Strafmildernde Gründe zzgl. Geschlechtsbonus = Unschuldig !
Hallo Michel!
... dann wirkt auf jeden Fall der Geschlechtsbonus!
Nicht nur der:
"Beide seien recht klein, circa 1,60 Meter groß und von dunklem Teint gewesen." Da sie sich als taubstumm ausgegeben haben, kann man weiterhin davon ausgehen, daß sie nicht oder nur sehr schlecht deutsch sprachen und verstanden.
Da greift dann also auch noch der Migranten-Bonus. Da es sich obendrein offenbar um Migrantinnen handelt, die möglicherweise illegal hier und damit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Zwangsprostituierte sind, ist es doch eigentlich ein Skandal, daß überhaupt noch gegen sie ermittelt wird!
Freundliche Grüße
von Garfield
gesamter Thread:
- Eine Runde Mitleid -
Info,
30.11.2011, 14:40
- Strafmildernde Gründe zzgl. Geschlechtsbonus = Unschuldig ! -
Michel,
30.11.2011, 15:37
- Strafmildernde Gründe zzgl. Geschlechtsbonus = Unschuldig ! - Garfield, 02.12.2011, 13:57
- Strafmildernde Gründe zzgl. Geschlechtsbonus = Unschuldig ! -
Michel,
30.11.2011, 15:37