MEIN Kind
Hallo,
ich bin seit 7 Jahren geschieden, habe das gemeinsame Sorgerecht mit
meinem Exmann und würde nun gerne das alleinige Sorgerecht übertragen
bekommen.
Wie kann ich da am besten und am kostengünstigsten vorgehen?
Muss ich das über Rechtsanwalt laufen lassen, oder geht das auch über
staatliche Stellen?Vielen Dank im voraus,
Eldrun************
kein Kommentar.
truhe
Liebe Eldrun,
du bist verwirrt und weiß nicht mehr weiter, weil ich meine Internetseite erneuert habe und der beste Tipp damit gelöscht worden ist. Für Dich hab ich ihn extra nochmal reinkopiert:
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Das muß man(n) gelesen haben!
Eine Mutter empfand den Wunsch eines Vaters Kontakt zu seinem Kind zu halten als stalking und wandte sich an ein einschlägiges Forum. Sofort stürzte sich die Gemeinde auf diesen schlimmen "Stalker" ohne die Hintergründe zu kennen. Die Krönung war nachfolgender Beitrag. Weitere Kommentare erspare ich mir!
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hi,
sowas in der Art habe ich mit dem Vater meiner jüngsten Tochter auch durch...aber das stalken habe ich ihm anders abgewöhnt. Also:
Seit dem neuen Kindschaftsrecht 1998 haben Mütter, bei denen sich die Kinder dauerhaft aufhalten gegenüber dem anderen sorgeberechtigten Elternteil keine Möglichkeit mehr in dessen Sorgerechtsanteil und Umgangsrecht einzugreifen...dieses sollte dir zunächst Haarscharf in den Verstand rutschen, um den nächsten Punkt zu begreifen: der dauerhaft erzieherische Elternteil hat somit keine Möglichkeit, sein Kind vor dem anderen Elternteil zu schützen, um nicht gegen den eben erzieherischen Elternteil ausgebeutet zu werden, um ihn weiter unter Druck zu setzen....dieses solltest du dir jetzt verinnelichen, um dieses hier zu begreifen: Aufgabe der Jugendämter ist es, dem Kind zu ermöglichen, zu beiden Eltern dauerhaft Kontakt zu halten und dort, wo gemeinsames Sorgerecht besteht, das gemeinsame Sorgerecht um JEDEN Preis zu erhalten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn du etwas gegen das gemeinsame Sorgerecht unternehmen willst, dann beginne mit Folgendem:
Suche dir einen Anwalt für Familienrecht-nicht irgendsoeinen Möchte-gern-Anwalt. Stell einen Antrag an das Familiengericht, mit der Begründung, daß ihr nicht in der Lage seit, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben...(ohne Fallschilderung) daraufhin werdet ihr einen Termin beim Jugendamt bekommen, da das automatisch vom Familiengericht veranlasst wird....
----bitte jetzt genau aufpassen----
....es wird ein gemeinsamer Termin mit dem anderen Elternteil sein!!!!.........
Lehne das ab! Kein gemeinsamer Termin!!!! Sorge dafür, daß ER zuerst einen Termin beim Jugendamt bekommt, ohne dem Kind! Du nimmst einen Termin danach...auch bitte ohne Kind!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Sage beim Jugendamt alle Vorkommnisse, begründe ausführlich...dem Jugendamt alles schildern (das kannst du nähmlich nicht, wenn das Kind dabei ist, weil es dann üble Nachrede heißt).
Das wird dem Familiengericht jetzt mitgeteilt, welches ein Gutachten erstellen sollte durch einen Kinder-und Jugendpsychologen, und da mußt du jetzt Manschetten haben! In der Zwischenzeit wirst du den Bericht des Jugendamtes offiziell anzweifeln, behaupte einfach, sie hätten irgendwas nicht in deinem Sinne geschildert und verlange einen neuen Bearbeiter, da dieser Bearbeiter wohl befangen ist-lächel. Beharre weiter auf den Punkt, daß du dich mit dem anderen Elternteil NICHT an einen Tisch setzen wirst-verweigere einfach.
Dem Gutachter gegenüber sei immer höflich, offen und arbeite gut mit.
Im Hintergrund mußt du dafür sorgen, daß seine Feindseeligkeiten öffentlich werden, da reicht es aus, wenn er mal das Kind abholen möchte, einen Streit zu provozieren, das Kind nicht aus der Tür zu lassen, weil er etwas unflätiges sagt und die Polizei zu rufen, da er dich bei Kindesübergabe beschimpft und dich vermuten ließ, daß er Hausfriedensbruch begehen möchte-du fühltest dich bedroht. Dafür brauchst du keine Zeugen...es ist dein Zuhause, vor dem er steht...im Notfall zieh ihn durch die Tür und rufe LAUT um Hilfe...
Die Verweigerungshaltung einer Mutter mit dem anderen Elternteil Kontakt zu halten wird nicht bestraft, wenn das Kind den Kontakt weiter beibehält.
Ich habe nach 2,5 Jahren auf diese Weise das alleinige Sorgerecht erhalten und ich hatte mir noch mehr ausgedacht, was hier zu lang wäre, zu schildern. Tatsache ist, es wird dir keiner helfen, wenn nicht das Kindeswohl objektiv gefährdet ist. Das Jugendamt brachte ich dazu folgenden Satz zu schreiben: "das Jugendamt sieht sich außer Lager aus sozialpädagogischer Sicht eine Empfehlung für die Zukunft abzugeben." Und damit hatte ich gewonnen!
liebe Grüße
--
Odin statt Jesus!
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gesamter Thread:
- MEIN Kind -
truhe,
05.06.2007, 04:03
- MEIN Kind -
Odin,
05.06.2007, 04:12
- Schickt es an Vätervereine, Jugendämter, Zeitungen usw. n/t - Christian, 05.06.2007, 08:17
- MEIN Kind - Telefonmann, 05.06.2007, 12:17
- MEIN Kind - -, 06.06.2007, 10:04
- MEIN Kind -
Odin,
05.06.2007, 04:12