"Badewannen-Mord" von Rottach-Egern - Ein gravierender Rechtsfehler
Das, sagt der Rechtsanwalt Widmaier - und der Bundesgerichtshof folgte ihm darin ohne Wenn und Aber -, sei ein gravierender Rechtsfehler gewesen. Die Strafprozessordnung verbietet es, eine Verurteilung auf einen anderen als den in der Anklage enthaltenen Sachverhalt zu stützen, ohne den Angeklagten darauf besonders hinzuweisen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung zu geben. Das Urteil wurde vollständig aufgehoben, der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht München II zurückverwiesen.
Wieviele Menschenleben werden von der Justiz noch zerstört, bis endlich die Justizverbrecher zu Verantwortung gezogen werden?
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