Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Pflicht ohne Recht

roser parks, Monday, 19.12.2011, 22:05 (vor 5119 Tagen) @ Rainer

Die an das Wahlrecht gekoppelte Wehrpflicht wurde dabei "vergessen".
Rainer

Wobei in Reichswehr und Wehrmacht ruhte das Wahlrecht für Soldaten.

[2] Die Ausübung des Wahlrechts ruht für die Soldaten während der Dauer der Zugehörigkeit zur Wehrmacht.
http://www.documentarchiv.de/wr/1920/reichswahlgesetz_1920.html

Das bedeutet nicht nur, dass sie – anders als die Soldaten der Reichswehr in der Weimarer Republik – das aktive und das passive Wahlrecht besitzen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Innere_Führung#Felder_der_Inneren_F.C3.BChrung


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