Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Väterentsorgung ist wider dem Grundgesetz!

Yussuf K ⌂ @, Ankara, Friday, 25.11.2011, 14:31 (vor 5144 Tagen)

Artikel 103 GG

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Väter werden von Familiengerichten mit der Entsorgung ihrer Person aus dem Leben der ehemals gemeinsamen Kinder unter dem lapidaren Verweis des juristisch undefinierten Begriffs des "Kindeswohls" entsorgt. Für diese Bestrafung gibt es keinen festgelegten Straftatbestand, womit es sich mitnichten als nur um reine Willkür handeln kann.

Recht gibt es nicht, Recht ist reine Auslegungssache und ich lege als mündiger Bürger das richterliche Verhalten so aus.

www.vaeterentsorgung.de.vu


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