Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Justiz mittlerweile gefährlicher als die Kriminellen!

Hinweisgeber, Tuesday, 20.12.2011, 19:08 (vor 5118 Tagen)

Kein PC, kein WLAN: Rentnerin muss für Filesharing zahlen

Weil im Januar 2010 über ihren Internetanschluss ein Hooligan-Film zu einem Filesharing-Portal hochgeladen wurde, verurteilte das Amtsgericht München eine pflegebedürftige Rentnerin zur Zahlung einer Abmahngebühr. Zum Tatzeitpunkt will die alte Dame weder einen PC noch einen WLAN-Router besessen haben.

Eine mittlerweile pflegebedürftige Rentnerin aus Berlin ist vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 142 C 2564/11) zur Zahlung von 651,80 Euro verurteilt worden. Das Gericht sieht sie als Inhaberin des Anschlusses in der Verantwortung, und zwar auch dann, wenn sie zum Tatzeitpunkt selbst keinen Computer besaß.

Anschluss eindeutig für Upload genutzt
Über den Anschluss der Rentnerin war am 4. Januar 2010 um 9 Uhr 10 und 57 Sekunden ein Hooligan-Film zur Online-Tauschbörse eDonkey2000 hochgeladen worden. Diesen exakten Zeitpunkt hatte eine Agentur im Auftrag des Rechte-Inhabers ermittelt. Die Agentur konnte den Upload über die IP-Adresse zweifelsfrei dem Anschluss der Rentnerin zuordnen. Daraufhin mahnten die Anwälte des Rechte-Inhabers die Dame ab und verlangten neben 68,20 Euro Schadenersatz auch eine Abmahngebühr von 651,80 Euro. Die Rentnerin wollte jedoch nicht zahlen, denn zum Tatzeitpunkt habe sie weder Computer noch WLAN-Router besessen.

Anschlussinhaberin haftet
Das Gericht sieht die Rentnerin trotzdem als verantwortlich für ihren Internet-Zugang an. Weil der Film zweifelsfrei nachgewiesen über ihren Anschluss im Internet verbreitet worden sei, sei sie für die Urheberechtsverletzung verantwortlich. Die Rentnerin habe nicht nachweisen können, dass sie keinen ungesicherten WLAN-Router besaß, über den Fremde ihren Anschluss hätten kapern können. Für die Haftung sei es ohnehin irrelevant, wer die Tat begangen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so dass die Rentnerin Berufung einlegen kann.

Störerhaftung kann herangezogen werden
Zumindest bleibt der Frau der Schadenersatz von 68,20 Euro erspart. Das Gericht zieht hier die so genannte Störerhaftung heran, die im BGH-Urteil vom 12. Mai 2010 definiert wurde. Demnach muss ein Anschlussinhaber keinen Schadenersatz leisten, aber für den Missbrauch seines Anschlusses einstehen. Diese Haftung besteht, wenn ein Nutzer sein WLAN nicht gegen unbefugten Zugriff gesperrt hat. Während der tatsächliche Täter anonym bleibt, sind illegale Aktivitäten über den Internet-Zugang technisch nur auf den Anschlussinhaber zurückzuführen, der dann auch Abmahngebühren zu tragen hat.

Lesen?

Wie doof ist eigentlich diese Justiz?

Mittlerweile muss man sich ja vor Justiz & Juristen stärker schützen als vor mafiösen Kriminellen. Eine geklaute Handtasche steckt die Oma weg, nicht aber die Plünderung durch Justiz & Juristen!

Deutschland ist eine einzige Schande geworden!

Justiz mittlerweile gefährlicher als die Kriminellen!

Halbgott in Weiß, Wednesday, 21.12.2011, 01:06 (vor 5118 Tagen) @ Hinweisgeber

Laut Florus wurden ja den Juristen im Troß des Quintilius Varus nach der Schlacht die Zungen herausgeschnitten und das Maul zugenäht: "Jetzt kannst du nicht mehr zischen, du Schlange!" Wohl erfunden, aber gut erfunden.
Nebenbei sind diese arschge....n Logenbrüder nicht primär "dämlich". So dämlich kann keiner sein - sie wollen einen aus der Reserve locken. Nur weil ich nicht paranoid bin, heißt das noch nicht, daß sie nicht hinter mir her sind...

Justiz mittlerweile gefährlicher als die Kriminellen!

sm0469, Friday, 23.12.2011, 10:11 (vor 5115 Tagen) @ Hinweisgeber

... Die Agentur konnte den Upload über die IP-Adresse zweifelsfrei dem Anschluss der Rentnerin zuordnen ...

Mal halblang. Dieser Satz ist quark. Eine Agentur die beauftragt wurde mit sogenannten LOGversuchen die IP Adresse eines Uploaders oder Downloader zu ermitteln wird immer beim sogenannten Provider landen. Bei der Einwahl von zuhause aus, wird die eigene IP vom Provider gelesen und es wird eine komplett neue IP vergeben nach ausserhalb. Es sei denn mann wäre eine Firma und hätte eine statische IP (Serverbedingt, aber das geht jetzt zu sehr ins Technische). Es kann niemals der direkte Anschluss eines Teilnehmers ermittelt werden. Also sachlich schon mal falsch.

Das dieser Provider eine sogenannte Vorrats-Datenspeicherung vornimmt und somit genau Auskunft geben kann und wird (obwohl Er damit rechtlich gegen das Datenschutzgesetzt verstößt) weil Er sonst selbst haftbar gemacht wird ist leider tatsache. Mittlerweile sichern sich die Provider mit Vertragsklauseln für einen solchen Fall ab das illegale Verstöße freizügig mitgeteilt werden dürfen. Davon ab ist die Vorratsdatenspeicherung mittlerweile verboten. Das viele Provider dennoch diese Daten sammeln (zum Eigenschutz ?) bleibt wohl immer so.

Davon ab sind seit 2011 viele Rechtsanwälte die diese Agenturen vertreten und nur Kohle abscheffeln wollen derbe aufgefallen und mittlerweile auch selbst abgemahnt worden. Es gibt jetzt eine Deckelung von 100,- Euro bei einer solchen Aktion. (Zumindest beim Download)

Grundsätzlich jedoch gebe ich Dir recht das die Gerichte in den meisten Fällen überhaupt nicht in der Lage sind so etwas aus technischer Hinsicht (was ist möglich und was nicht) zu beurteilen. Es werden meist auch überhaupt keine Sachverständigen in Sachen EDV hinzugezogen. So hätte ich mir in diesem Fall eine Polizeiliche Untersuchung über das Umfeld der alten pflegebedürftigen Dame gewünscht. Junger Neffe, Junger Nachbar (warum eigentlich alles Männer gibts keine weiblichen Hacker ? selbst über mich den Kopf schüttel) oder sogar Pfleger der/die in die Lage wären bei Besuchen sogar Ihren eigenen Laptop und Ihren eigenen WLan Router mitzubringen. Ist die Frau schwer Pflegebedürftig oder sogar Bettlägrig ? Diese Informationen werden tunlichst verschwiegen.

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