Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Bundeswehr gibt zu:

FemKritiker, Saturday, 26.05.2007, 23:10 (vor 6782 Tagen) @ FemKritiker

"Frauen in den Streitkräften - Gem. Art. 12a GG gibt es für Frauen keine Allgemeine Wehrpflicht. Sie können aber aufgrund freiwilliger Verpflichtung seit 1.01.2001 grundsätzlich in allen Laufbahnen und Verwendungen Dienst leisten. Die Angehörigen des Militärmusikdienstes werden im Falle eines bewaffneten Konflikts als Sanitätssoldaten eingesetzt und erhalten daher im Frieden eine Doppelausbildung. Unabhängig davon werden Frauen innerhalb der Streitkräfte als zivile Mitarbeiterinnen beschäftigt."

"Frauenförderung - Gilt nach gesetzlicher Maßgabe im Geschäftsbereich des BMVg nur für zivile Mitarbeiterinnen. Durchführungsbestimmungen regeln: berufliche Förderung, Erhöhung des Anteils von Frauen am Gesamtumfang des Zivilpersonals, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilzeitarbeit, Frauenförderpläne, Bestellung von Frauenbeauftragten."

Ist eine Offiziersquote für Frauen keine Förderung im mil. Bereich,
oder gibt es auch zivile Offiziere und werden nur die zivilen
weiblichen Offiziere mit Quoten gefördert?
Und Frauenbevorzugungbeauftragte gibt es doch auch im mil. Bereich,
wenn ich mich recht erinnere.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum