Tod eines Babys - Schwurgericht spricht von einem Verbrechen
...sieht aber auch den Schmerz der Mutter
Bewährung für Tod des Babys Körperverletzung mit Todesfolge
Schwurgericht spricht von einem Verbrechen, sieht aber auch den Schmerz der Mutter
Dorsten/Essen. Selbstverständlichkeiten sind es, an die Richterin Brigitte Anhut am Freitag im Urteil des Essener Schwurgerichtes erinnerte: "Ein Säugling hat einen ebenso großen Anspruch auf Leben wie jeder andere Mensch." Auf zwei Jahre Haft mit Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge erkannte das Gericht gegen die 31 Jahre alte Hervesterin, die ihren dreieinhalb Monate alten Sohn Robin mit dem Kopf gegen die Wand schlug, so dass er starb.
Motivforschung hatte das Gericht an zwei Prozesstagen betrieben, blieb aber letztlich auf das angewiesen, was die Angeklagte erzählte. Denn die übrigen Familienmitglieder hatten die Aussage verweigert. So blieb das Bild stehen, dass die Angeklagte sich mit der Versorgung zweier kleiner Kinder allein gelassen und überfordert fühlte. Auch dass Robin tagsüber ein schwieriges, oft schreiendes Sucht-Kind war, beruht vor allem auf den Angaben der Angeklagten. Richterin Anhut: "Robin war kein Problemkind. Denn schließlich, das weiß jede Mutter, schlief er nachts durch."
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Als das zweite Kind im September 2005 zur Welt kam, habe der Ehemann viel aufgefangen, weil er damals kurzzeitig arbeitslos war. Ausgerechnet am 2. Januar 2006, als Robin starb, trat er eine neue Arbeit an.
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Mildernd berücksichtigte das Gericht "den Schmerz, den sie ein Leben lang erleiden wird, weil ihr Kind nicht mehr lebt". Hinzu kämen "Ächtung und Missbilligung" in ihrer Umgebung. Zwei Jahre Haft, so betonte Anhut, müssten aber verhängt werden, "um dieser schlimmen Tat, diesem Unrecht, diesem Verbrechen an dem kleinen Robin gerecht zu werden".
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein