Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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CH: Sommaruga: Gemeinsames Sorgerecht kommt, aber ...

Manifoldunplugged, Thursday, 17.11.2011, 16:05 (vor 5152 Tagen)

Nach jahrelanger Verzögerung und heftigen Protesten von Männerrechtlern gibt Bundesrätin Sommaruga heute bekannt, dass irgendwann in den nächsten Jahren das gemeinsame Sorgerecht für verheiratete und unverheiratete Eltern kommen soll. Dieses soll nun die Regel und nicht mehr die Ausnahme sein.

Doch den Richtern, Jugendämtern und Systemprofiteusen bleiben genügend Ausnahmeregelungen und Relativierungen, so dass sich erst noch in der Praxis zeigen lassen muss, ob die neue Regelung auch hält, was sie verspricht.

So soll zum Beispiel der Kindesentzug durch die Mutter nachwievor straflos bleiben ... und ein Schelm, wer Arges bei Folgendem denkt:

"Die parlamentarische Beratung beginnt erst, und vor 2014 wird die Revision kaum in Kraft treten."

Wer weiss schon, wie sehr das gemeinsame Sorgerecht nach diesen jahrelangen Beratungen erst noch weiter verwässert sein wird?

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Sorgerecht-auch-fuer-unverheiratete-Vaeter/story/31025106

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/schweiz_scheidung_sorgerecht_gemeinsames_elterliches_regelfall_1.133413...

Hier ein Überblick über die Änderungen:

Die wichtigsten Neuerungen der Sorgerechtsrevision gemäss Botschaft des Bundesrats:

-Künftig erhalten grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht. Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.

-Eine grosse Neuerung ist die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge für unverheiratete Eltern. Wenn sich diese nicht verständigen können, kann sich ein Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden. Diese wird über die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden.

-Die Revision regelt auch die Bestimmungen zum Aufenthaltsort. Wechselt ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes, erfordert dies die Zustimmung des andern Elternteils. Ausser, der Wechsel erfolge innerhalb der Schweiz und ohne erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung der elterlichen Sorge.

-Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen. Gerichte und Kindesschutzbehörden haben aber gemäss heutigem Strafrecht die Möglichkeit, den Eltern eien Busse anzudrohen, wenn sie sich nicht an die Abmachungen halten.

-Das neue Sorgerecht wird nach Inkrafttreten rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre angewandt. Allerdings müssen Eltern, die eine bereits erlassene Verfügungen rückgängig machen wollen, selber aktiv werden.

Schweizer Väter, lasst euch nicht verarschen! Handelt!

Yussuf K ⌂ @, Ankara, Thursday, 17.11.2011, 16:16 (vor 5152 Tagen) @ Manifoldunplugged

Die wichtigsten Neuerungen der Sorgerechtsrevision gemäss Botschaft
des Bundesrats:
-Künftig erhalten grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht. Bei einer
Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen
dafür erfüllt sind. Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind
Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.

Der erste Absatz reicht schon!!!!!!!

Während Frauen die Mutterrolle respektive Erziehungsfähigkeit als angeboren anerkannt wird, muss dies beim Vater erst einmal langwierig und kostenintensiv und auf Antrag sowieso festgestellt werden. Daraus ergibt sich schon, dass er niemals "betreuen" wird, sondern lediglich "Umgang" hat.

Noch besser wird es mit dem Pkt. "Gewalttätigkeit" laufen. Hier in FEZI-Deutschland gibt es das Gewaltschutzgesetz. Für alle die es noch treffen kann: Vom Staat wurde bewusst die gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt! Ziel ist es, friedfertige Männer ruckzuck und mit richterlichem Stempel zu diskriminieren und zu entrechten ( www.opfer-gewaltschutzgesert.de.vu ). Na logisch wird das von solchen Drecksweiber erst Recht in Sachen "Sorgerecht" genutzt. Wozu ist es denn sonst da? Väter kann man mit unsubstantiierten Gewaltvorwürfen aus der Alltagssorge des Kindes problemlos entfernen. Jedes deutsche Familiengericht wird das ohne Hinzuschauen problemos unterschreiben. Warum sollte das in der Schweiz denn anders sein? Dieses Land ist doch genauso im Würgegriff des inzwischen international als verbrecherisch geächteteten Feminismus!

Schweizer Männer! Diskutiert mit der Alten nicht, sondern schafft euch die vom Halse. Sich mit der auf eine jahrelange Diskussion einzulassen, bringt nix und ihr werdet merken, dass ihr 10 Jahre später an gleicher Stelle steht.

