Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauen an die Macht und die Welt wird friedlicher

Yussuf K ⌂ @, Ankara, Saturday, 26.11.2011, 13:02 (vor 5143 Tagen) @ Derkan

Nimm nur mal das deutsche Gewaltschutzgesetz hier im eigenen Lande als Beispiel:

Eine Frau will voller Wut ihren Mann fertig machen und das Sorgerecht erringen. Was bietet sich da besser an, als ein Gesetz, dass die Umkehr der Unschuldsvermutung als integralen Bestandteil hat. Vor ca. 10 Jahren haben die Feministinen das GewSchG durch den Pudelzirkus beschließen lassen. Auf dessen Basis brauch die Frau keinerlei "Tatsachenbeweise" mehr, sondern es reicht eine alleinige, zu Papier gebrachte Lüge in Form einer Eidesstattlichen Erklärung als Glaubhaftmachung. Zack, bist du als völlig unbescholtener und friedfertiger Mann/Vater aus deiner Wohnung raus und die Alte beantragt mit den unsubstantiierten Gewaltvorwürfen das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Alltagssorge. Schneller können Feministinnen Sorgerechtsstreitigkeiten nicht für sich entscheiden.

Während der unschuldige Mann per Gesetz, von der Ex und Justiz kriminalisiert wird, geniest die wahre TÄTERIN staatlichen Schutz und Fürsorge. Hier, mitten in einer sogenannten Demokratie und einem vermeintlichen Rechtsstaat! Das passiert jeden Tag mitten in unserer Gesellschaft und niemand schreit auf!

Opfer sind nicht nur die Väter, sondern vor allem die betroffenen Kinder, die zum Großteil alles miterlebt haben und ihre sogenannten Mütter eines Tages dafür bitter abstrafen werden.

Was ist das bloss für ein väter- u. kinderfeindliches System, was es ermöglicht, dass Unschuldige bestraft und die TäterInnen belohnt werden. Selbst die Justiz, die eigentlich den Rechtsstaat wahren sollte, wird zum Erfüllungsgehilfen des Feminismus degradiert und zur Täterin gemacht. Niemand rührt sich in diesen Kreisen, alle schwimmen in ihrer Besoldungsgruppe unabhängig und frei von Weisungen mit.

Hier und heute, mitten in Deutschland! Es kann jeden von euch aus heiterem Himmel treffen.

www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu


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