Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Ehe und die Tram

adler, Kurpfalz, Wednesday, 07.12.2011, 18:32 (vor 5131 Tagen) @ Kurti

Glock ließ sich im Juni nach 49 Jahren Ehe von seiner Frau Helga scheiden
und heiratete eine um 52 Jahre jüngere Villacherin.

http://kaernten.orf.at/news/stories/2512113/

Der 82-Jährige, der jüngst die 30-jährige Chefin seines Glock Horse Performance Center geheiratet hat
Der Rest gehört der 75-jährigen Helga Glock, von der sich der Unternehmer jüngst scheiden hat lassen.

http://derstandard.at/1315006281042/Waffenfabrikant-Gaston-Glock-ordnet-Familie-und-Vermoegen-neu

All diese alten Gockel gehören sofort zwangsweise in die Psychiatrie eingeliefert.
Alle diese jungen Bauchpinsler_Innen gehören wg. Erbschleicherei in den Knast.
Solche Ehen müssen als sittenwidrig verboten werden.

Glaubt Einer dabei an Liebe? Die junge Ehebrecher_In will ran ans Vermögen. Und wenn der Alte dann in wenigen Jahren ablebt, lässt sie erstmal die Champagnerkorken knallen und lädt einen von den jungen Stechern ins Haus, die gewiss schon bereit stehen.

Neben dem Vermögen ist ihr auch noch eine üppige Witwenrente gewiss, die die Allgemeinheit zu zahlen hat, also auch viele männliche Malocher.

Seine Frau ist nun 75. Auch er hat ihr versprochen: "Bis dass der Tod uns scheidet."
Und nun soll sie auf der Straße leben, oder wie? Es ist in diesem Fall nicht mehr als recht und billig, wenn er nach seinem (Ehe)Vertragsbruch der Frau, die ihm fast 50 Jahre zur Seite stand, auch weiterhin einen Lebensstandard ermöglicht, den sie gewohnt ist. Als Vertragsstrafe sozusagen, denn sie hat den Vertrag nicht gebrochen.

Anders sieht das im Regelfall aus. Wenn also der Braut plötzlich eine Laus über die Leber gelaufen ist, ihr die Nase des Gatten nicht mehr gefällt, ihr plötzlich seine kleinen Ticks, die sie einmal geliebt hat, nicht mehr gefallen oder sie nun was "vom Leben haben", sich also selbstverwirklichen will.

Wenn sie das will, dann soll sie das eben gefälligst alleine machen. Wenn sie aus der Ehe aussteigt, dann soll sie halt aussteigen. Aber auch die Konsequenzen ihrer einsamen Entscheidung alleine tragen. Wer aus einer Tram aussteigt, der ist ja auch draußen und kann nicht jammern, dass er aber weiter gefahren werden möchte.

Die Neuformulierung des §218 (straffreies Morden) und des Eherechts (Zerrüttungsprinzip) sind die zwei Grundpfeiler des Feminats.

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar


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