Lest mal hier ...... (§-Deutung)
.... da war scheinbar etwas gg. eine sogenannte Umgangsboykott-Mutter am laufen: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/10/2-298-10.php
"Die Qualifikation des § 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB (... wenn der Täter die schutzbefohlene Person in die Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt ...) verdrängt § 171 StGB (... und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden ...)"
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- Lest mal hier ...... (§-Deutung) -
Pilsberater,
07.12.2011, 22:49
- Deutung) - mh, 08.12.2011, 06:36