Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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habe mal gehört, daß das "Schwedische Modell" völlig untauglich sei, da Begleitservice nicht verbietbar ist

Leser128, Thursday, 08.12.2011, 21:07 (vor 5130 Tagen) @ Müller

...dann verlagert sich halt alles auf den offiziell so gelabelten begleitservice, der ja per se keine sexuellen Handlungen als Geschäftsgrundlage beinhaltet.

Wenn es dann privat zwischen Begleitmädel und Kunden funkt, ist das vor den Augen des Staates eine legale einvernehmliche Beziehung.


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