Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frankreich: FEZIS klagen Sex per Gericht ein!

Michel, Wednesday, 30.11.2011, 09:33 (vor 5139 Tagen)

Kein Sex in der Ehe: 10.000 Euro Entschädigung

Weil sie jahrelang keinen Sex mit ihrem Ehemann hatte, hat eine Französin 10.000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen. Der Mann habe seine "in der Ehe liegenden Pflichten" nicht erfüllt, urteilte ein Berufungsgericht in der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence, wie die juristische Zeitschrift "Gazette du Palais" berichtete.

Das Paar war seit 1986 verheiratet und hat zwei Kinder. 2009 ließen sich die beiden scheiden, was die Ehefrau zur Schadensersatzforderung veranlasste.

Gesundheitliche Probleme sind keine Ausrede
"Die Erwartungen der Frau waren gerechtfertigt, da eine sexuelle Beziehung zwischen Verheirateten Ausdruck ihrer Zuneigung ist", befand das Berufungsgericht bereits im Mai. Die Argumentation des Ehemannes, der gesundheitliche Probleme und die langen Arbeitszeiten anführte, ließen die Richter nicht gelten.

Im Zuge der Scheidung wurden "Schadensersatzforderungen" geltend gemacht. Ich stelle mir allerdings die Frage, wie die Alte nachgewiesen hat, dass sie keinen Sex hatte. Hat die sich am Monatsende das immer unterschreiben lassen oder hatte das Gericht im Bett eine Kamera installieren lassen?

Wir wissen es nicht. Sicher ist nur, dass eine Frau Sexentzug als Waffe straffrei einsetzen kann, ein Mann jedoch soll dafür blechen, wenn er sich weigert, solch Berg fahlen Fleisches zu begatten.

Sollte das die "europäische Runde" machen, dann müssen Männer immer noch mit Extra-Verfahren rechnen: Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen, Kindesunterhalt und nun auch noch Sex-Entschädigungs-Nachforderungen.

Nun sage mal noch einer, dass die KEINEN an der Waffel haben.

FEZIS!

Umgekehrt waere es Noetigung und Vergewaltigung! (kt)

jens_, Wednesday, 30.11.2011, 10:35 (vor 5139 Tagen) @ Michel

- kein Text -

Frankreich: FEZIS klagen Sex per Gericht ein!

jens_, Wednesday, 30.11.2011, 10:40 (vor 5139 Tagen) @ Michel

PS: Der umgekehrte Fall wird auch bei Manndat besprochen ;)

http://manndat.de/forum/index.php?id=6798

Sex war eine eheliche Pflicht

Rainer ⌂, Wednesday, 30.11.2011, 10:41 (vor 5139 Tagen) @ jens_

Vor 50 Jahren hatte der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Scheidung zu urteilen. Nach dem seit langem außer Kraft getretenen damaligen "Ehegesetz" kam es darauf an, worauf die "Zerrüttung der Ehe" beruhte.

Der klagende Ehemann trug dazu vor, "die Zerrüttung der Ehe sei aus der Einstellung der Beklagten zum ehelichen Verkehr entstanden. Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und sei imstande, dabei Zeitung zu lesen; er möge sich selber befriedigen. Der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. Sie gebe ihm lieber Geld fürs Bordell. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen; mit Kindern wüsste sie gar nichts anzufangen. (...) Die Beklagte habe sich beim ehelichen Verkehr entsprechend verhalten." Aus diesem Grunde habe er sich später seiner Angestellten "zugewandt". Zum letzten Verkehr mit seiner Frau sei es elf Jahre vorher gekommen. Die Zerrüttung der Ehe sei damit vor allem seiner Frau zuzuschreiben. Diese stellte sich dagegen auf den Standpunkt, erst das Fremdgehen des Ehemannes habe zur Zerrüttung geführt und bekam zunächst Recht.

Der Bundesgerichtshof stellte auf die Revision des Ehemannes dagegen eine Verletzung der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft durch die Ehefrau fest. "Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen (...) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet. (...) Deshalb muss der Partner, dem es nicht gelingt, Befriedigung im Verkehr zu finden, aber auch nicht, die Gewährung des Beischlafs als ein Opfer zu bejahen, das er den legitimen Wünschen des anderen um der Erhaltung der seelischen Gemeinschaft willen bringt, jedenfalls darauf verzichten, seine persönlichen Gefühle in verletzender Form auszusprechen."

Urteil des BGH vom 02.11.1966, Az. IV ZR 239/65

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/anw24-157.htm

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Frankreich: FEZIS klagen Sex per Gericht ein!

Guildo, Wednesday, 30.11.2011, 11:07 (vor 5139 Tagen) @ Michel

Wie wäre es wohl im umgekehrten Fall?

Weil er jahrelang keinen Sex mit seiner Ehefrau hatte, hat ein Franzose 10.000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen. Die Frau habe ihre "in der Ehe liegenden Pflichten" nicht erfüllt, urteilte ein Berufungsgericht in der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence, wie die juristische Zeitschrift "Gazette du Palais" berichtete. Das Paar war seit 1986 verheiratet und hat zwei Kinder. 2009 ließen sich die beiden scheiden, was den Ehemann zur Schadensersatzforderung veranlasste.

Gesundheitliche Probleme sind keine Ausrede
"Die Erwartungen des Mannes waren gerechtfertigt, da eine sexuelle Beziehung zwischen Verheirateten Ausdruck ihrer Zuneigung ist", befand das Berufungsgericht bereits im Mai. Die Argumentation der Ehefrau, die Migräne und eine Doppelbelastung durch Haushaltsführung und Berufstätigkeit anführte, ließen die Richter nicht gelten.

Ohne Zweifel würde der Mann im günstigsten Falle als notgeiler Depp oder Totalversager, der eben nicht mit Frauen umgehen kann, dastehen; im schlimmsten Falle vielleicht sogar als Vergewaltiger und Triebtäter verleumdet oder vor Gericht gezerrt werden.

Gruß - Guildo

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Most places where we all come from we can have a date, pay over $100 and not even get a goodnight kiss from some broad-ass feminazi who thinks her shit doesn't stink.
(unbekannter Fan von Angeles City)

Wer die Wahl hat, hat die Qual!

pit b, Wednesday, 30.11.2011, 18:26 (vor 5138 Tagen) @ Michel

Wofür zeigen zukünftige Frauen ihre Exmänner den jetzt an?
Wergen Vergewaltigung um ihn ins Gefängnis zu bringen oder wegen Sexentzug wegen des Geldes!? Geld oder Haft? Schwierig, schwierig...

Wer die Wahl hat, hat die Qual!

Wahl statt Qual, Wednesday, 30.11.2011, 19:26 (vor 5138 Tagen) @ pit b

Wofür zeigen zukünftige Frauen ihre Exmänner den jetzt an?
Wergen Vergewaltigung um ihn ins Gefängnis zu bringen oder wegen
Sexentzug wegen des Geldes!? Geld oder Haft? Schwierig, schwierig...

Wiese schwierig, wenn auch beides geht?
Zuerst wollte er nicht (Geld) und fünf Minuten später hatte sie dann "keine Lust" mehr (Haft).
Für Frauen ist in diesem Staat immer beides Möglich- alles andere wäre Frauenfeindlich.

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