Wohnungsverweisung bleibt trotz Einverständnis der Ehefrau aufrecht erhalten
Wieder einmal ein Beleg dafür, dass es beim Gewaltschutz nicht wirklich um den Schutz der Opfer geht:
Auszug aus dem Artikel, der eine Entscheidung des VG Aachen wiedergibt:
"Die Frist von zehn Tagen sei auch dann einzuhalten, wenn sich die Ehefrau wegen der bevorstehenden Weihnachtstage für eine vorzeitige Rückkehr ihres Ehemannes einsetzt. Es stehe nicht in der Freiheit der Ehefrau, sich der von der Polizei angenommenen Gefahr auszusetzen. Dem stehe der Schutzauftrag des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit entgegen."
Das ist typisch für Verwaltungsgerichte. Die Anordnungen der Polizei sind verbindlicher als die von Gerichten (Anmerkung: Denn auf diese kann der in der Wohnung verbliebene Partner jederzeit verzichten!).
Wohnungsverweisung bleibt trotz Einverständnis der Ehefrau aufrecht erhalten
Ein Lesbenpaar besitzt eine gemeinsame Wohnung und schlagen sich gegenseitig, daraufhin die Polizei gerufen wird, wer von den beiden Lesben wird dann der Wohnung vewiesen? Wenn sich ein Mann und eine Frau schlagen und die Polizei gerufen wird, dann steht für die Polizei sofort fest, dass nur der Mann der Täter sein kann, obwohl die Frau den Erstschlag begangen haben könnte und sie die eigentliche Täterin ist. Früher gab es mal das Schuldprinzip und die schuldige Frau am Ende nichts hatte nach der Ehe. Die SPD hatte aber 1977 behauptet, dass es kein Schuldprinzip geben kann, denn in einer Ehe haben immer beide Partner Schuld und von der SPD das Schuldprinzip in ein Zerrütungsprinzip umgewandelt wurde. Und wie sieht es heute aus mit dem Zerrütungsprinzip das man schon als Willkürprinzip bzw. Befangenheitsprinzip nennen kann, dem Mann gibt man immer die alleinige Schuld und die schuldigen Frauen kassieren ab, bekommen sämtliche Rechte und können vorsätzliche Falschbeschuldigungen aufstellen und ihnen dabei noch geglaubt wird und verbrecherische kriminelle Handlanger sie bei ihren Straftaten kräftig unterstützen.
Ist der Mann blöd?
Eine Frau, die eine Wohnungzuweisung respektive das Gewaltschutzgesetz missbraucht ist "verbrannt". Kein Mann sollte so blöd sein, sich solch einer Falschbeschuldigerin je im Leben wieder zu nähern. Was die einmal gemacht hat, dass macht die immer wieder. Macht der Gewohnheit unter staatlichem Schutz.
So eine Alte gehört konsequent rausgeschmissen! Sich mit sowas auch nur ansatzweise versuchen zu versöhnen endet erneut in einem GAU für den Mann.
Ist das Ding im Briefkasten, die Alte sofort rausklagen, schneller geht´s aber wenn ihr die ins Frauenhaus jagt. Dazu sind die doch da. Danach Klamotten rausschmeißen auf die Straße und Schloß wechseln.
Ihr könnts mir glauben, dass ist ein Rat vom Fachmann! Ihr dürft nie vergessen: Solche Weiber sind immer einen Schritt schneller und den Vorsprung gilt es zu euern Gunsten zu überwinden! Ihr müsst das Heft des Handelns in der Hand halten, nicht die Ex!
Bitte Tipps zur Abwehr solcher Weiber lesen: www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu
Das beste Rezept ist, als Mann niemals eine gemeinsame Wohnung mit einer Frau teilen n/t
- kein Text -
Polizei
Bei der Polizei gibt es recht unterschiedliche Strömungen. Ein Teil, auch Frauen!, sagt klipp und klar, dass das GewSchG/Wohnungszuweisung missbraucht wird. Bei einigen PolizistInnen beerkt man als Mann, gleich das normale eingetrichterte Feindbild "Frau Opfa, Mann Täta!" Vor allem Männer fahren darauf ab, warum auch immer. Die Wahrscheinlichkeit auf einen "neutralen" Bullen zu treffen, ist relativ unwahrscheinlich. Selbst wenn der Mann das Messer im Rücken hat und die Frau lachend vorm Haus steht, die nehmen den Mann als Täta mit. Pudel eben.
Die werden erst munter, wenn sie´s selbst oder einen engsten Verwandten betrifft. Polizisten sind für solche Frauen relativ leichte Beute, denn die fliegen in solch einem Falle nicht nur aus der Wohnung, sondern bekommen dienstrechtlich auch noch erhebliche Probleme von den eigenen Leuten.
