Heute Urteil des BGH über Regress von Kuckkucksväter
Verhandlungstermin: 9. November 2011
XII ZR 136/09
AG Rendsburg – 23 F 235/08 – Urteil vom 10. Dezember 2008
OLG Schleswig – 8 UF 16/09 – Urteil vom 23. Juni 2009 – FamRZ 2009, 1924
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. November 2011 über einen Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung zu entscheiden.
Die Parteien hatten bis zum Frühjahr 2006 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt. Im Frühsommer 2006 trennten sie sich endgültig. Am 18. Januar 2007 gebar die Beklagte einen Sohn. Nachdem die Beklagte den Kläger zuvor aufgefordert hatte, die Vaterschaft für „ihr gemeinsames Kind“ anzuerkennen, erkannte dieser bereits vor der Geburt mit Zustimmung der Beklagten die Vaterschaft an. Er zahlte an die Beklagte 1.200 € für die Erstlingsausstattung sowie insgesamt 2.075 € Kindesunterhalt und 1.300 € Betreuungsunterhalt.
In der Folgezeit kam es zwischen den Parteien zu verschiedenen Rechtsstreitigkeiten. In einem Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts wurde ein psychologisches Gutachten eingeholt, dessen Kosten der Kläger jedenfalls teilweise zahlen musste. In einem Rechtsstreit über Betreuungs- und Kindesunterhalt verständigten sich die Parteien auf Einholung eines Vaterschaftsgutachtens. Auf der Grundlage dieses Gutachtens stellte das Familiengericht in einem weiteren Verfahren fest, dass der Kläger nicht der Vater des 2007 geborenen Sohnes der Beklagten ist. Inzwischen erhält die Beklagte von dem leiblichen Vater des Kindes monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 202 €.
Dem Kläger ist die Person des leiblichen Vaters nicht bekannt. Er möchte wegen des geleisteten Unterhalts Regress bei diesem nehmen. Zu diesem Zweck hat er von der Beklagten Auskunft über die Person des leiblichen Vaters verlangt. Das Amtsgericht hat die Beklagte antragsgemäß zur Auskunft verurteilt, wer ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe. Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die vom Oberlandesgericht zugelassene Revision der Beklagten.
Auf die Revision der Beklagten wird der Bundesgerichtshof zunächst klären müssen, ob und auf welcher gesetzlichen Grundlage dem Kläger ein Auskunftsanspruch gegen die Beklagte zusteht. Stellt das Gesetz dem Kläger einen Auskunftsanspruch zur Seite, wird der Bundesgerichtshof auch das Recht des Klägers auf wirkungsvollen Rechtsschutz und das Recht der Beklagten auf Wahrung ihrer Intimsphäre gegeneinander abwägen müssen.
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html
Mein Vorschlag:
Das Jugendamt zahlt dem Scheinvater alle seine ausgelegten Kosten plus Zinsen und Schadensersatz sofort zurück.
Das Amt fordert vom biologischen Vater die Nachzahlung des Unterhaltes.
Hat der Scheinvater einen höheren Unterhalt gezahlt, als der biologische Vater verpflichtet ist zu zahlen, so hat die Kindsmutter dies dem JA zu erstatten.
Ebenso die Zinsen, die mit 2% über den Zinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden, sowie alle sonstigen Kosten(Gericht, Rechtsanwalt, Gutachter etc.)
Als Schadensersatz hat die KM dem Scheinvater die Differenz zu erstatten, die sich aus dem gezahlte Unterhalt und dem nach der bei der Zeitpunkt der Feststellung der biologischen Vaterschaft gültigen Düsseldorfer Tabelle ergebende Summe ergibt.
Kann der biologische Vater aufgrund des Verhalten der Kindsmutter nicht ermittelt werden,
so ist die Mutter dem JA gegenüber Erstattungspflichtig.
Haben/hatten Kindsmutter und Scheinvater eine häusliche Gemeinschaft gebildet, so wird der Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Gruß
Flohgast
Dem Mann muss sein Schaden ersetzt werden.
Ragnar Hoeg, Wednesday, 09.11.2011, 16:47 (vor 5160 Tagen) @ Floh
Ich sehe das ähnlich: Wenn die Frau den Namen nicht rausrückt und der Staat sie dabei ggf. noch schützt, dann muss der Staat die Kosten übernehmen oder der Staat überlässt es dem Geschädigten bei absoluter Straffreiheit selbst, den Namen auch unter Anwendung von physischen Druck aus der BetrügerIn herauszuholen.
Alternative
hä, Wednesday, 09.11.2011, 17:00 (vor 5160 Tagen) @ Ragnar Hoeg
überlässt es dem Geschädigten bei absoluter
Straffreiheit selbst, den Namen auch unter Anwendung von physischen Druck
aus der BetrügerIn herauszuholen.
Wie kommt man eigentlich auf solche - sorry - beknackten Vorschläge, anstatt auf das Naheliegende: Die Mutter hat die zu Unrecht gezahlten Kosten aus eigener Tasche zu erstatten. Der echte Kindesvater dürfte auch überrascht gewesen sein, plötzlich Vater zu sein. Wieso soll er im Nachhinein für Kosten aufkommen, die er gar nicht verursacht hat? Schließlich hat ihn die Mutter auch nicht informiert, dass er ein Kind hat, und plötzlich soll er Nachzahlungen leisten.
Das Naheliegende
Mus Lim
, Wednesday, 09.11.2011, 17:33 (vor 5160 Tagen) @ hä
Wie kommt man eigentlich auf solche - sorry - beknackten Vorschläge, anstatt auf das Naheliegende: Die Mutter hat die zu Unrecht gezahlten Kosten aus eigener Tasche zu erstatten.
Aber das läuft doch seit 40 Jahren Feminismus immer so:
Nach der Verantwortung der Frau wird nicht gefragt, darf nicht gefragt werden.
Die Verantwortung wird ausschließlich zwischen dem biologischen Vater und Scheinvater hin- und hergeschoben.
Die Mutter kann sich das Treiben aus sicherer Entfernung anschauen und sich desinteressiert abwenden. Ihr passiert ja nichts ... sie hat nichts zu befürchten.
--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org
BGH stärkt Rechte von Vätern bei "Kuckuckskindern"
Oliver, Wednesday, 09.11.2011, 17:45 (vor 5160 Tagen) @ Mus Lim
BGH stärkt Rechte von Vätern bei "Kuckuckskindern"
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Schweigerecht der Mütter weiter eingeschränkt. Sie dürfen künftig nicht mehr den Namen des Mannes verheimlichen, mit dem sie ein Kind gezeugt haben.
Mit dieser Entscheidung hat das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe das Recht von Männern gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde (XII ZR 136/09).
Geklagt hat ein Mann, der davon ausging, dass er mit seiner Lebensgefährtin ein Kind gezeugt hatte. Er zahlte der inzwischen von ihm getrennt lebenden Frau rund 4500 Euro für Babyausstattung und Unterhalt. Als er herausfand, dass er nicht der Vater ist, wollte er den Namen des Erzeugers wissen, um von ihm das Geld erstattet zu bekommen. Weil die Frau die Auskunft verweigerte, zog er vor Gericht.
Der BGH bestätigte die Urteile der ersten Instanzen, die dem Mann Recht gaben. «Die Beklagte schuldet dem Kläger nach Treu und Glauben Auskunft über die Person, die ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat>, heißt es in der Entscheidung.
Die Frau müsse dem Kläger helfen, seinen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Sie könne sich nicht auf den Schutz ihrer Privatsphäre zurückziehen. Schließlich habe sie mit ihrem früheren Verhalten - mit dem Verschweigen eines weiteren Geschlechtspartners - nicht zur Offenheit beigetragen, urteilten die Richter. «In einem solchen Fall wiegt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht regelmäßig nicht stärker als der ebenfalls geschützte Anspruch des Mannes auf effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung seines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung.
