Lest mal hier ...... (§-Deutung)
.... da war scheinbar etwas gg. eine sogenannte Umgangsboykott-Mutter am laufen: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/10/2-298-10.php
"Die Qualifikation des § 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB (... wenn der Täter die schutzbefohlene Person in die Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt ...) verdrängt § 171 StGB (... und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden ...)"
Deutung)
.... da war scheinbar etwas gg. eine sogenannte Umgangsboykott-Mutter am
laufen:
Hört sich irgendwie nach verwahrlostem Kind an.
'Die' ist in dem Falle nicht 'Sie', sondern Elter1 + Elter2, also Plural ,)
"und zwar
die Angeklagte H. R. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten,
den Angeklagten F. R. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten."