Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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31-Jährige soll vor die Jugendstrafkammer

N4mer, Tuesday, 08.11.2011, 13:41 (vor 5161 Tagen)

"Bad Oeynhausen (sk/PeSt). Nach Abschluss der Ermittlungen gegen das Brandstifter- und Räuberduo aus Bad Oeynhausen hat die Bielefelder Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Wie berichtet werden sich Betti S. (31) und Joel V. (17) vor dem Landgericht Bielefeld wiedersehen. Dem Paar werden 29 Raubüberfälle und 59 Brandstiftungen vorgeworfen. Verhandelt wird am 12. Januar 2012 wegen beider Taten und gegen beide Täter gemeinsam. Gerichtsort könnte die Große Jugendstrafkammer des Landgerichts sein, so Staatsanwalt Christoph Mackel gestern. (...)"

http://www.nw-news.de/lokale_news/bad_oeynhausen/bad_oeynhausen/5276197_31-Jaehrige_soll_vor_die_Jugendstrafkammer.html

31-Jährige soll vor die Jugendstrafkammer

Benno, Tuesday, 08.11.2011, 14:02 (vor 5161 Tagen) @ N4mer

Da Joel 17 Jahre alt ist, wird vor der Jugendstrafkammer verhandelt. Das ist normal. Volljährige werden trotzdem nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Die Jugendkammer verurteilt Minderjährige nach Jugendstrafrecht, Heranwachsende (18 bis 21) je nach Reife nach Jugend- oder Erwachsenstrafrecht, Erwachsene nach Erwachsenenstrafrecht.

Da die beiden die Straftaten gemeinsam begangen haben, sollen diese auch gemeinsam verhandelt werden.

31-Jährige soll vor die Jugendstrafkammer

Rainer ⌂, Tuesday, 08.11.2011, 22:29 (vor 5161 Tagen) @ Benno

Da die beiden die Straftaten gemeinsam begangen haben, sollen diese auch
gemeinsam verhandelt werden.

Die 31jährige genießt dabei den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Rainer

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