--
Liebe Grüße
Oliver
![[image]](http://img6.imagebanana.com/img/g0fnv3vg/warnhinweiskleiner.jpg)
Alternative
Hm, Wednesday, 09.11.2011, 17:47 (vor 5160 Tagen) @ hä
Wieso soll er im Nachhinein für Kosten aufkommen, die er gar nicht verursacht hat?´Schließlich hat ihn die Mutter auch nicht informiert, dass er ein Kind hat, und plötzlich soll er Nachzahlungen leisten.
Natürlich hat er (und sie) die Kosten verursacht, denn beide haben das Kind gezeugt. Dass die Mutter ihn nicht informiert hat, schließt seine Kostenverursachung ja nicht aus, sondern nur die Gelegenheit, sie von Anfang an selber zu übernehmen bzw. mit der Alten zu teilen, aber da kommt ja erfahrungsgemäß nichts.
?
hä, Wednesday, 09.11.2011, 17:58 (vor 5160 Tagen) @ Hm
Inwiefern hat er dem Kläger Kosten verursacht? Er wusste ja nichts von seiner Vaterschaft. Wieso soll das eigentlich so selbstverständlich sein, dass eine Frau einem Mann die Rechnung für vielleicht 18 Jahre verschwiegene Vaterschaft präsentiert, für ein Kind, das er nie kennengelernt hat? Wieso soll das eigentlich so selbstverständlich sein, dass ein Mann für das Fehlverhalten einer Frau (Kind unterschieben) nachträglich haftbar ist?
Sehe ich genauso! K.w.T
IchIchIch, Wednesday, 09.11.2011, 18:00 (vor 5160 Tagen) @ hä
- kein Text -
?
Hm, Wednesday, 09.11.2011, 18:11 (vor 5160 Tagen) @ hä
Die Antwort steht doch bereits in meinem ersten Text. Die ganze Zeit über waren das seine Kosten. Das Fehlverhalten der Frau führte nur dazu, dass sie ein anderer in dem Glauben, es wären die eigenen Kosten, bezahlte. Aber es waren von Anfang an seine.
Hast du Angst, dass du mal Post kriegst oder wie? 
?
hä, Wednesday, 09.11.2011, 18:16 (vor 5160 Tagen) @ Hm
Hast du Angst, dass du mal Post kriegst oder wie?
Wenn Leute wie du Recht sprechen, kann das immer passieren. Vielleicht wurde in meinem Namen ein Vier-Sterne-Hotelzimmer für eine Woche gemietet. Das erfahre ich einen Monat später und muss dann die Rechnung zahlen. Ich hätte es schließlich nutzen können und habe die Kosten verursacht.
?
Hm, Wednesday, 09.11.2011, 18:27 (vor 5160 Tagen) @ hä
Vielleicht wurde in meinem Namen ein Vier-Sterne-Hotelzimmer für eine Woche gemietet. Das erfahre ich einen Monat später und muss dann die Rechnung zahlen.
Das ist was anderes. Hier hast du tatsächlich kein Zimmer gemietet, es wurde nur behauptet. Rückübersetzt würde das bedeuten, du hast auch tatsächlich kein Kind gezeugt.
Hast du aber.
?
hä, Wednesday, 09.11.2011, 18:46 (vor 5160 Tagen) @ Hm
Dann wurde das Hotelzimmer halt von einer Exfreundin gemietet, der ich mal gesagt habe "Lass uns doch mal gemeinsam Urlaub machen."
Kannst du dir Vaterschaft eigentlich nur als Kostenverursachung vorstellen? Theoretisch kann jede Frau, mit der du mal im Bett warst, oder jede Laborantin, der du eine Spermaprobe zur Untersuchung dagelassen hast, von dir schwanger sein. 18 Jahre später trudeln dann die Rechnungen bei dir ein über deine zehn Kinder, von deren Existenz du nichts wusstest, und du bist finanziell ruiniert. Selber schuld oder was?
Zur finanziellen Verantwortung gehört auch die Planbarkeit. Wenn die Frau aus Eigeninteresse und Eigenverschulden dir die Vaterschaft verschweigt, dann soll sie auch die daraus entstehenden rückwirkenden Kosten tragen.
Aber dass eine Frau für ihre Taten verantwortlich ist, das kommt dir und Ragnar Hoeg ja nicht in den Sinn. Eher fordert man da schon das Recht, den Namen des "kostenverursachenden" Mannes aus der Frau herauszuprügeln, als mal auf den Trichter zu kommen, dass eine Frau für ihr Fehlverhalten selber einstehen soll.
?
Hm, Wednesday, 09.11.2011, 19:08 (vor 5160 Tagen) @ hä
Und wenn es hundert Kinder wären: es sind alles deine Kinder und es waren von Anfang an alles deine Kosten. Hätte die Frau nicht geschwiegen oder ihr beide das so hingedreht, hättest du die sowieso von Anfang an übernehmen müssen. Das - und nur das - ist der entscheidende Punkt.
Deine sonstigen entworfenen Horrorszenarien ändern teilweise einfach die Augangslage und sind damit unlauter. Es ist ein Unterschied, ob sich eine Laobrantin mal eben selbst befruchtet oder man dir einfach ein von dir nun mal gezeugtes Kind verschweigt.
Wenn dir die Risiken zu hoch sind, musst du auf die richtige Verhütung achten, wichsen oder im Falle des Falles auswandern.
Informier dich mal
hä, Wednesday, 09.11.2011, 19:15 (vor 5160 Tagen) @ Hm
Deine sonstigen entworfenen Horrorszenarien ändern teilweise einfach die
Augangslage und sind damit unlauter. Es ist ein Unterschied, ob sich eine
Laobrantin mal eben selbst befruchtet oder man dir einfach ein von dir nun
mal gezeugtes Kind verschweigt.
Nein, es ist kein Unterschied. Du bist selbst dann unterhaltspflichtig, wenn dich eine Frau mit vorgehaltener Waffe zum Sex gezwungen hat!
Wenn dir die Risiken zu hoch sind, musst du auf die richtige Verhütung
achten, wichsen oder im Falle des Falles auswandern.
Nach dem Wichsen aber nicht vergessen, die Taschentücher zu verbrennen.
Informier dich mal
Hm, Wednesday, 09.11.2011, 19:24 (vor 5160 Tagen) @ hä
Nein, es ist kein Unterschied. Du bist selbst dann unterhaltspflichtig,
wenn dich eine Frau mit vorgehaltener Waffe zum Sex gezwungen hat!
Das weiß ich und es ist beklagenswert. Ist aber eine andere argumentative Baustelle; das ist es, was ich in meinem vorherigen Beitrag sagte. Du kannst nicht zwecks Durchsetzung deiner Ansicht mal eben die Ausgangssituation ändern um dann damit argumentieren zu können. Hier geht es nicht um a) selbstbefruchtende Fotolaborantinnen oder b) Waffensex, sondern um eine Frau, die es bislang verhinderte, dass der wahre Vater eines Kindes herangezogen wird. Für sein Kind und damit für seine Kosten, die von Anfang an bestanden.
Ich geb auf
hä, Wednesday, 09.11.2011, 19:39 (vor 5160 Tagen) @ Hm
Hier geht
es (..)
um eine Frau, die es bislang verhinderte, dass der wahre Vater
eines Kindes herangezogen wird. Für sein Kind und damit für seine Kosten,
die von Anfang an bestanden.
