Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lesen, lachen u. löschen: Das Moraldilemma der RichterInnen!

Sandfisch, Monday, 14.11.2011, 17:08 (vor 5155 Tagen)

Ich wollte das eigentlich noch an den obigen Strang dranknüpfen, aber das ging nicht.

Bisher hatte ich den Eindruck, dass man im Verhandlungsraum keinem Menschen gegenübersitzt. Jetzt muss man hier lesen, dass solche Wesen doch so etwas wie Gewissen haben sollen. Ein Teil zumindestens ......

Interessant wird´s nicht nur an der Stelle:

3. Moral und Geschlecht
Um die Frage zu prüfen, ob Richterinnen Moraldilemmata anders erleben als
Richter, muss zuerst geprüft werden, ob sich Frauen und Männer in ihrem
Verständnis von Moral und in ihren Wertentscheidungen unterscheiden. Basis
der Diskussion um mögliche Genderunterschiede bei moralischen Entscheidungen
bildet GILLIGANS These von der weiblichen (care) und männlichen
(justice) Moral.

...... etwas weiter unten:

(d) Kontext des Dilemmas und die persönliche Betroffenheit
Die Bedeutung der Art des Dilemmas und die persönliche Betroffenheit zeigen
sich v.a. bei der Richterin. Ihre persönliche bzw. die geschlechtsspezifische
Betroffenheit zeigt sich v.a. dann, wenn gesetzliche Vorschriften Frauen
benachteiligen und ihre eigenen Wertvorstellungen mit dem Gesetz in Widerspruch stehen (Moraldilemma Typ I). In solchen Fällen lässt sie sich von der Fürsorgeperspektive leiten, während sie in anderen Fällen rational, logisch und gerechtigkeitsorientiert argumentiert.
Der Richter hingegen versucht Fälle auf Grundsatzfragen zu reduzieren. Er
will Rechtssicherheit schaffen und nimmt daher bei grundsätzlichen Fragen
die Gerechtigkeitsperspektive ein. Obwohl er versucht, alle Fälle abstrakt und
rational zu lösen, lässt er sich von der Sicht der schwächeren Partei leiten, so dass er zuletzt die Fürsorge- und Gerechtigkeitsperspektive kombiniert.

PDF: http://anonym.to?http://www.irp.unisg.ch/org/irp/web.nsf/SysWebRessources/Publikationen-Richterinnenbuch-Moraldilemma...

Fortsetzung

Sandfisch, Monday, 14.11.2011, 20:19 (vor 5155 Tagen) @ Sandfisch

Darüber berichtet ein Richter wie folgt:

«Eines Tages sagte mir jemand: Möchtest Du nicht Richter werden? Wir brauchen einen Richter am Gericht x. Ich habe mir es überlegt und dann habe ich gedacht, eigentlich ist es ein schöner Job... Das Schöne am Richter ist, dass er eigentlich nur eine Pflicht hat. Das so zu machen, wie er es für richtig hält. Das ist eigentlich eine der wunderschönsten Arbeiten, die man machen kann. Man bekommt alles, was man braucht und hat eine Aufgabe und diese heisst: Mach es so, wie du es nach bestem Wissen und Gewissen für
richtig hältst. Man ist nicht gebunden
... Man ist völlig unabhängig>.

Nur wenige Minuten später beschreibt dieser Richter, wie schwierig und komplex diese Entscheidungen «nach bestem Wissen und Gewissen > sein können und dass man dabei auch teilweise mit scharfer Kritik rechnen muss ..... «Als Anwalt habe ich besser geschlafen
[quote].
[/quote]

Wohl wahr, sowas kann einem nach einem "Systemwechsel" durchaus mal teuer zu stehen kommen. Ich schaue da nicht nur 20 Jahre zurück.

Ja, wir Richter sind frei und über uns ist nur der Himmel! ... dafür hinter uns das Volk! Hilfe!

http://anonym.to?http://www.kriminologie.ch/docs/Revue/deutsch_SZK_1_09_22_Forschung.pdf

...... man hat geradezu den Eindruck, als wenn sich dieses Pack auch in die feministische Opferrolle davonstehlen will. Wir sind das Volk und wir werden diese Art.97-Richter eines Tages vor unseren Bürger-Richtern stehen haben. Dann heißt es wirklich: "Kurzer Prozess!"

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