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Schwesternverbot nach Scheidung
Katharina: "Ich stehe heute hier, um meine Schwester zu sehen. Ich bitte alle, dass mir zu helfen und nicht das unterstützen, was meine Mutter tut. Ich bitte darum alle Leute mir zu helfen, meine Schwester zu sehen. Ich habe Angst um meine Schwester, weil ich nicht weiß, wie es ihr geht. Bitte helft mir. Ich weiß nicht was ich tun soll. Ich laufe von einem Ort zum anderen, vom Gericht, Jugendamt, Gutachtern. Doch man hilft mir nicht. Man behandelt uns Kinder wie Dreck. … Sie sagen immer, sie sind nicht zuständig. Ich möchte meine Schwester sein. Ich möchte bei meinem Vater wohnen. Warum kann das kein Mensch auf der Welt verstehen? ... Meine Mutter ist gerade in diesen Kindergarten gegangen und holt meine kleine Schwester ab, so dass ich sie nicht sehen kann. … Ich sage jetzt meiner Mutter was ins Gesicht: Sie ist zu feige hier her zu kommen. Sie soll dazu stehen, was sie mir antut …“
Schwesternentfremdung in Österreich!
Nach dem Vaterverbot folgt nun auch das Schwesternverbot.
Katharina E. ist im Juni 2011 aus eigenem Willen nicht mehr in den Haushalt der Mutter zurückgekehrt. Sie lebt seit damals gegen den Willen ihrer Mutter beim Vater.
Das Mädchen will seit nun fast 5 Monaten ihre 5-jährige Schwester sehen, darf mit ihr auch nicht telefonieren.
Die Mutter als Obsorgeberechtigte versucht anscheinend die Kinder mit allen Mitteln seit Jahren zu trennen, was eine Entfremdung zur Folge haben könnte. Mittels Androhung von Spritzen, Essensentzug, Gesprächsverweigerung werden die Kinder unter Druck gesetzt. Gerichte und Jugendwohlfahrt sehen diesem Treiben seit 5 Jahren tatenlos zu.
Die kleine Tochter kennt ihren eigenen Vater nicht mehr. Der Entfremdungssversuch der großen Tochter ist jedoch gescheitert. Sie hat die Mutter verlassen.
Katharina E. hat nun Angst, dass das Selbe mit ihr passiert, ihre kleine Schwester sie bald auch nicht mehr kennt. Sie will ihre Schwester wieder sehen.
Katharina E. ergriff nun die Initiative, ging daher vorige Woche alleine in den Kindergarten der Erzdiözese Wien und besuchte ihre kleine Schwester. Erschreckend für das Mädchen war der Zustand ihrer Schwester.
Laut Vater sagte Katharina E: „Papa, Johanna ist total dick. Niemand hat ihr gesagt wo ich bin. Sie hat bitterlich geweint. Wir haben uns umarmt. Sie hat sich an mich geklammert und gesagt… Ich vermisse dich so sehr, bitte…bitte nimm mich auch.“
Auch Katharina vermisst ihre Schwester. Deshalb ging das 13-jährige Mädchen vergangenen Freitag noch einmal hin . . . , diesmal teilt man ihr jedoch mit, ihre Mutter hat strikt verboten dass Katharina E. ihre Schwester besucht.
Katharina war verzweifelt und weinte stundenlang . . .! In ihr stecken Wut, Trauer und Verzweiflung. Sie forderte sie will ihre Menschenrechte wahrnehmen und eine Kundgebung vor dem Kindergarten abhalten.
Am Tag nach der Kundgebung „Freiheit für meine Schwester“ erhielt die Rechtsvertretung des Vaters nun ein Schreiben des Kindergartens – „ die Mutter wünsche keine direkte Kontaktaufnahme zwischen Katharina und der 5-jährigen Johanna, ebenso nicht zum Vater – was jetzt aber gar nicht Thema war.
Jedenfalls wurde ab sofort gegen das fast 14-jährige Mädchen und auch gegen den Vater (dieser hatte niemals überhaupt nur versucht den Kindergarten zu betreten) auf Weisung der Mutter ein Betretungsverbot ausgesprochen.
„ Natürlich ist der Kindergarten auf Basis einfachgesetzlicher Normen im Recht, und kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Vereinbar mit den christlichen Werten und der Philosophie des Kindergartens auf eine ganzheitliche und individuelle Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder zu achten, ist dies in meinen Augen jedoch nicht. Wieder einmal zeigt sich jedoch, auch wenn Fragmente der UN- Kinderrechtskonvention seit 16.2.2011 im Verfassungsrang stehen, dass Kinderrechte in Österreich nicht geachtet sondern ihre Verletzung vielmehr geduldet wird. Die Entscheidung einem Kind, das seine Schwester sehen und umarmen will ein Betretungsverbot aufzuerlegen ist nach nach Ansicht des Vaters ein unzulässiger Eingriff in verfassungsgesetzlich verankerte Kinder- und Menschenrechte ! “
BVG über die Rechte der Kinder 2011: Artikel 1
Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
Video: Kundgebung: Freiheit für meine Schwester am 16.11.2011 in Wien
Videogröße 48 MB; Dauer: 13 min
Der ebenfalls betroffenen Vater weiters dazu:
Gerichte, Jugendamt, Kinder- u. Jugendgerichtshilfe unterstützen seit 5 Jahren die Entfremdung zu ihrem Vater, seit 5 Monaten wird nun auch die Entfremdung selbst zu ihrer kleinen Schwester begonnen.
Der menschenverachtende Umgang mit Kindeswohl und Kinderrechten seitens der österr. Behörden hat sich seit den nun bekannt gewordenen Heim-Fällen nicht wesentlich gebessert.