Genau, in dem konkreten Fall geht es um eine Frau, die einem Mann ein Kind untergeschoben hat, um sich von ihm finanziell versorgen zu lassen. Du findest es gut, dass nicht sie, sondern der andere von ihr betrogene Mann den finanziellen Schaden tragen soll. (Es ist doch schon klar, dass solche Nachzahlungen erstmal ein Haufen unerwarteter Schulden sind, im Gegensatz zu dem Wissen, ab jetzt x hundert Euro im Monat abdrücken zu müssen, womit man dann rechnen kann.)
Das können wir festhalten. Und da sind wir uns nicht einig.
Ich geb auf
Hm, Wednesday, 09.11.2011, 20:12 (vor 5160 Tagen) @ hä
Genau, in dem konkreten Fall geht es um eine Frau, die einem Mann ein Kind
untergeschoben hat, um sich von ihm finanziell versorgen zu lassen. Du
findest es gut, dass nicht sie, sondern der andere von ihr betrogene Mann
den finanziellen Schaden tragen soll.
Du hast eingangs geschrieben, dass der wahre Vater die Kosten nicht verursacht hat. Das war falsch, er hat sie verursacht, aber die Mutter hat dafür gesorgt, dass ein anderer sie gutgläubig als seine Kosten ansah und übernahm.
Was dir vorschwebt, ist eine Anspruchsbefreiung des Vaters gegenüber dem Scheinvater, weil der echte genauso reingelegt wurde. Damit hält man dann aber dem Scheinvater etwas entgegen, was primär eine Sache zwischen Mutter und echtem Vater ist ("Kind verschweigen"). Ich würde von daher eher darauf gehen, dass der echte Vater für diese Tat zumindest anteilig die Mutter in Regress nehmen kann. So bleibt der Bereicherungsanspruch des Scheinvaters gegenüber dem Vater für die Kosten seines Kindes erhalten und die Mutter kommt nicht unbeschadet davon.
Wird aber so nicht kommen. Strafrechtlich kommen Frauen ohnehin immer unbeschadet davon und zivilrechtlich wird auch die Politik und Justiz davorstehen, dass die Frau derart in die Mangel genommen wird.
Das ist Nötigung und Betrug gegen Mann und Kind
Diskriminierter, Wednesday, 09.11.2011, 20:08 (vor 5160 Tagen) @ Hm
Von mir würde sie ne Strafanzeige erhalten.
Hast Du Jura studiert?
Torsten, Wednesday, 09.11.2011, 19:59 (vor 5160 Tagen) @ Hm
bearbeitet von Torsten, Wednesday, 09.11.2011, 20:05
Bei soivel Nonsenens, was Du abgelassen hast, könnte man es fast glauben.
Natürlich hat er (und sie) die Kosten verursacht, denn beide haben das
Kind gezeugt.
Aber er hat es nicht in die Welt geworfen!!! Er hat auch nicht die Möglichkeit gehabt, freiwillig nach seinem Willen, Entscheidung und Wunsch hin Vater zu werden. -> Deswegen soll ne Frau auch eine Vaterschaftsanerkennung benötigen, um überhaupt Unterhalt verlangen zu können, bzw. sollte verheiratet gewesen sein.
Den Willen und den Wunsch hatte und die Entcheidung fällte definitiv nur die Mutter!!! Sie ist allein für die Kosten veranwortlich. Willkommen im 21-Jahrhundert: Da gibt's u.a. sowas wie die Pille danach, Abtreibung und Adoption.
Dass die Mutter ihn nicht informiert hat, schließt seine
Kostenverursachung ja nicht aus, sondern nur die Gelegenheit, sie von
Anfang an selber zu übernehmen bzw. mit der Alten zu teilen, aber da kommt
ja erfahrungsgemäß nichts.
Wenn er seine Vaterschaft nicht annerkannt hat, wenn er diese Frau nie als seine Mutter seiner Kinder haben woillte, wieso sollte er dann die Entscheidungen einer anderen Person tragen und schuldig sein? - Es ist schwachsinn! Reiner Weiberwillkür, um Kosten auf andere zu übertragen und den Spaß an sich. Du deckst mit Deinem Geschwaffel nur die Betrügerin des Spiels.
