Vergleichen bitte: Frauenrecht gegen Männerrecht: Bravo Frau Neeser
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In voller Länge, da so gut!:
„Es ist unglaublich, wie Justiz, Anwälte, Presse und die sogenannte Öffentlichkeit mit diesem Fall umgesprungen sind – ihn für die unterschiedlichsten Zwecke instrumentalisiert haben. Und mittendrin Claudia D., die einen Stein zurück warf und eine Lawine auslöste.“
1) Justiz /Polizei
Claudia D. hatte von der Justiz, beginnend bei der Schwetzinger Connection (Lapsit &.Co.) jede erdenkliche Hilfe. Man hat ihr jede vorstellbare Unterstützung bis hin zur Vorankündigung, wann man den zu ihr käme, um den Laptop zu holen, gewährt. Sie wurde scheinbar ständig an der Hand geführt, und sie war für Lapsit &.Co. auch das Sprungbrett zu Beförderungen.
Professor Köhnken sagt dazu: Die Kripobeamtinnen, die seinerzeit als erste die Anzeige der Frau aufnahmen und ihr glaubten, hätten nicht wörtlich protokolliert. Sie hätten auch nur oberflächlich gefragt, anstatt akribisch nachzuhaken. Ja, sie seien regelrecht „froh gewesen, nicht nachbohren zu müssen“.
Die Spurensicherung war so angelegt, dass sie nur dass untersuchten, was für die Angaben der Frau sprachen. Erinnern wir an die Couch, die erst 6 Wochen nach der Anzeige beamtshandelt wurde . Nicht wahr? Was kann man in dieser langen Zeit alles anfangen. Von der Decke, unter der man nackt gesessen haben soll, war nie die Rede u.s.w.
Die Aussage des Polizisten:“ …wir haben den Fall wie ein Tötungsdelikt bearbeitet“ klingt da schon nach einer schlechten Satire!
Die Aussagen der Polizisten waren anfangs direkte Vorverurteilungen! Als man sie dann ein zweites Mal aufbot, litten sie unisono an Gedächtnisverlust. (Nachzulesen hier am Blog, aufgezeichnet von Maschera, Biggi Meier und anderen Prozessbesuchern, weniges auch in der Presse durch die Damen Rückert und Friedrichsen)
Der Name von Claudia D. wurde immer geheim gehalten!
Vergessen wir auch nicht, dass es die Polizei war, die von Viola S. beauftragt wurde, ihr die Namen und Adressen – ihr noch nicht bekannter – Freundinnen zu übermitteln. (Wie das ablief, könnte man in den Akten, vielleicht sogar im Urteil nachlesen.)
Jörg Kachelmann dagegen wurde vom Tag seiner Verhaftung an wie ein Schwerverbrecher behandelt.
Man erinnere sich an das Verhaftungsevent (auch hier nachzulesen), für das sich die Polizei später gegenseitig auf die Schultern klopfte und an den Schwetzinger Polizisten, der seine Tochter mitnahm, um ihr eine Promiverhaftung vorzuführen.
Die Statements des Reto Schüssler, zu dieser Zeit Vorstandschef der JVA Mannheim!
Die Weitergabe der Häftlingsnummer und des Fotos durch die Polizei!
Die Veröffentlichung, nicht nur durch die Pressemitteilung, wer den der verhaftete Moderator ist! (Die Bild hat sich ja gerühmt, die besten Kontakte zur Polizei zu haben!)
Und… man wollte die Geschehnisse um den Haftprüfungstermin Jörg Kachelmann in die Schuhe schieben. Wenn man aber Hans-Jörg Zumsteins Film aufmerksam gesehen hat, dann haben die Beamten nur nach Anweisung der Presse den Wagen wieder aus der Einfahrt geschoben, damit jene diese Fotos machen konnten.
2) Staatsanwaltschaft
Claudia D. bekam Narrenfreiheit von der Staatsanwaltschaft, auch noch, als sie bereits nachweislich mehrfach bei ihren Aussagen gelogen hatte. Gerade Lars Torben Oltrogge fand die Lügen nicht so schlimm.
Als sie bei der vierten Einvernahme, Ende April, wieder einmal in das von ihr zur Theaterreife stilisierte Tränenvergießen und Zittern verfiel, brach man, obwohl sie gerade wieder Märchen erzählt hatte, die Vernehmung ab, und sie wurde nie mehr weiterbefragt.
Einige Tage später erhob Oltrogge Anklage.
Nie wurde untersucht, ob die Ausführung der angeblichen Vergewaltigung überhaupt so abgelaufen sein konnte, wie die Frau das angab. Am 9.2.2010, so erfuhr man später, hatte die Staatsanwaltschaft sogar noch Zweifel an diesen Aussagen und liess den Angeschuldigten abfliegen. Erst später hat man sich dann umorientiert, als Lars Torben Oltrogge wohl die Möglichkeit sahsah, dass ein Promiverfahren einen Karrieresprung bedeuten könnte. Und so liess man die Vernichtungsmaschinerie anlaufen.
Wie schreibt D. im Tagebuch:“ Man würde sie über alle Schritte Jörg Kachelmanns unterrichten. „
Erinnern wir uns an die Unmengen von Pressekonferenzen, die der inzwischen beförderte Staatsanwalt Andreas Grossman gab, wo er – wider besseres Wissen- die Frau als glaubhaft bezeichnete!
Ermittlungen gegen die Frau wurden nur auf Druck der Verteidigung und das auch nur mit höhnischen Kommentaren vorgenommen (Beispiel: Laptop).
Staatsanwalt Oltrogge hat sich bis zuletzt geweigert, eine Untersuchung der Claudia D. durch Gutachter vornehmen zu lassen. Er stützte sich auf das 46-Seiten-Traktat des behandelnden Arztes Seidler. Erst als es gar nicht mehr ging, beauftragte er Prof. Greuel.
Dieses Gutachten wartete er aber gar nicht mehr ab, als er vorab dessen Inhalt erfuhr, der ihm so gar nicht gefiel! Als es öffentlich wurde, dass seine Haupt- und Lieblingszeugin nicht blütenweiss ist.
Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge vergass sich sogar soweit, einem der führenden Wissenschaftler Deutschlands Käuflichkeit und Manipulation zu unterstellen.
Die Staatsanwaltschaft nahm sogar die hirnverbrannte Anschuldigung der Claudia D. ernst, als sie meinte, Jörg Kachelmann könnte eine Waffe ins Gericht schmuggeln und man ihn deswegen durchsuchen sollte!
Jörg Kachelmann hatte gegenüber der Mannheimer Staatsanwalt keine Chance:
Obengenannter Andreas Grossman sagte schon früh, dass mit einer Verurteilung zu rechnen ist!
Er war es auch, der das Messer als Tatwaffe bezeichnete, obwohl zu dieser Zeit schon feststand, dass es als solche ausschied!
Die Staatsanwaltschaft nahm die Untersuchungen und ihren Auftrag, auch zugunsten eines Beschuldigten zu ermitteln, zu keiner Zeit ernst. Sie hatten ihren „Täter“ und damit war Schluss.
Staatsanwalt Oltrogge reiste durch die Lande, um Ex-Freundinnen, die eigentlich gar nicht aussagen wollten, dazu zu überreden, in einem Fall sogar dazu zu zwingen (Berlin und Lüneburg, Zürich) .
Staatsanwalt Gattner telefonierte mit der Schweizerin, und wenige Tage später konnte man sein Telefonat im Focus lesen. Und das, als der Prozess schon lief, und gerade in dem Moment, als RA Johann Schwenn die Verteidigung übernommen hatte.
Die unsägliche Reise nach Zürich, die man erzwang, sollte von Seiten der Staatsanwaltschaft und wieder einmal mit unlauteren Mitteln, die Schuld Jörg Kachelmanns untermauern.
Die Staatsanwaltschaft bot Zeuginnen auf, die mit der angeklagten Tat nichts zu tun hatten, die am 9.2.2010 nicht dabei waren und so zur Aufklärung absolut nichts beitragen konnten. Sie sollten nur ein möglichst schlechtes Bild auf das Privatleben – das aber nichts mit der Anklage zu tun hatte- werfen und Jörg Kachelmann als potenziellen „Vergewaltiger“ abstempeln! Nach dem Motto:“ Kein Blümchensex, also trauen wir ihm alles zu!“
Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge hat jedem, der über ihn selbst berichtet, mit „Massnahmen“ gedroht. Er aber hat in jeder Verhandlungspause die ihm zugeneigten Journalisten um sich versammelt, um seine Statements abzugeben. Statements, bei denen es ausschliesslich darum ging, die Schuld Jörg Kachelmanns zu dokumentieren.
Die teilweise Veröffentlichung von Akteninterna dürfte wohl auch zu Lasten der Staatsanwaltschaft gehen, auch wenn sie das immer abgestritten hat. Aber wer anders sollte Interesse daran haben, den Angeschuldigten möglichst mies darzustellen, wenn nicht die Staatsanwaltschaft.
3)Richter/Gericht
Claudia D. hatte von Seiten der 5.Strafkammer zu Mannheim jede, aber auch schon jede Unterstützung, die man als Anzeigeerstatterin bekommen kann.
Ein Befangenheitsantrag gegen Richter Seidling- trotz der direkten Nähe zur Anzeigenerstatterin und deren Familie – wurde abgeschmettert.
«Ich kenne weder den Vater noch das Opfer. Es gibt keine Nähe zwischen uns.
In diesem Augenblick krähte in der Ferne ganz sicher ein Hahn….
Richter Seidling sprach im Vorfeld des Prozesses über Claudia D. sogar als von einem „Opfer“!
Keiner seiner Kollegen hat sich daran gestossen und ihn für befangen erklärt.
Man zog die Aussagen der „Selbstanbieterinnen“ vor– die zum Teil bereits ihre Geschichten der Bunten, aber auch RTL oder SZ verkauft hatten – , um der Öffentlichkeit, den Schöffen und der Presse mit deren Auftreten ein möglichst schlechtes Bild von Jörg Kachelmann zeichnen zu können. Was sie dann tatsächlich ausgesagt haben, durfte man nicht erfahren. Tatsache aber ist, dass mindestens im Fall der Anja L.( Verena C.) bekannt wurde, dass sie bei der Polizei gelogen hatte! Aber, das war dem Gericht egal….
„Keine der Zeuginnen wird von Vergewaltigungsszenen berichten, es geht um die Schilderungen sadomasochistischer Liebesspiele“, so Seidling.
Das Gericht zog die Aussagen der Eltern vor, damit der Vater öffentlich bekannt geben durfte, er sei Schöffe gewesen und darum über jeden Zweifel erhaben. Oder wie sonst sollte das gemeint sein? Ausserdem, nur wenige Eltern würden ihre Kinder anschwärzen, auch wenn sie später erfahren müssen, von der eigenen Tochter belogen worden zu sein.
Und dieses Gericht zog auch die ermittelnden Polizisten aus Schwetzingen vor, damit jeder sehen konnte, wie sehr diese doch von den „wahrheitsgemässen“ Aussagen der Claudia D. überzeugt waren. Da war aber schon bekannt, dass sie mehrfach gelogen hatte!
Claudia D. brauchte ihre Aussagen erst machen, als andere schon„beschuldigt“ hatten. Vergessen wir nicht, dass RA Franz während der ganzen Zeit dabei sass und sicher seiner Pflicht nachkam, die Mandantin über den Ablauf der Hauptverhandlung zu informieren, auch über Zeugenaussagen anderer. So hatte sie jede Möglichkeit, sich auf ihre Aussage vorzubereiten, Widersprüche zu vermeiden, Lücken zu schließen – und notfalls, wie bereits bei den Einvernahmen geschehen, eben auch zu lügen.
Alles was die Verteidigung in Bezug auf die Anzeigenerstatterin vorbrachte, wurde vom Gericht entweder abgeschmettert oder verwässert. Man war, gerade durch Richter Seidling immer bemüht, der Staatsanwaltschaft in die Hände zu spielen! ( Reise in die Schweiz, Einvernahme der Staatsanwälte etc. )
Claudia D. bekam die denkbar beste Behandlung, und das Gericht hat sie selbst im Urteil noch geschützt!
Da nützt es auch nicht, wenn Richter Joachim Bock – Monate später – sagt: „Warum lügt sie so schlecht? Das treibt mich um, seit ich die Akten gelesen habe“!
Jörg Kachelmann jedoch wurde bereits vom Haftrichter als unglaubwürdiger Täter hingestellt.
Grossmann nach dem Vorführungsevent: „Wir schätzen die Aussagen der Frau als glaubhaft ein.“ Es bestehe ein dringender Tatverdacht.
Haftrichter Siegfried Reemen wird dann vor Gericht aussagen: «Seine Schilderung zum Ablauf des Abends war mir nicht einleuchtend. Ich ging davon aus, dass jemand, der einen einer solchen Straftat bezichtigt, wahrheitsgemässe Angaben macht. Es gab Bilder von den Verletzungen der Frau. Ich habe es ausgeschlossen, dass sich jemand diese Verletzungen selbst zufügt>, so der Richter weiter. Es sei für ihn nicht einleuchtend gewesen, dass eine Frau erst freiwillig den Geschlechtsverkehr ausführt und dann eine Trennung bespricht.
Ein paar Wochen später wird sich herausstellen, dass die Schwetzingerin sehr wohl lügen konnte. Aber durch Reemens- sehr voreingenommene – Einschätzung wird Jörg Kachelmann 132 Tage Untersuchungshaft über sich ergehen lassen müssen!
Die 5. Strafkammer hat alles, aber auch wirklich alles unternommen, um Jörg Kachelmann verurteilen zu können. Man hat aus dem Prozess überwiegend eine Geheimverhandlung gemacht. Vieles wurde von der Verteidigung angesprochen und aufgezeigt. Das Gericht hat diese Anträge fast immer abgeschmettert oder gar nicht erst zur Kenntnis genommen.
Beispiel: Angebliches Telefonat des OLG-Richters mit Anwalt Franz und Therapeut Seidler, in dem Jörg Kachelmann als gefährlicher Täter bezeichnet worden sein soll, die Duzfreundschaft mit einem ermittelnden Beamten! Selbst die Vorwürfe, dass Zeuginnen ihre Aussagen bereits im Vorfeld an die Presse verkauft hatten, wurden vom Gericht als „nicht wirklich schlimm“ angesehen.
Nun diese Liste ist ellenlang. ( Siehe auch Teil 50)
Selbst das mündliche Urteil – die komplette schriftliche Ausführung soll unter keinen Umständen an die Öffentlichkeit gelangen – hat Richter Seidling benützt, um zu dokumentieren, wie schwer es ihn fällt, einen Unschuldigen nicht zu verurteilen. Sein Rundumschlag ist eine juristische Katastrophe.
Die einzigen Richter, die gesehen haben, dass hier etwas schiefläuft, waren die vom OLG Karlsruhe:
„Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.“
Mehr konnten sie wohl nicht tun!
4) Anwälte
Claudia D. hat den von der Polizistin empfohlenen Anwalt des Weissen Rings, Dr. Thomas Franz genommen. Ihre eigene Entscheidung ! Vermutlich auch deshalb, weil der Weisse Ring jeden – auch wenn er lügt – grundsätzlich als „Opfer“ ansieht und weil es sie nichts gekostet hat.
Dr. Franz hat doch alles gemacht, um sie als „Opfer“ zu präsentieren. Er war es, der schon frühzeitig zum Fernsehen (Kerner) rannte, um dort seine Ansichten dem Publikum einzuhämmern.
Franz hat auch- zumindest in der Anfangszeit der Causa Kachelmann – immer wieder Interviews mit Vorverurteilungen gegeben.
