Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wissenswertes über das Amt der Frauenbeauftragten FrauIn

Oliver, Sunday, 13.11.2011, 08:23 (vor 5157 Tagen)

....Sie müssen z. B. „bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen Frauen mindestens zur Hälfte je Ausbildungsgang berücksichtigen”.......

........außer sämtlichen gefährlichen, stinkenden, lauten, heißen und zu kalten Arbeitsplätzen, die gefälligst bei den blöden Männern bleiben sollen!
;-)

http://www.frauen.bremen.de/sixcms/media.php/13/frauenbeauftragte2011-w.pdf

Gleichstellungs-Beauftragte Namensänderung hat sich bis Bremen noch nicht herumgesprochen, wenigstens ehrlich !
;-)

--

Liebe Grüße
Oliver


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Wissenswertes über das Amt der Frauenbeauftragten FrauIn

jens_, Sunday, 13.11.2011, 14:45 (vor 5156 Tagen) @ Oliver

....Sie müssen z. B. „bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen Frauen
mindestens zur Hälfte je Ausbildungsgang berücksichtigen”
.......

Es gibt also eine Unter-, aber keine Obergrenze fuer Frauen!

........außer sämtlichen gefährlichen, stinkenden, lauten, heißen und
zu kalten Arbeitsplätzen, die gefälligst bei den blöden Männern bleiben
sollen!

Das kann man als Entschaedigung fuer die (wenn auch nur gefuehlte) jahrtausende lange Unterdrueckung durch das chauvinistische Patriarchat sehen. ;)

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