Wissenswertes über das Amt der Frauenbeauftragten FrauIn
....Sie müssen z. B. „bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen Frauen
mindestens zur Hälfte je Ausbildungsgang berücksichtigen”.......
Es gibt also eine Unter-, aber keine Obergrenze fuer Frauen!
........außer sämtlichen gefährlichen, stinkenden, lauten, heißen und
zu kalten Arbeitsplätzen, die gefälligst bei den blöden Männern bleiben
sollen!
Das kann man als Entschaedigung fuer die (wenn auch nur gefuehlte) jahrtausende lange Unterdrueckung durch das chauvinistische Patriarchat sehen. ;)
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Oliver,
13.11.2011, 08:23
- Wissenswertes über das Amt der Frauenbeauftragten FrauIn - jens_, 13.11.2011, 14:45