"Geschlechtsverkehr mit einem Minderjährigen wird (...) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr geahndet" ...
... komisch, dass die noch frei rumläuft, oder? Obwohl, nein, eigentlich nicht.
"Was Yeater nicht bedachte: Geschlechtsverkehr mit einem Minderjährigen wird nach kalifornischem Recht – bei einem Altersunterschied von nicht mehr als drei Jahren – mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet."
--
www.geloeschtekommentare.blogspot.de
www.twitter.com/Maskulisten
www.facebook.com/Maskulisten
www.youtube.de/user/Maskulisten
gesamter Thread: