Frauen sind behinderter als Behinderte
Frauen dürfen bei Firmenparkplatz bevorzugt werden
23.11.2011
Ein Arbeitgeber darf bei der Vergabe eines nahe gelegenen Firmenparkplatzes Frauen grundsätzlich bevorzugen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Denn nach Auffassung des Gerichts handelt er in diesen Fällen nicht willkürlich und diskriminierend. Vielmehr sei die Gefahr für Frauen, Opfer von Gewalt zu werden, höher als für Männer. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines schwerbehinderten Krankenpflegers ab. Dieser hatte sich vergeblich um einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Klinik bemüht. Seine Behinderung spielte für das Gericht keine Rolle. Der Arbeitgeber hatte darauf verwiesen, dass bei der Parkplatzvergabe nach seinen internen Kriterien unter anderem der Grundsatz gelte "Frauen vor Männer". Anders als der Kläger hielt das LAG dieses Auswahlkriterium für zulässig.
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Auch geistig schwer behinderte Frauen, also Trennungswaisen schaffende, werden über alles gestellt.
Peinlich für jede geistig gesunde Frau
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
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