Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ich konnte mir die Anwort auf dieses Schreiben einfach nicht verkneifen .....

HM Krause, Monday, 07.11.2011, 21:50 (vor 5152 Tagen)

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Zitat:

"Da Sie im Briefkopf Ihr weibliches Geschlecht so betonen, sie vermerkten „Frau StaatsanwältIn“ – wobei mir bei der Anrede „Frau“ schon klar ist, dass sie kein Staatsanwalt sein können – müssen Sie aber auch gendergerecht das der Tat verdächtige Wesen entsprechend geschlechtsneutral formulieren. Ich betrachte diese Erwähnung eines „Tatverdächtigen“ als sexistisch und unsubstantiierte Vorverurteilung meines männlichen Geschlechts. Sicher ist das im gesellschaftlichen Kontext völlig korrekt, denn da wird ja Frauen grundsätzlich die Opferrolle und Männer die Täterschaft zugewiesen. Aber ich bin noch in vernünftigen Zeiten aufgewachsen und kann mich einfach nicht an die Kriminalisierung meines Geschlechtes gewöhnen."


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