Richter & Gutachten
1. Dummheit oder Inkompetenz des Richters
Während Richter A in der Lage ist, sich einen tragfähigen und gut begründeten Standpunkt selbst zu verschaffen, mangelt es Richter B an dieser Kompetenz. Wenn es jedoch Richter B an dieser Kompetenz mangelt, wäre es an ihm, dies dem Direktor des Amtsgerichtes als seinem Dienstvorgesetzten anzuzeigen, damit dieser die notwendigen Schritte einleiten kann, so etwa eine Versetzung in ein anderes Ressort, die Nichtübernahme eines Richters auf Probe in das Beamtenverhältnis oder die Verabschiedung des verbeamteten Richters im in den vorzeitigen Ruhestand. Leider zeichnen sich inkompetente Richter meist dadurch aus, dass sie selbst ihre Inkompetenz nicht bemerken, so wie der von Geburt an Farbenblinde nicht selbst erkennt, dass er keine Farben sieht, sondern nur Schwarz, Weiß und Grauschattierungen. Die Inkompetenz müsste daher von außen erkannt und rückgemeldet werden. Dummerweise hat die Justiz dafür kaum funktionierende und wirksame Mechanismen installiert, was allerdings niemanden groß verwundern muss, denn bekanntlich trägt Justitia eine Binde um die Augen und kann daher nicht sehen. So beauftragt der inkompetente Richter - von niemanden ernsthaft daran gestört - einen Gutachter, der dem Richter einen Standpunkt zuarbeiten soll.
2. Faulheit des Richters
Richter haben bekanntlich viele Akten auf dem Tisch und die Arbeit nimmt kein Ende, da ständig neue Akten auftauchen. Manche Richter, wie in dem folgenden Fall, behelfen sich damit, dass sie Teile ihres Arbeitsauftrages wegrationalisieren, was im Einzelfall - so wie in dem folgenden Beispiel - auch den Tatbestand der Rechtsbeugung annehmen kann.
3. Vorspiel von Geschäftigkeit
Ein weiterer Grund für die Beauftragung eines Gutachters, ist der Wunsch des Familienrichters, vom Gutachter ein Stück Papier (sogenanntes Gutachten) zugearbeitet zu bekommen, an dem er sich festhalten kann und das ihm das Gefühl gibt, es wäre etwas wichtiges geschehen und die Zeit nicht nutzlos verstrichen. An einem 80-seitigen Gutachten können sich alle Beteiligten - so sie es denn wollen festhalten und festbeißen. Damit trägt ein schriftliches Gutachten vielleicht zur Reduktion von Angst und ohnmachtsgefühlen der beteiligten Fachkräfte oder auch des einen oder anderen Elternteils bei, für die Lösung des Konfliktes bringt es indes in aller Regel nichts.
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- Warum ein Familiengericht Familientherapie vermeiden sollte. -
Jürgen,
08.11.2011, 14:48
- Richter & Gutachten - Kalle, 08.11.2011, 15:05