Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Max Aram, Friday, 16.12.2011, 17:24 (vor 5122 Tagen) @ Gobelin

Wenn das die Eltern nicht tun, solle das Jugendamt vermitteln und auf eine
einvernehmliche Lösung hinwirken. Bleibe das erfolglos, entscheide ein
Familiengericht, ohne dass es eines elterlichen Antrags bedarf.

Na also, dann bleibt doch alles beim Alten! Die Tusse wird schon dafür sorgen, dass es weder ein gemeinsames Sorgerecht beim Standesamt noch eine einvernehmliche Lösung beim Jugendamt gibt, und das Familiengericht entscheidet wie gehabt!

Schade ums Geld für diesen Gesetzentwurf, hätte ich gern auf meinem Konto!


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