OLG Saarbrücken: Eltern haben das Recht und die Pflicht ...
OLG Saarbrücken: Eltern haben das Recht und die Pflicht zum Umgang und können deshalb zum Umgang auch gezwungen werden
Kläger: ein Vater
Das Amtsgericht hatte zur Befriedung der maßlos zerstrittenen Eltern eine Umgangsregelung getroffen, gegen die der Vater Beschwerde einlegte. Das Kind lebte bei ihm und er wandte sich dagegen, dass für wegen Krankheit ausgefallene Umgangstermine Nachholtermine festgelegt wurden. Diese Beschwerde wies das OLG Saarbrücken ab, ergänzte aber die Entscheidung des Amtsgerichts von Amts wegen und ohne, dass dies eine der Parteien beantragt hätte, dahingehend, dass nicht nur der Elternteil, der das Kind zum Umgang nicht herausgibt, mit Zwangsgeld oder Zwangshaft belastet werden kann, sondern auch der umgangsberechtigte Elternteil mit solchen Maßnahmen gemäß § 89 FamFG rechnen muss.
Jetzt bin ich ja mal gespannt, ob dies Urteil des OLG Saarbrücken auch Anwendung findet wenn Mütter sich weigern Kinder zum Umgang herauszugeben, oder Nachholtermine einzuräumen?
Irgendwie zweifle ich daran!
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- OLG Saarbrücken: Eltern haben das Recht und die Pflicht ... -
dentix07,
06.12.2011, 00:33
- OLG Saarbrücken: Eltern haben das Recht und die Pflicht ... - pappi, 06.12.2011, 01:08
- Ich zweifle nicht, ich weiß es! (kt)
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Pilsberater,
06.12.2011, 09:06
- OLG Saarbrücken: Eltern haben das Recht und die Pflicht ... - Michel, 06.12.2011, 14:56