Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Überdenkung

Sigmundus Alkus @, Thursday, 29.12.2011, 00:37 (vor 5110 Tagen) @ Pilsberater

"Ich hoffe, dass du heute einen ordentlich Job hast!"

Na ja, ordentlich.....aber immerhin habe ich endlich (wieder) einen.

Trotz Deiner weiteren Ausführungen glaube ich, dass viele Jura aus einem "Gerechtigkeitsfimmel" heraus studieren. Das Problem bei der Justiz und den Anwälten (von denen man im Studium allerdings nur selten etwas hört) sind dabei vor allem drei Dinge:

1.) massive Konkurrenz zwischen den Anwälten
Rechtsanwälte können es sich kaum leisten, Spinner nach Hause zu schicken bzw. sie auf ihr fragwürdiges Rechtsempfinden hinzuweisen.

2.) die Oberfläche zählt
Anwälte sind dann am erfolgreichsten, wenn sie ihre Mandanten bei Laune halten, ihnen also möglichst Lösungswege aufzeigen (die es rechtlich gesehen nicht gibt) und alles im Brustton der Überzeugung vertreten (und zwar sowohl dem Mandanten als auch dem Gericht u. a. gegenüber). Einige steigern sich dabei wohl etwas zu sehr in ihre falschen Thesen rein. Unterstützt wird das Ganze dann durch Gerichte, die selbst bei eindeutiger Rechtslage den Parteien noch Vergleichsvorschläge aufschwatzen. Ergänzt wird dies noch durch die teilweise recht hohen Kosten eines Prozesses. Auf PKH ist recht wenig Verlass. So hat sich eine ehemalige Kollegin von mir mal fürchterlich aufgeregt, dass ihr Mandant keine Prozesskostenhilfe bekommen hat, weil seine Frau behauptet hat, er verfüge über Vermögen, das er im Antrag nicht angegeben habe (Beweise gab es freilich nicht).

3.)fragwürdige Kriterien bei der Einstellung von Richtern
Ich habe an mehreren Einstellungsverfahren für das Richteramt teilgenommen. Meine Eindrücke reichen hier von Frauenbevorzugung (3 Frauen + nur 1 Mann eingestellt von 6 Bewerbern) über Oberflächlichkeit (Warum muss ich z. B. rhetorisch brillant sein oder Führungsfähigkeiten haben, wenn ich -wie beim Sozialgericht üblich- nur einen Sitzungstermin im Monat machen muss, der Rest also aus vorwiegend schriftlicher Tätigkeit besteht?) bis hin zu Absprachen untereinander (Ablehnung von einem OLG, nur weil das andere zuvor abgelehnt hatte).


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