Dabei musste er schon von den Vernehmungen her wissen, wie oft seine Mandantin bei ihren Aussagen gelogen hat. Schliesslich war er dabei!
Er ist auch in die Schweiz mitgereist, wohl, um seiner Mandantin über diesen Flop berichten zu können.
Der Anwalt des möglichen Vergewaltigungsopfers, Thomas Franz, sagte vor Verhandlungsbeginn: «Vielleicht schätzt der Angeklagte seine Situation realistischer ein. als sie seine Verteidiger bisher darstellten, zumindest gegenüber der Öffentlichkeit. « Das war einer seiner letzten öffentlichen Aussagen anlässlich des Verteidigerwechsels von Jörg Kachelmann.
Sein Plädoyer allerdings zeigte keine grossen Geistesblitze. (hier am Blog nachzulesen)
Er sagte: Frau D. habe sich seit ihrer Kindheit vorgenommen, ihre Probleme stets selbst zu lösen.(was im völligen Gegensatz zum Greuel-Gutachte steht). Dies sei ihr auch immer gut gelungen. Am 09.02.2010 habe sie gemerkt: sie kann nicht mehr! Jetzt habe sie sich Hilfe geholt.
Im Übrigen schliesse er sich der Staatsanwaltschaft an.
Ja, sie hat sich Hilfe geholt und von Polizei, Staatsanwaltschaft, Weissen Ring und Gericht auch im Übermaß bekommen.
Trotzdem, und das schreibt die Welt am 22.5.2011, hat das mutmaßliche Opfer nicht nur die Staatsanwaltschaft angelogen , sondern die Polizei, ihren eigenen Anwalt, ihre Eltern und ihren Psychotherapeuten gleich mit.
Was Wunder, wenn er sich mit diesem Plädoyer und dem Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft nicht durchsetzte.
Seinen Lohn hat er dann mit einem Tobsuchtsanfall der Claudia D. und den angeblichen Beschimpfungen: „Sie feige Sau!“ erhalten
Und sie setzt noch einen drauf:“ „Ich rechne damit, dass JK und seine Anwälte alles tun werden, um mich weiter zu quälen und zu terrorisieren. Bis sie mich irgendwann komplett vernichtet und besiegt haben.“ (Bunte)
Jörg Kachelmann allerdings hat sich die besten Anwälte gesichert. Ob das die Crew um Dr. Birkenstock, oder später Rechtsanwalt Johann Schwenn war oder – nicht zu vergessen – die geniale Pflichtverteidigern Andrea Combé sowie Prof. Dr. Höcker
Er wusste vermutlich, ohne diese Anwälte würde er in nur wenigen Tage (wie ja auch anfangs geplant 6.9-27.10. 2010 mit 15 Verhandlungstagen) als Unschuldiger wohl verurteilt werden.
Der Verteidiger hat die Pflicht, den Beschuldigten wirkungsvoll zu verteidigen. Er hat dabei eine autonome Funktion und ist keineswegs ein beamteter oder abhängiger Zuträger des Staates. Seine Parteilichkeit zugunsten des Angeschuldigten ist stets und strikte zu wahren. Der Verteidiger hat von sich aus das Nötige zur Verteidigung vorzukehren. Er hat sich bei der Hauptverhandlung auch mit den wesentlichen Punkten der Anklage auseinanderzusetzen. Der Verteidiger untersteht dem Mandanten nicht in Form einer Weisungsgebundenheit. Er kann sich nicht nur auf die Aussagen des Mandanten verlassen, sondern muss sich selber um eine wirkungsvolle, genügende Verteidigung bekümmern.
Dieser Pflicht sind die Anwälte Jörg Kachelmann im vollen Umfang nachgekommen. Nicht mehr und nicht weniger!
Dank der Anzeigenerstatterin, ihrer Lügen, die sie bis heute aufrecht erhält: „Man hat versucht, mich mit gezielten Hetzkampagnen zugrunde zu richten und in den Selbstmord zu treiben.“ hat er einen hohen finanziellen Schaden erlitten, von dem er sich wohl nicht so rasch erholen kann.
