Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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CH: Sommaruga: Gemeinsames Sorgerecht kommt, aber ...

Michael Baleanu, Thursday, 17.11.2011, 21:39 (vor 5152 Tagen) @ Manifoldunplugged

-Künftig erhalten grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht. Bei einer
Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen
dafür erfüllt sind.

Wer also geglaubt hat, dass das natürliche Recht der Eltern automatisch berücksichtigt wird, hat sich schwer getäuscht.

.... Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind Unerfahrenheit,
Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.

Wir halten mal fest: Unerfahrenheit der Juristen, Ortsabwesenheit des Elternteils, das sich das Kind unterm Arm greift und abtaucht?

Wer bitteschön überprüft den Wissensstand der Juristen?

-Eine grosse Neuerung ist die Einführung der gemeinsamen elterlichen
Sorge für unverheiratete Eltern. Wenn sich diese nicht verständigen
können, kann sich ein Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden. Diese
wird über die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden.

Diese Sprüche kennen wir zur Genüge: Oh wie hohl klingt das Kindeswohl!

-Die Revision regelt auch die Bestimmungen zum Aufenthaltsort. Wechselt
ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes, erfordert dies
die Zustimmung des andern Elternteils. Ausser, der Wechsel erfolge
innerhalb der Schweiz und ohne erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung
der elterlichen Sorge.

Das ist gut, wie wir aber die Juristen kennen, gilt oft nur ausser ...

-Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts
durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen. Gerichte
und Kindesschutzbehörden haben aber gemäss heutigem Strafrecht die
Möglichkeit, den Eltern eien Busse anzudrohen, wenn sie sich nicht an die
Abmachungen halten.

Womit das Ganze zum zahnlosen Tiger wird. Wieso haben wir einen obhutsberechtigten Elternteil anstatt zwei? Wie lautet die Definition der Familie? Besteht die nur aus einem obhutsberechtigten Elternteil, oder aus zwei?

-Das neue Sorgerecht wird nach Inkrafttreten rückwirkend für die
vergangenen fünf Jahre angewandt. Allerdings müssen Eltern, die eine
bereits erlassene Verfügungen rückgängig machen wollen, selber aktiv
werden.

So schön das gemeinsame Sorgerecht klingt, die Formulierungen scheinen recht nebulös. Wie immer bei auslegungsbedürftige Gesetze, die Einzigen, die davon richtig profitieren werden, das sind nur die Scheidungsindustriellen!

Ich nehme an, dass einige Jährchen ins Land ziehen werden und es tausende zerstörte Familien geben wird, ehe sich bei den Juristen eine einigermaßen "klar" strukturierte "herrschende Meinung" gebildet haben wird. Oder auch nicht!

In dieser Zeit werden die Recht-Suchenden "zum Wohle" der Juristen - also nicht zum Wohle ihrer eigenen Kinder - recht fleissig blechen.

Was mich wundert: Ich dachte in der Schweiz müssten so schwerwiegende Gesetzesänderungen über eine Volksabstimmung abgesegnet werden. Immerhin startet nun auch in der Schweiz ein schwerer Angriff der Juristen auf die Familie: Statt klare Regelungen werden auslegungsbedürftige Gesetze erlassen, deren Auslegerei durch Juristen Zeit und Geld kostet, die den Familien abgeht!

Der Pflicht des Gesetzgebers ist der Schutz der Familie vor äusserlichen Einwirkungen, speziell auch vor der Scheidungsindustrie und ihrer Lobby in der gesetzgebenden Versammlung.

Gruß
Michael


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