In den Führungsetagen und Lagezentren der Polizei herrscht aber das von den Frauenhäusern vermittelte "Lagebild" von der Frau als einziges u. wahres Opfer weiterhin/konsequent vor. Die wollen und können offensichtlich nicht anders und wer im Polizeidienst vorwärts kommen will, der muss die Opferrolle der Frau anerkennen, wie der Richter die Richtigkeit der Justizreform.
3 Prüfungsaufgaben zur Wohnungsverweisung
Die Polizei wird gerufen zur Wohnungsverweisung:
Aufgabe 1:
Zwei Schwule besitzen eine gemeinsame Wohnung und haben sich gegenseitig geschlagen, ein Schwuler ruft die Polizei.
Frage, welchen der beiden Schwulen wird die Polizei der Wohnung verweisen?
Aufgabe 2:
Zwei Lesben besitzen eine gemeinsame Wohnung und haben sich gegenseitig geschlagen, eine Lesbe ruft die Polizei.
Frage, welche der beiden Lesben wird die Polizei der Wohnung verweisen?
Aufgabe 3:
Ein Mann und eine Frau besitzen eine gemeinsame Wohnung und haben sich gegenseitig geschlagen, einer der beiden ruft die Polizei.
Frage, wenn wird die Polizei der Wohnung verweisen?
Können alle drei Aufgaben jemals gelöst werden und bei welcher Aufgabe ist durch Gehirnwäsche die Befangenheit, Vorurteil, Voreingenommenheit usw. das Unrecht und Verbrechen vorprogrammiert?
Das war ja pippileicht!
Aufgabe 1:
Zwei Schwule besitzen eine gemeinsame Wohnung und haben sich gegenseitig
geschlagen, ein Schwuler ruft die Polizei.
Nix passiert, ganz normale sexuelle Praktiken. Die Beamten fragen nach ein paar Tipps für die Hausaufgaben der eigenen Kinder, die in der Grundschule schon das Fach "Frühsexualisierung" und gerade den Arschf*ck behandelt haben.
Aufgabe 2:
Zwei Lesben besitzen eine gemeinsame Wohnung und haben sich gegenseitig
geschlagen, eine Lesbe ruft die Polizei.
Nix passiert, die Beamten fragen, ob sie mal einen Hardcore-Lesbenfilm bei der Gelegenheit mit dem Handy filmen dürfen. Den Film findet dann die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung jeweils auf dem PC eines Richters und mehrerer Bundestagsabgeordneten.
Aufgabe 3:
Ein Mann und eine Frau besitzen eine gemeinsame Wohnung und haben sich
gegenseitig geschlagen, einer der beiden ruft die Polizei.
Wenn der Mann die Polizei gerufen hat, nehmen sie ihn mit. Wenn die Frau die Polizei gerufen hat, dann nehmen sie den Mann mit. So unterschiedlich kann das letztlich von den staatlichen Organen gehandhabt werden.
3 Prüfungsaufgaben zur Wohnungsverweisung
Auf alle drei Fragen dieselbe Antwort:
Die Polizei nimmt den mit, der am maskulinsten ist 
3 Prüfungsaufgaben zur Wohnungsverweisung-Lösung
Aufgabe 1:
Zwei Schwule besitzen eine gemeinsame Wohnung und haben sich gegenseitig
geschlagen, ein Schwuler ruft die Polizei.
Frage, welchen der beiden Schwulen wird die Polizei der Wohnung
verweisen?
1: Denjenigen, der die Polizei nicht gerufen hat.
Aufgabe 2:
Zwei Lesben besitzen eine gemeinsame Wohnung und haben sich gegenseitig
geschlagen, eine Lesbe ruft die Polizei.
Frage, welche der beiden Lesben wird die Polizei der Wohnung verweisen?
2: Keine, es wird ein gütlicher Versuch gestartet.
Aufgabe 3:
Ein Mann und eine Frau besitzen eine gemeinsame Wohnung und haben sich
gegenseitig geschlagen, einer der beiden ruft die Polizei.
Frage, wenn wird die Polizei der Wohnung verweisen?
3: Den Mann.
Können alle drei Aufgaben jemals gelöst werden
Alle drei Aufgaben sind gelöst. Und, bei allen drei Aufgaben sind Befangenheit, Vorurteil, Voreingenommenheit usw.! Sowie Unrecht gegeben!
Das war ja pippileicht!
@Aufgabe 2:
Wer rausgeschmissen wird ist doch völlig klar: Der Nachbar von gegenüber- ist immerhin ein Mann. Und dann muss auch keine von beiden Frauen auf Straße sitzen.
Nein, das Fernziel ist das bestehende Unrecht zu beseitigen...
- kein Text -