Anteilmäßige Rente bei Kindesentsorgung?
Mütter sollten sich mit den Kindern im "Leistungszeitraum" in
regelmäßigen Intervallen bei der Behörde vorstellen und nachweisen, dass
das Kind noch lebt.
Es geht ja um die Rente, die sie für ihre Erziehungsleistung erhalten sollen.
Wobei diese Leistung einfach unterstellt wird, egal zu welch seelischen Wracks
die Kinder auch erzogen werden. Sie wird ja nicht überprüft.
Ganz im Gegensatz zu der Leistung des Vaters, der dieses durch seine Maloche erst
ermöglicht. Seine Leistung wird überprüft. Täglich! Und wenn sie wem nicht passt,
dann fliegt er.
Erst aus dem Job und danach entsorgt ihn auch noch die Mutter aus der Familie.
Trotzdem muss er seine Erziehungsleistung in Form von Unterhalt weiter erbringen.
Das ist selbstverständlich, wird aber von niemandem anerkannt. Im Gegenteil. Es
wird ihm später von seiner Rente noch mal abgezwackt und an die Muddi übertragen.
Dein Statement bringt mich noch auf einen anderen Gedanken:
Was ist mit den Müttern, die ihre Kinder nach Monaten oder auch Jahren
postnatal ent-sorgt (ein gutes Wort, denn die haben ja nun keine Sorgen mehr)
haben?
Wird denen ihre Erziehungsleistung bei der späteren Rentenbemessung wenigsten
anteilmäßig angerechnet? Müsste sie eigentlich, denn sonst würden diese Muddis,
die so früh ihr Kind verloren haben, denen gegenüber, die ihr Mutterglück viel
länger genießen konnten, ja diskriminiert werden.
Und das wäre ja nun aber wirklich voll die Autobahn!
Gruß
adler
--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.
"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar
gesamter Thread:
- Rentenerhöhung für Mütter - 10 Milliarden/Jahr -
Gobelin,
01.12.2011, 06:49
- Warnung -
Pilsberater,
01.12.2011, 09:35
- Anteilmäßige Rente bei Kindesentsorgung? - adler, 01.12.2011, 11:11
- Weitere Rentengeschenke für Mütter - adler, 01.12.2011, 11:17
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Pilsberater,
01.12.2011, 09:35