Wissenswertes über das Amt der Frauenbeauftragten FrauIn
....Sie müssen z. B. „bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen Frauen mindestens zur Hälfte je Ausbildungsgang berücksichtigen”.......
........außer sämtlichen gefährlichen, stinkenden, lauten, heißen und zu kalten Arbeitsplätzen, die gefälligst bei den blöden Männern bleiben sollen!
http://www.frauen.bremen.de/sixcms/media.php/13/frauenbeauftragte2011-w.pdf
Gleichstellungs-Beauftragte Namensänderung hat sich bis Bremen noch nicht herumgesprochen, wenigstens ehrlich !

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Liebe Grüße
Oliver
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