CH: Sommaruga: Gemeinsames Sorgerecht kommt, aber ...
Nach jahrelanger Verzögerung und heftigen Protesten von Männerrechtlern gibt Bundesrätin Sommaruga heute bekannt, dass irgendwann in den nächsten Jahren das gemeinsame Sorgerecht für verheiratete und unverheiratete Eltern kommen soll. Dieses soll nun die Regel und nicht mehr die Ausnahme sein.
Doch den Richtern, Jugendämtern und Systemprofiteusen bleiben genügend Ausnahmeregelungen und Relativierungen, so dass sich erst noch in der Praxis zeigen lassen muss, ob die neue Regelung auch hält, was sie verspricht.
So soll zum Beispiel der Kindesentzug durch die Mutter nachwievor straflos bleiben ... und ein Schelm, wer Arges bei Folgendem denkt:
"Die parlamentarische Beratung beginnt erst, und vor 2014 wird die Revision kaum in Kraft treten."
Wer weiss schon, wie sehr das gemeinsame Sorgerecht nach diesen jahrelangen Beratungen erst noch weiter verwässert sein wird?
Hier ein Überblick über die Änderungen:
Die wichtigsten Neuerungen der Sorgerechtsrevision gemäss Botschaft des Bundesrats:
-Künftig erhalten grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht. Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.
-Eine grosse Neuerung ist die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge für unverheiratete Eltern. Wenn sich diese nicht verständigen können, kann sich ein Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden. Diese wird über die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden.
-Die Revision regelt auch die Bestimmungen zum Aufenthaltsort. Wechselt ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes, erfordert dies die Zustimmung des andern Elternteils. Ausser, der Wechsel erfolge innerhalb der Schweiz und ohne erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung der elterlichen Sorge.
-Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen. Gerichte und Kindesschutzbehörden haben aber gemäss heutigem Strafrecht die Möglichkeit, den Eltern eien Busse anzudrohen, wenn sie sich nicht an die Abmachungen halten.
-Das neue Sorgerecht wird nach Inkrafttreten rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre angewandt. Allerdings müssen Eltern, die eine bereits erlassene Verfügungen rückgängig machen wollen, selber aktiv werden.