--
Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.
Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern
Ist eine Schweinerei
Torsten, Thursday, 10.11.2011, 08:57 (vor 5159 Tagen) @ Hm
Das meine Zusage zum Poppen auch gleichzeitig eine Zusage für ein Geburt des Kindes sein soll. - Weiß, Juristen haben es nicht mit der Logik
--
Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.
Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern
NEIN
Sachse, Wednesday, 09.11.2011, 17:03 (vor 5160 Tagen) @ Ragnar Hoeg
Wenn die Frau den Namen nicht rausrückt ... dann muss der Staat die Kosten übernehmen
Warum aus Steuergeldern diese Sache finanzieren?
Wenn die Mutter den Vater verschweigt (oder sie ihn nicht kennt) dann solle sie das Recht haben, alle Folgekosten selber zu tragen.
Der Kuckucksuhr sollte in jedem Fall und uneingeschränkt ein Schadenersatzanspruch gegen die Mutter als Verursacherin haben.
Warum sollte er sich mit dem leiblichen Vater auseinandersetzen müssen?
Warum sollte die Allgemeinheit die Kosten ihres Tuns tragen?
Das Einzige, was hier seitens irgendeiner Behörde notwendig wäre sehe ich in der Ausreichung eines (gut Verzinsten) Kredites an die Mutter bei Auszahlung an den Geschädigten.
Zum V.. gehört nun mal Verantwortuing
NEIN
pappi, Wednesday, 09.11.2011, 17:15 (vor 5160 Tagen) @ Sachse
Ich sehe das auch so. Allein die Mutter sollte die Verantwortung tragen. Sie hat bestimmt irgendwoher mal erfahren, dass man ein Kind kriegen kann, wenn man ... Ihre Dummheit und Nachlässigkeit kann doch einem Mann nicht zur Last gelegt werden. Wenn sich herumspricht, dass die Mütter in solch einem Fall die alleinige Verantwortung zunächst tragen müssen (kann ja sein, es will einer Vater des Kindes werden), dann werden diese im Vorfeld auch verantwortungsbewusster handeln (z.B. verhüten). So muss man immer annehmen, dass es die Frau darauf angelegt hat, weil sie eine Einnahmequelle braucht (Männern wird ja auch Gewalt zur Last gelegt, ohne die Richtigkeit der Aussage einer anklagenden Frau zu prüfen). Und gleich gar nicht sollte der Steuerzahlen solche Verfehlungen von Frauen mitfinanzieren. Dazu ist das wenige Geld zu wertvoll.
Skandal
tomtom2
, Wednesday, 09.11.2011, 18:06 (vor 5160 Tagen) @ pappi
Der eigentliche Skandal für dieses verwöhnte Land ist, dass
derartige Selbstverständlichkeiten überhaupt bis zum BGH geschleppt
werden können. Die Olle scheint nichts zu taugen, aber die Helfer nehmen
die VKH gerne an..
Korrekt!
Jürgen, Berlin, Wednesday, 09.11.2011, 18:29 (vor 5160 Tagen) @ tomtom2
Diese Frau ist das Problem und vermutlich hat ihr diese "Lebenseinstellung & Rechtsauffassung" der Feminismus ins Gehirn geschissen.
SIE ist das Problem, SIE hat fremdgef*ckt und einen unschuldigen Mann falschbeschuldigt. Deshalb muss SIE für die Kosten aufkommen und wenn sie bis an ihr Lebensende dafür abzahlen muss. Keine Verbraucherinsolvenzmöglichkeit für solche Frauen!
Falsche Antwort! Dich knöpp ich mir mal vor, Freundchen.