"Konstruktive" Männeraktivisten wie Theunert jubeln bereits

Manifoldunplugged, Thursday, 17.11.2011, 16:29 (vor 5152 Tagen) @ Yussuf K

http://www.maenner.ch/info-und-kontakt/aktuell/gemeinsame-elterliche-sorge-im-regelfall-auf-der-zielgerade

"männer.ch dankt auch EJPD-Vorsteherin Simonetta Sommaruga persönlich für das Engagement und die Ernsthaftigkeit, mit der sie eine gleichstellungspolitisch zukunftsfähige Vorlage vorangetrieben hat. Wir hoffen, dass das Bundesparlament der vorgeschlagenen Linie folgen wird."

----> nachdem die Vorlage jahrelang verschleppt wurde, nun voraussichtlich noch weiter verwässert wird und Sommaruga vor Kurzem bekannt gab, dass sie das Existenzminimum geschiedener Väter für Unterhaltszahlungen antasten will:

http://wwi.vev-ag.ch/dokumente/ekf/071001_baz_unterhaltszahlungen.pdf

Wer da so eifrig applaudiert, ist ein Masochist.

Oh sorry!

Yussuf K ⌂ @, Ankara, Thursday, 17.11.2011, 16:45 (vor 5152 Tagen) @ Yussuf K

Es muss richtig lauten: www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu

CH: Sommaruga: Gemeinsames Sorgerecht kommt, aber ...

Michael Baleanu, Thursday, 17.11.2011, 21:39 (vor 5152 Tagen) @ Manifoldunplugged

-Künftig erhalten grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht. Bei einer
Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen
dafür erfüllt sind.

Wer also geglaubt hat, dass das natürliche Recht der Eltern automatisch berücksichtigt wird, hat sich schwer getäuscht.

.... Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind Unerfahrenheit,
Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.

Wir halten mal fest: Unerfahrenheit der Juristen, Ortsabwesenheit des Elternteils, das sich das Kind unterm Arm greift und abtaucht?

Wer bitteschön überprüft den Wissensstand der Juristen?

-Eine grosse Neuerung ist die Einführung der gemeinsamen elterlichen
Sorge für unverheiratete Eltern. Wenn sich diese nicht verständigen
können, kann sich ein Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden. Diese
wird über die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden.

Diese Sprüche kennen wir zur Genüge: Oh wie hohl klingt das Kindeswohl!

-Die Revision regelt auch die Bestimmungen zum Aufenthaltsort. Wechselt
ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes, erfordert dies
die Zustimmung des andern Elternteils. Ausser, der Wechsel erfolge
innerhalb der Schweiz und ohne erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung
der elterlichen Sorge.

Das ist gut, wie wir aber die Juristen kennen, gilt oft nur ausser ...

-Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts
durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen. Gerichte
und Kindesschutzbehörden haben aber gemäss heutigem Strafrecht die
Möglichkeit, den Eltern eien Busse anzudrohen, wenn sie sich nicht an die
Abmachungen halten.

Womit das Ganze zum zahnlosen Tiger wird. Wieso haben wir einen obhutsberechtigten Elternteil anstatt zwei? Wie lautet die Definition der Familie? Besteht die nur aus einem obhutsberechtigten Elternteil, oder aus zwei?

-Das neue Sorgerecht wird nach Inkrafttreten rückwirkend für die
vergangenen fünf Jahre angewandt. Allerdings müssen Eltern, die eine
bereits erlassene Verfügungen rückgängig machen wollen, selber aktiv
werden.

So schön das gemeinsame Sorgerecht klingt, die Formulierungen scheinen recht nebulös. Wie immer bei auslegungsbedürftige Gesetze, die Einzigen, die davon richtig profitieren werden, das sind nur die Scheidungsindustriellen!

Ich nehme an, dass einige Jährchen ins Land ziehen werden und es tausende zerstörte Familien geben wird, ehe sich bei den Juristen eine einigermaßen "klar" strukturierte "herrschende Meinung" gebildet haben wird. Oder auch nicht!

In dieser Zeit werden die Recht-Suchenden "zum Wohle" der Juristen - also nicht zum Wohle ihrer eigenen Kinder - recht fleissig blechen.

Was mich wundert: Ich dachte in der Schweiz müssten so schwerwiegende Gesetzesänderungen über eine Volksabstimmung abgesegnet werden. Immerhin startet nun auch in der Schweiz ein schwerer Angriff der Juristen auf die Familie: Statt klare Regelungen werden auslegungsbedürftige Gesetze erlassen, deren Auslegerei durch Juristen Zeit und Geld kostet, die den Familien abgeht!

Der Pflicht des Gesetzgebers ist der Schutz der Familie vor äusserlichen Einwirkungen, speziell auch vor der Scheidungsindustrie und ihrer Lobby in der gesetzgebenden Versammlung.

Gruß
Michael

Väter werden einmal mehr verarscht

Jo, Thursday, 17.11.2011, 22:10 (vor 5152 Tagen) @ Manifoldunplugged

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