Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sehr informativ

Derkan, Tuesday, 20.12.2011, 21:43 (vor 5118 Tagen)

Besonders wenn sich Jugendämter strafbar machen und man(n) benötigt Beweise. Bitte zu Ende schauen. Hier

nur Richter nach Art.101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.
1.nun nach § 201 StGB
Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
dies ist nun ohne Zweifel der fall.
2.hinzu kommt das die Heerschaften im ÖFFENTLICHEN Dienst sind.
* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
o 1. das !!!!! nichtöffentlich !!!!!! gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder........
!!!!! nichtöffentlich !!!!!! ...was gemerkt.
3. kommt hinzu um den § 201 StGB Anwenden zu können bräuchten sie einen Gesetzlichen Richter nach Art.101GG und Staatliche Gerichte was ohne § 15 GVG ein Kunstwerk wäre.
gruss Tiks


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