Verhinderter, Thursday, 10.11.2011, 01:24 (vor 5160 Tagen) @ Sachse
Derartige Betrügerinnen gehören in den Knast. (Punkt)
Der Unterhaltsbetrogene hat umgehend seine gesamten Unkosten vom Jugendamt bezahlt zu bekommen.
Die gesamten Unkosten + Bearbeitungsgebühren hat das Jugendamt anschließend von der Amtsleiterin einzutreiben (Hauspfändung). Die JA-Leiterin hat anschließend die Möglichkeit geboten zu bekommen, das Geld von der Betrügerin (nach 5 Jahren Haft - ohne Bewährung) einzuklagen.
Das Kind hat umgehend zum Vater verbracht zu werden.
Bringt eine solche Betrügerin das Kind um, so hat diese Lebenslang zu bekommen.
So einfach ist das.
Falsche Antwort! , wirklich!
Sachse, Thursday, 10.11.2011, 12:00 (vor 5159 Tagen) @ Verhinderter
Derartige Betrügerinnen gehören in den Knast. (Punkt)
Soso, und die dabei entstehenden Kosten trägt mal wieder die Allgemeinheit. Am Besten noch Mutter-kind Station, die ist noch etwas teurer. Da könnte man mit diesem Geld lieber einen der betrogenen Männer zum Kuraufenthalt in die Karibik schicken, jeder Tag dort ist billiger als ein Tag Knast.
Der Unterhaltsbetrogene hat umgehend seine gesamten Unkosten vom Jugendamt
bezahlt zu bekommen.
Jo, als Sofortzahlung, wobei die Kostenverursacherin voll Schadensersatzpflichtig bleibt.
Die gesamten Unkosten + Bearbeitungsgebühren hat das Jugendamt
anschließend von der Amtsleiterin einzutreiben (Hauspfändung). Die
JA-Leiterin hat anschließend die Möglichkeit geboten zu bekommen, das
Geld von der Betrügerin (nach 5 Jahren Haft - ohne Bewährung)
einzuklagen.
Warum den Knast finanzieren? Sofort in Arbeit nehmen.
Bringt eine solche Betrügerin das Kind um, so hat diese Lebenslang zu
bekommen.
Quatsch. Jeder, der ein Kind vorsätzlich tötet gehört Lebenslänglich eingesperrt. Allerdings so, das er/sie für die Kosten selber aufkommt. Arbeit und so.
So einfach ist das.
jo
BGH-Spielchen!
adler, Kurpfalz, Thursday, 10.11.2011, 02:54 (vor 5160 Tagen) @ Sachse
Der Kuckuckvater sollte in jedem Fall und uneingeschränkt ein
Schadenersatzanspruch gegen die Mutter als Verursacherin haben.
Warum sollte er sich mit dem leiblichen Vater auseinandersetzen müssen?
Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit.
Sie hat bei dem Kuckucksvater durch Vorspielung falscher Tatsachen in betrügerischer
Absicht einen finanziellen Schaden verursacht, also soll sie ihn auch selber an
ihn zurück zahlen.
Sie kann ja gerne versuchen, ihn sich vom Vater zurückzuholen. Damit werden zugleich
weitere Ränkespielchen ausgehebelt.
Was ist, wenn der Vater weniger Unterhalt zu zahlen hätte als der Kuckucksvater?
In der BGH-Konstruktion bleibt er dann nämlich auf der Differenz sitzen. Im Spiel
ohne Bande wäre es dann die Betrügerin, die die Differenz zu zahlen hätte. Es ist
nämlich gar nicht schwer, sich vorzustellen, dass sie denjenigen als Vater ihres
Kindes ausersehen hat, von dessen Konto mehr Kohle zu erwarten ist. ist zumindest
ein nicht von der Hand zu weisendes Motiv für so einen Betrug.
