Missbrauch: Drei Frauen verurteilt
ausÖsterreich, Saturday, 24.12.2011, 15:38 (vor 5114 Tagen)
http://noe.orf.at/news/stories/2514074/
In Korneuburg sind heute drei junge Frauen im Alter von 19 und 20 Jahren wegen sexuellen Missbrauchs eines wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Mannes vor Gericht gestanden. Zwei wurden rechtskräftig zu bedingten Haftstrafen verurteilt, eine Angeklagte zu drei Monaten unbedingt.
Missbrauch: Drei Frauen verurteilt
Horsti, Saturday, 24.12.2011, 16:34 (vor 5114 Tagen) @ ausÖsterreich
3 Monate Haft, die anderen auf Bewährung. Man stelle sich mal vor mehrere Männer hätten eine behinderte Frau derart mißbraucht. Die wären jahrelang ins Kittchen gewandert, ohne Bewährung.
Missbrauch: Einzige Chance für Frauen um noch an Erbgut zu kommen!
Pilsberater, Saturday, 24.12.2011, 20:22 (vor 5114 Tagen) @ ausÖsterreich
Dieser Weg wird bald die letzte Möglichkeit sein, für SingleWeiber noch an Erbgut zu kommen. Bei einem geistig Eingeschränkten geht das ja noch, aber intelligente Männer gehen solchen Problemen aus dem Weg. Der Staat will ja keine Väter, Zahler dagegen schon. Aber warum sollen Männer hier den Zahler geben?
Sollen sich doch solche Weiber ihre Kinder aus Samenbanken holen.
Könnte mir vorstellen, dass ein geistig Eingeschränkter und missbrauchter Mann von deutschen FEZI-Gerichten sogar noch zum Kindesunterhalt verdonnert wird. Hier in diesem FEM-faschistischen Land halte ich mittlerweile ALLES für möglich!
Samenbank - zahlen wir das auch?
TeufelsPfennig, Sunday, 25.12.2011, 11:12 (vor 5113 Tagen) @ Pilsberater
Sollen sich doch solche Weiber ihre Kinder aus Samenbanken holen.
Müssen wir Steuerzahler eigentlich die dann auch bezahlen? Also haben so Single Frauen die gleichen Ansprüche auf Sozialschmarotzertum?
Ja, ganz sicher!
Wurzelfresser, Sunday, 25.12.2011, 17:27 (vor 5113 Tagen) @ TeufelsPfennig
Müssen wir Steuerzahler eigentlich die dann auch bezahlen? Also haben so
Single Frauen die gleichen Ansprüche auf Sozialschmarotzertum?
Na sicher! Der Staat kann und wird nicht zahlen, also müssen gewohnheitsmäßig die Männer ran. Aktuelles Beispiel:
§ 1592 BGB
Wenn die Alte fremdf**kt und den Namen nicht preisgibt, du zufällig mit dem Weib verheiratet bist, dann bist du automatisch der Vater und unterhaltsverpflichtet. Selbst wenn du seit 20 Jahren getrennt in Thailand wohnst und dir die Alte nicht mal mehr optisch vorstellen kannst.
BundesWulffi hat eingesehen, dass nicht alles was juristisch rechtens, auch richtig ist. Wenn die Büffelhinternfraktion vom Jugendamt dir dann gegenüber sitzt und dir die (Unterhalts)Rechtslage muhend erläutert, dann weißt du, dass du nicht in einer menschlichen, sondern rein dämlichen Gesellschaft hier lebst.
es droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren
Robin Hood, Saturday, 24.12.2011, 21:45 (vor 5114 Tagen) @ ausÖsterreich
So heisst es im ersten Artikel. Das klingt martialisch. Und was bleibt davon übrig. Eine Haftstrafe von 3 Monaten für eine Angeklagte, obwohl sie vorbestraft ist. Das muss man sich mal vorstellen.