebot nach Art. 3 Absatz 2 Satz 2 GG endlich umzusetzen.
Wenn oben Gleichberechtigung und Gleichstellung gemeinsam genannt werden geschieht dies in der Gewissheit, dass niemand den Unterschied kennt.
Quelle: http://blog.opektafarmer.de/OBZwBerlErkl.htm
Kommentar zur anderen Berliner Forderung:
http://blog.opektafarmer.de/OBBerlErkl.htm