Anwalt sieht sich als Mann diskriminiert
Die Geschichte begann 2006. De Boer bewarb sich als frisch examinierter Jurist überall in Deutschland. Auch auf die Anzeige einer Düsseldorfer Kanzlei. Obwohl die explizit eine Anwältin suchte - was verboten ist. Als seine Unterlagen sofort zurück kamen, klagte er wegen Diskriminierung.
Vorm Arbeitsgericht verlor er, auch vorm Landesarbeitsgericht. Das Bundesarbeitsgericht ließ die Revision nicht zu. Nach Angaben de Boers wollte ihm der Richter in zweiter Instanz erst Recht geben, doch dann habe der verklagte Kanzlei-Inhaber ihn als notorischen Kläger hingestellt. „Es gibt Diskriminierungshopper, aber das bin ich nicht!“, betont der 36-Jährige. Ihm gehe es nicht ums Geld, sondern um die Sache. Kommilitoninnen hätten überall bessere Chancen: „Männer haben die A...karte!“
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Diese perversen Deutschen! ... Früher gings nach Rasse, heute nach Geschlecht. Die haben gar nichts dazugelernt! (nT)
- kein Text -
Strafanzeige gegen Diskriminierungsopfer
Das "Beste" hast du gar nicht zitiert. Der Chef der Kanzlei hat den diskriminierten Kläger sogar noch als Betrüger angezeigt. Bei einer Frau wohl kaum vorstellbar.
Dann habe ihn der Kanzlei-Inhaber wegen versuchten Betrugs angezeigt. Einen Strafbefehl über 400 Euro Geldstrafe akzeptierte de Boer nicht, aber er stimmte der Einstellung bei Zahlung von 1000 Euro zu. Als 400 Euro davon an den Kanzlei-Chef gehen sollten, weigerte er sich. Daher landete der Prozess erneut vorm Amtsgericht.
War bei mir kürzlich dasselbe
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=207771
Und da soll mir noch mal so ein Idiot von Politiker daherkommen und sagen, wir würden in einer "Leistungsgesellschaft" leben, heutzutage würde Leistung zählen, Leistung muss sich wieder lohnen ...
Gruß, Kurti
Strafanzeige gegen Diskriminierungsopfer
Das "Beste" hast du gar nicht zitiert. Der Chef der Kanzlei hat den
diskriminierten Kläger sogar noch als Betrüger angezeigt. Bei einer Frau
wohl kaum vorstellbar.
Dann habe ihn der Kanzlei-Inhaber wegen versuchten Betrugs angezeigt.
Einen Strafbefehl über 400 Euro Geldstrafe akzeptierte de Boer nicht, aber
er stimmte der Einstellung bei Zahlung von 1000 Euro zu. Als 400 Euro davon
an den Kanzlei-Chef gehen sollten, weigerte er sich. Daher landete der
Prozess erneut vorm Amtsgericht.
Das Ganze ist schon deshalb lächerlich, weil sich die Kriterien, ob jemand ein professioneller Diskriminierungskläger ist, leicht feststellen lassen: Objektiv fehlende Eignung für die Stelle, Erhebung einer Vielzahl von Klagen nach dem AGG, offensichtlich fehlender Wechselwille
Selbst bei Vorliegen dieser Kriterien kann ich nicht nachvollziehen, warum dies ein Betrug sein soll. Mir scheint, der Kanzleiinhaber hat reichlich Vitamin B....
Tatsächlich ist es allerdings so, dass bei Anwälten häufig ein Männerüberschuss besteht- dies allerdings nicht wegen Diskriminierung von Frauen, sondern deshalb, weil Frauen lieber in den Staatsdienst gehen (weil sie dort bevorzugt eingestellt + gefördert werden und i. d. R. weniger arbeiten müssen).