Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BGH-Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers offenlegen

Christian, Wednesday, 09.11.2011, 21:18 (vor 5160 Tagen)

Vermeintliche Väter haben Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Erzeuger. Damit können sie auch geleistete Unterhaltszahlungen zurückverlangen.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article13707749/Muetter-muessen-Namen-des-Erzeugers-offenlegen.html

BGH-Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers offenlegen

Oliver, Wednesday, 09.11.2011, 21:21 (vor 5160 Tagen) @ Christian

Frauenfreundlich und männerfeindlich

Mus Lim ⌂, Wednesday, 09.11.2011, 22:42 (vor 5160 Tagen) @ Christian

Vermeintliche Väter haben Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Erzeuger. Damit können sie auch geleistete Unterhaltszahlungen zurückverlangen.

Einmal mehr zeigt sich die Rechtssprechung als frauenfreundlich und männerfeindlich. Frauen werden aus der Verantwortung entlassen.

Männer können die von den Müttern zu unrecht eingestrichenen Unterhaltszahlungen zurückfordern, ohne über den tatsächlichen Erzeuger wissen zu müssen.

Es geht dem Scheinvater nichts an, ob die Mutter die Unterhaltszahlungen vom biologischen Vater einfordert oder es bleiben lässt.

Was ist, wenn die Mutter den Namen gar nicht angeben kann, weil gar nicht weiß, ihn vergessen hat? (Siehe Werbung: Jeff, ich heiße Jeff!)

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Bist Du dem Neusprech auferlegen?

Verhinderter, Thursday, 10.11.2011, 00:37 (vor 5160 Tagen) @ Mus Lim

Der Beitrag ist im Ansatz vertretbar ("Einmal mehr zeigt sich die Rechtssprechung als frauenfreundlich und männerfeindlich. Frauen werden aus der Verantwortung entlassen." ... "Was ist, wenn die Mutter den Namen gar nicht angeben kann, weil gar nicht weiß, ihn vergessen hat? ..." Anmerkung: ist wohl eher eine Betrügerin, als eine Mutter), was den vordergründigen Inhalt anbelangt.
Allerdings kann man fast den Eindruck bekommen, dass Du etwas nicht ganz verinnerlicht hast.
Zitat (Neusprech): Vermeintliche Väter haben Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Erzeuger. Damit können sie auch geleistete Unterhaltszahlungen zurückverlangen.

Zunächst einmal handelt es sich bei den, derart pervers umschriebenen "vermeintlichen Vätern" um keine "Väter" sondern Unterhaltsbetrogene. Daran erkennt man bereits auf welchem "Nievau" das Gericht hier Hirnwäsche betreiben will.
Und das wird dann auch noch getoppt mit der Verwendung des Begriffs "Erzeuger"! Dabei wird der Vater in seiner Einzigartigkeit zu einer Art "ersetzbarer Gegenstand" diffamiert.
Es gibt viele derer, die gerne ihre Vaterschaft anerkennen würden, aber davon nicht einmal was wissen, weil die Drecksschlampe sich getrennt hat, um nach dem positiven Schwangerschaftstest einem reichen Dämlack das Kind unterzuschieben.

Und hier drückt sich fast der Eindruck auf, dass Du Defizite - was Propaganda anbelangt - hast (Aspekt: Es gibt Väter. Andere Begriffe sind Hirnwäscheversuche):

Die Vater-Kind-Bindung nicht außen vor lassen

Mus Lim ⌂, Thursday, 10.11.2011, 04:05 (vor 5160 Tagen) @ Verhinderter

Anmerkung: ist wohl eher eine Betrügerin, als eine Mutter), was den vordergründigen Inhalt anbelangt.

Das Betrügerin sein schließt ja das Muttersein nicht aus.

Allerdings kann man fast den Eindruck bekommen, dass Du etwas nicht ganz verinnerlicht hast.
Zunächst einmal handelt es sich bei den, derart pervers umschriebenen "vermeintlichen Vätern" um keine "Väter", sondern Unterhaltsbetrogene.

Man kann das zwar aus der Ferne auf das Betrogensein reduzieren, es trifft aber die persönliche Tragweite der Situation nicht. Recht oft glaubt der Unterhaltsbetrogene ja tatsächlich der Vater zu sein und hat das Kind in sein Herz eingeschlossen. Die Vater-Kind-Bindung sollte also nicht außen vor bleiben, das gehört zur Tragik der Situation unbedingt dazu.

Und hier drückt sich fast der Eindruck auf, dass Du Defizite - was Propaganda anbelangt - hast.

Nö.

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Auch das Kind nicht außen vor lassen

adler, Kurpfalz, Thursday, 10.11.2011, 12:18 (vor 5159 Tagen) @ Mus Lim

Man kann das zwar aus der Ferne auf das Betrogensein reduzieren, es trifft
aber die persönliche Tragweite der Situation nicht. Recht oft glaubt der
Unterhaltsbetrogene ja tatsächlich der Vater zu sein

Dann hat sie ihn nicht nur um viel Geld betrogen, sie hat auch massiv in seine
Persönlichkeit eingegriffen. In diesem Falle sollte ihm eine nicht unerhebliche
Summe an Schmerzensgeld zustehen, das die Betrügerin und Personenstandsfälscherin
an ihn zu zahlen hat.

Sie hat aber auch in Kauf genommen, dass das Kind über seine wahre Identität
belogen wird. Hier könnte mal der Knüppel Kindeswohl endlich berechtigt
hervorgeholt werden. Das heißt in so einem Falle, dass ihr das Kind sofort
entzogen werden muss, da ihr sein Wohl schnurzegal ist. Sie hat das Kind belogen,
um sich Vorteile zu verschaffen.

Die informationelle Selbstbestimmung und das Recht des kleinen Menschen auf
Kenntnis der eigenen Abstammung interessiert sie einen Dreck. Das Kind
interessiert sie nicht wirklich, es ist ihr nur Mittel zum Zweck.

In Wirklichkeit wird dieses Verbrechen, hinter dem eine hohe kriminelle Energie
sich verbirgt, von den Gerichten behandelt und abgetan, als handle es sich bei
diesem gezielt geplanten Verbrechen um eine Fahrlässigkeit, die Jedem mal passieren
kann.

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Vater-Kind-Bindung: Vater und Kind sind nur Figuren auf dem Schachbrett der Mutter

Mus Lim ⌂, Friday, 11.11.2011, 00:01 (vor 5159 Tagen) @ adler

Genau das.

Sowohl Vater als auch Kind sind eine soziale Bindung aufgrund einer Lüge eingegangen. Wie das wieder aufgelöst werden kann, steht in den Sternen.
Noch dazu, dass die Mutter die Oberhoheit über die Situation behält. Im Zweifelsfall ist sie die Einzige, die sich des Sorgerechts über das Kind sicher ist.
Scheinvater wie auch biologischer Vater und Kind sind nur Figuren auf dem Schachbrett der Mutter.

Der damit verbundene Schaden ist mit keinem "Schmerzensgeld" abzugelten.

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