Es würde auch ein schönes Schlupfloch für die Betrügerin verschlossen. Wenn sie
nämlich gar nicht weiß, wer der Vater ist, dann bleibt nach diesem BGH-Spielchen
der Kuckucksvater auf dem bei ihm ergaunerten Schaden sitzen. Im Spiel ohne Bande,
wäre sie hingegen gleich viel stärker motiviert, sich an den Vater zu erinnern,
dessen Name und Identität ihr vielleicht gerade nicht so präsent ist. Und wenn
sie ein Flittchen war, dann ist sie nun wenigstens interessiert, den tatsächlichen
Vater ausfindig zu machen.
So, nach der BGH-Konstruktion, kann sie sich ganz einfach zurücklehen und Anderen
das Feld überlassen. Macht ihr mal, ich hab damit nichts, aber auch gar nichts zu
tun. Obwohl sie ja erst den Schaden verursacht hat. Das BGH-Urteil entlässt mal
wieder Frauen aus jeder Verantwortung. Ein Skandalurteil in meinen Augen!
Mal ein neutrales Beispiel ohne Genderkram:
A betrügt B um einige zigtausend Euro.
Als B nun dahinter kommt, will er von A das Geld wieder haben.
Oooch, sagt A. Das geht aber gar nicht. Ich hab mir nämlich von
dem Geld schon ein schickes Auto gekauft. Versuchs doch mal beim
Händler. Vielleicht gibt der dir was zurück.
Jeder sieh sofort, dass dies eine bekloppte Argumentation von A ist.
Der BGH aber schickt Herrn B tatsächlich zum Autohändler. Und zwar
weil der Betrüger in dem Fall eine Frau ist.
Ich komme immer wieder zu dem selben Ergebnis:
Das Titten Reich hat aus einem gedeihliche zusammenleben eine Räuberhöhle gemacht.
Der real existierende Feminismus ist ein Irrenhaus!
Gruß
adler
--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.
"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar
BGH-Spielchen, Umgehung des Betruges
Rainer
, Thursday, 10.11.2011, 10:33 (vor 5159 Tagen) @ adler
Sie hat bei dem Kuckucksvater durch Vorspielung falscher Tatsachen in
betrügerischer Absicht einen finanziellen Schaden verursacht, also soll sie
ihn auch selber an ihn zurück zahlen.
§263 Betrug.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Laut Gesetz hat die Frau einen Betrug begangen und müsste auch zivilrechtlich für den Vermögensschaden haften.
Nach der Zivilprozessordnung müsste der Richter im Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung nach Abschluss des Verfahrens, wenn es erfolgreich war, die Staatsanwaltschaft informieren, dass hier ein Betrugsfall vorliegt. Die Staatsanwaltschaft müsste das Verfahren eröffnen, weil Betrug ein Offizialdelikt ist, das von Amts wegen verfolgt werden muss. Nach der Verurteilung der Betrügerin kann der geschädigte Mann im Zivilverfahren einen Titel über die Schadenssumme gegen die Betrügerin erwirken und per Gerichtsvollzieher bei der Betrügerin eintreiben.
Wir haben ein Recht für den Fall, aber alle Richter und Staatsanwälte beugen dieses Recht.
Rainer
--
![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Geltungsbereich?
GreenFinger, Thursday, 10.11.2011, 11:58 (vor 5159 Tagen) @ Rainer
Wir haben ein Recht für den Fall, aber alle Richter und Staatsanwälte
beugen dieses Recht.
Ich hab mal letztens hier gelesen, dass jedes Gesetz einen klaren Geltungsbereich hat. Vielleicht war der nie gegeben?
Beim Väternotruf habe ich gestern gelesen, dass am Amtsgericht einer Großstadt sogar 75 Richter tätig sind. Bei denen gibts sicherlich auch Einzelfälle mit Gewissen. Die müssten doch dann eigentlich ihren Mund aufmachen und den Leuten das sagen "Ja, es gibt deutsche Gesetze, aber die gelten hier nicht, weil wir in Femastasien leben." Ich hab das mal etwas überspitzt.