Es muss nicht immer wegen Vergewaltigung sein...
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Ex-Freund der Fälschung bezichtigt
Gericht stellt Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen Zahlung von 400 Euro ein
Im April war die Welt noch in Ordnung: Da hatte eine 20-Jährige als Bürgin den Kreditvertrag für den Autokauf ihres Freundes unterschrieben. Ende Juni trennte sich das Paar, und die Arbeiterin zeigte ihren Ex-Freund bei der Polizei in Marktheidenfeld an. Er habe ihre Unterschrift auf dem Vertrag gefälscht, behauptete sie. Nun musste sich die junge Frau wegen falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten.
Weil zwei Zeugen bestätigten, dass sie im Autohaus unterschrieben hatte, flog diese Lüge in kürzester Zeit auf. Schon zwei Tage später hatte die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen. Nun wurde der Fall vor Gericht verhandelt.
„Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe“, sagte die Frau zu dem Richter. Die Trennung habe sie schlecht verkraftet, noch immer sei sie in psychologischer Behandlung. Dass sie selbst unterschrieben hatte, wusste sie. Genau erinnerte sie sich daran, dass sie mit ihrem Ex-Freund ins Autohaus gefahren war, wo alles vorbereitet gewesen war.
Ob ihr klar sei, was bürgen bedeute, fragte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe in der Verhandlung. „Nicht so richtig“, gab die Angeschuldigte zu und berichtete, dass die Eltern ihres Ex-Freundes nicht hatten bürgen wollen. Den Kreditvertrag nachträglich zu ändern hätte 1000 Euro gekostet. Ob sie die Darlehenssumme von 15 000 Euro überhaupt aufbringen kann, wusste die Frau nicht.
In seinem Gutachten sprach der Vertreter der Jugendgerichtshilfe von einer starken psychischen Belastung der jungen Frau wegen der nicht verkrafteten Trennung. Obwohl sie auf eigenen Beinen stehe – sie lebe in einer Wohngemeinschaft und komme gut mit ihrem Einkommen aus – habe sie jugendlich-leichtfertig gehandelt.
Deshalb riet er, Jugendstrafrecht anzuwenden, und regte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße an. Weil die Arbeiterin vor Gericht gleich alles zugegeben hatte, die beiden geladenen Zeugen mussten deshalb nicht gehört werden, und auch wegen des recht geringen Ermittlungsaufwandes der Polizei war der Staatsanwalt grundsätzlich einverstanden. Zudem war die Frau nicht vorbestraft. Als Geldauflage schlug der Staatsanwalt 400 Euro vor. Richter Alexander Milkau stellte das Verfahren ein und legte fest, dass diese Summe an den Jugendförderkreis des Landkreises zu zahlen ist.
Zum Schluss erklärte der Richter der jungen Frau noch, warum falsche Anschuldigung strafbar ist: Ermittlungen seien für jeden Unschuldigen mehr als unangenehm und die Polizei habe Sinnvolleres zu tun.
Manchen Frauen ist eben absolut jedes Mittel recht, wenn etwas im Leben nicht so läuft, wie sie es sich vorstellen...
Der letzte Absatz ist - neben der lächerlichen Geldauflage - die Krönung des Ganzen.
Eine 20-jährige, die nicht wissen soll, dass es falsch ist, bei der Polizei herum zu lügen, um einem anderen Menschen zu schaden?
gesamter Thread:
- Unsere tägliche Falschbeschuldigung gib' uns heute ... -
Müller,
16.12.2011, 13:51
- Es muss nicht immer wegen Vergewaltigung sein... -
Presseschau,
16.12.2011, 14:16
- Es muss nicht immer wegen Vergewaltigung sein... -
Müller,
16.12.2011, 14:22
- Es muss nicht immer wegen Vergewaltigung sein... -
Wolfgang A. Gogolin,
16.12.2011, 14:52
- Es muss nicht immer wegen Vergewaltigung sein... - 12, 16.12.2011, 16:50
- Es muss nicht immer wegen Vergewaltigung sein... - sm0469, 16.12.2011, 23:21
- Es muss nicht immer wegen Vergewaltigung sein... -
Wolfgang A. Gogolin,
16.12.2011, 14:52
- Es muss nicht immer wegen Vergewaltigung sein... -
Müller,
16.12.2011, 14:22
- Frauenphantasien -
Borat Sagdijev,
16.12.2011, 15:52
- geiler Kommentar, danke :) / k.T.
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Leser128,
16.12.2011, 20:54
- geiler Kommentar, danke :) / k.T.
- Unsere tägliche Falschbeschuldigung gib' uns heute ... - 12, 16.12.2011, 16:46
- Unsere tägliche Falschbeschuldigung gib' uns heute ... - Derkan, 16.12.2011, 20:11
- Es muss nicht immer wegen Vergewaltigung sein... -
Presseschau,
16.12.2011, 14:16