Doch Frau RA Andrea Combé hat es Claudia D. attestiert.
„Wenn ein Beschuldigter derart Lügen erfände, sie aufrechterhielte und mit so großer Umsicht vorginge“, erklärte sie in ihrem Schlussplädoyer, „spräche man von ‘hoher krimineller Energie’.“
5)Medien
Claudia D. wurde behandelt, als wäre sie das Gold von Fort Knox. Ihr Name wurde geheim gehalten, mal war sie Simone W. oder Petra D. Jedes Bild wurde verpixelt. Sogar die Polizei beaufsichtigte ihren Wohnort….
Sie wurde zum „Opfer“ deklariert, allen voran von der Bildzeitung, der Bunten und natürlich Alice Schwarzer.
Zeitung boten Leumundszeugen, wie den Schwetzinger Oberbürgermeister oder Wirte aus Schwetzingen auf. Die Medien bekamen, von wem auch immer, die Namen von Frauen, die zum Teil schon lange kein Verhältnis mit J.K. hatten, um Claudia D. bei ihrer Beweisführung er sei ein „Monster“, zu unterstützen; die Luusmeitli-Kampagne z.B. in der Bildzeitung.
Focus, Stern und Bunte durften in den Akten kramen und nicht nur Tatortfotos, sondern auch Tagebuchauszüge, sowie angebliche Verletzungsbilder zu veröffentlichen.
Die SZ mit dem schrecklichen Beitrag: „Wer hat Angst vor Jörg Kachelmann!“
Oder die dpa-Mitarbeiterin, die hingebungsvoll an den Lippen von Lars Torben Oltrogge hin um später Prozessbesucher- die sich nicht ihrer Meinung „Hängt Jörg Kachelmann „ anschlossen – zu verleumden!
Alles für die Anzeigenerstatterin war die Maxime, der Leitgedanke der Leitartikler….
Jörg Kachelmann konnte sich ja nicht wehren. Er wurde in Haft gehalten, während die Staatsanwaltschaft noch diese Parolen – mit immer mehr Kommentaren – von PRESSE/Funk und Fernsehen, unterstützten.
Jörg Kachelmann, aber nicht nur er, sondern seine ganze Familie, wurde in den Dreck gezogen unter der Federführung der Bunten, die hohe Summen für Sensationsberichte von Frauen bezahlten, die sogar logen, nur um einige Tausend Euros zu kassieren. Eine Bunte, die sich nicht einmal scheute, falsche Scheidungsurteile abzudrucken, nur um ihre Sensationsberichte zu bestücken! Die vor Kinder-Fotos nicht Halt machten, um einem Menschen zu schaden!
Und Alice Schwarzer, die ihn offen als Vergewaltiger bezichtigte“ Auch nette Männer vergewaltigen!“ und die Jörg Kachelmann mit ihren BILD-Beiträgen den meisten Schaden zufügte. Sicher, andere Gazetten und TV-Magazine hatten ebenfalls grossen Anteil an der Demontage eines Unschuldigen , aber Schwarzer war und ist bis heute die Schlimmste – „Ich bin stolz auf meine Kommentare zu Jörg Kachelmann!“
Jörg Kachelmann wurde zum ungeschützen Freiwild der Presse!
Hier sind wieder einzig und alleine die Damen Rückert und Friedrichsen zu erwähnen, die sich nicht in das Hurra-Geschrei „Jörg Kachelmann –schuldig!“ einbinden liessen, sondern Ungereimtheiten und Unsinniges in ihren Berichten aufdeckten!
6) *sogenannte*Öffentlichkeit.
Zu diesen Worten hätte ich gerne eine Definition…
Aber wenn Herrn Marten die Öffentlichkeit bzw. das Volk meint, in dessen Namen das Urteil gesprochen wurde, dann muss ich ihm zustimmen. Es ist schändlich, wie man mit diesen umgesprungen ist!
Richter Seidling war ein Feind der Öffentlichkeit. Er wollte eigentlich einen Geheimprozess führen, und das ist ihm nicht gelungen. Also hat er die „sogenannte Öffentlichkeit“ ausgeschlossen, wo immer es ging.
Selbst jetzt noch soll das Urteil in seiner ganzen Länge und Ausführung nicht an die „sogenannte Öffentlichkeit„, unters Volk kommen. Selbst jetzt, da die Anzeigeerstatterin die Persönlichkeitsrechte ( und wohl auch das Urteil) meistbietend verkauft hat. Da müssten er und seine Co-Richter eigentlich vor Wut im Quadrat springen…
Rechtsanwalt Stefan Scherer hat es ja in seinem Beitrag vom 31.10.2011 auf das Beste beschrieben. Dem ist nichts hinzuzufügen!
Wir klammern uns an die Lüge von der Macht der Wahrheit und wollen die Wahrheit von der Macht der Lüge nicht einsehen.
(Henryk Broder)
Wenn man das alles berücksichtigt, dann stellt sich doch die Frage, warum die Filmemacher Rindlisbacher und Marten ausgerechnet die „Persönlichkeitsrechte“ einer Frau gekauft haben, die jede erdenkliche Unterstützung von Seiten der Justiz, des Gerichtes, der Medien erhalten hat. Sie kann und konnte sich zu keiner Zeit beschweren!
Wenn sie allerdings angenommen hat, die 5.Strafkammer würde auch noch die Gesetze verbiegen, dann war sie wirklich schlecht beraten; sei es von ihrem Anwalt oder der Staatsanwaltschaft!
Ja, natürlich ist es unglaublich, wie man mit diesem Fall umgesprungen ist, das stimmt! Aber nicht zu Ungunsten der Persönlichkeitsrechtsverkäuferin , sondern ausschliesslich zum Nachteil von Jörg Kachelmann!
All das, weil Claudia D. – eine Person, die selbst heute noch versucht, dem Ex-Geliebten zu schaden – das Ende eines rein sexuellen Verhältnisses nicht ertragen kann.
Und diese Rachegelüste werden schon wieder vergoldet? Müsste nicht jede Angabe der Frau auf die Goldwaage gelegt werden? Sie ist doch gar nicht mehr vertrauenswürdig, von wahrheitsliebend gar nicht erst zu sprechen.
Selbst die Bunte hat sich von ihren Angaben doch distanziert, und das will etwas heissen.
Seit dem 9.Februar 2010 wirft also die Schwetzingerin mit Steinen, sei es mit der Anschuldigung, die mit dem Freispruch des Beschuldigten endete, sei es mit ihrem unsäglichen Bunte-Interview.Obwohl ihr bereits untersagt wurde, sich weiterhin als“Opfer“ zu bezeichnen, wirft sie nun den nächsten Stein und verkauft weiter! Angeblich ihre Persönlichkeitsrechte, aber in Wahrheit die von Jörg Kachelmann…
Denn, was soll wirklich verfilmt werden, wenn nicht die Geschichten der Claudia D. die selbst vom OLG, aber auch von der 5.Strafkammer in Zweifel gezogen wurden! Ein Drehbuch nach Claudia D. kann nur wieder zu einer Story gesammelter Unwahrheiten verkommen! Und DAS ist unglaublich!
Wenn jemand sagen darf, es sei unglaublich, wie mit diesem Fall umgesprungen wurde, dann einzig und allein Jörg Kachelmann!
Nur: Er hat so viel Persönlichkeit, dass er sich nicht an Hinz oder Kunz – noch dazu für ein billiges Sensationsfilmchen – verkaufen würde! Da müssten schon erstrangige Angebote von erstrangigen Produzenten kommen, die für Qualität bürgen, ehe er eine solche Möglichkeit überhaupt in Erwägung ziehen würde.
Erstellt am November 1, 2011 von RitaEvaNeeser
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Liebe Grüße
Oliver
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- Vergleichen bitte: Frauenrecht gegen Männerrecht: Bravo Frau Neeser -
Oliver,
15.11.2011, 20:11
- Best of Kachelmann - adler, 15.11.2011, 22:38