Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Frauen in Führungspositionen

Rainer ⌂, Friday, 04.11.2011, 15:22 (vor 5165 Tagen)

Nur zur Erinnerung:

Offener Brief an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Renate Schmidt, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Alexanderplatz 6
11018 Berlin

Betrifft: Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Zivildienstleistenden vom 01. Februar 2005
Buch am Erlbach, 3. März 2005

Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,

Mit Bestürzung lesen wir die neuen Richtlinien aus Ihrem Ministerium für die zahnärztliche Versorgung Zivildienstleistender. Unter “2. Ziel der Behandlung” steht hier wortwörtlich: “Ziel der zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen für Zivildienstleistende ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der Verwendungsfähigkeit für die Dauer der Dienstzeit.”

Als rechtlich diesen Richtlinien verpflichtete Zahnärzte sehen wir uns aus ethischen Gründen außerstande, Ihren Erlass umzusetzen: denn Ziel jeglichen, ärztlichen Handelns ist Erhalt oder Wiederherstellung der Gesundheit von Menschen. Auch Zivildienstleistende, Frau Minister, sind Menschen!

Es zeugt von einer zutiefst menschenverachtenden Haltung Ihres Hauses, die medizinische Versorgung Zivildienstleistender unter die Prämisse ihrer bloßen, zivildienstlichen Verwendbarkeit zu stellen. Die Zeit, in der Menschen in deutschen Staatserlassen als bloße Verwendungsobjekte gesehen und behandelt wurden, sollte seit 60 Jahren vorbei sein.

Hochachtungsvoll
Dr. Walter H. Greiner
Dr. Anna Maria Thomae
Dr. Anton Schiller
Einberg 15,
84172 Buch am Erlbach

http://www.wgvdl.com/der-poebel-ist-ministerin

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Frauen in Führungspositionen

Roslin, Friday, 04.11.2011, 15:52 (vor 5165 Tagen) @ Rainer

Es zeugt von einer zutiefst menschenverachtenden Haltung Ihres Hauses,
die medizinische Versorgung Zivildienstleistender unter die Prämisse ihrer
bloßen, zivildienstlichen Verwendbarkeit zu stellen. Die Zeit, in der
Menschen in deutschen Staatserlassen als bloße Verwendungsobjekte gesehen
und behandelt wurden, sollte seit 60 Jahren vorbei sein.

Rainer

Das ist aber genau die Haltung, die die gemeine Frau (und der gemeine Mann) bei Beurteilung des Wertes eines Mannes einnimmt: Männer sind dann gute Männer, wenn sie nützlich/brauchbar/verwertbar sind für die Gesellschaft, besonders für eine femizentrische Gesellschaft. Der Mann, der nicht mehr erarbeitet als er verbraucht, ist unbeachtlich/unnütz/verachtenswert sehr viel mehr als die Frau, die mehr verbraucht als sie erarbeitet. Denn es ist ja Pflicht des Männlichen, Sinn der männlichen Existenz, mehr zu erarbeiten als er verbraucht, damit Frauen (und Kinder) davon leben können. Frauen dürfen mehr verbrauchen als sie erarbeiten, weil man sie als freigestellt zur Kinderproduktion/-aufzucht sieht.

Dass viele diese Gegenleistung für ihr Versorgtsein/Beschütztwerden durch Männer gar nicht mehr erbringen oder das von Männern erwarten, die nichts mit diesen Frauen verbindet, die via Sozialstaat Männer in die Pflicht nehmen können, die diese Frauen nicht lieben, die Kinder zur Welt bringen, die nicht die Kinder der Männer sind, die für sie zahlen sollen, das fällt vielen Frauen (und Männern) nicht auf.

Sie erwarten trotzdem, dass Männer die Leistungen, die Männer früher im Wesentlichen nur zugunsten IHRER Frauen, die IHRE Kinder gebaren, erbrachten, auch weiterhin erbringen, diesmal nur gegenleistungslos, wenn man die Verhöhnung und Diffamierung des Männlichen in der femizentrischen Kultur nicht als Gegenleistung werten will.

Das geht auf Dauer natürlich nicht gut.

Immer mehr Männer verweigern sich diesem Spiel mit gezinkten Karten, bei dem es für sie außer Pflichten und Belastungen nichts zu gewinnen gibt.

Wie sehr Männer nur als Nutzvieh gesehen werden, das macht der Erlass der Frau Ministerin deutlich.

Das Wohlergehen von Männern interessiert nur, wenn ihre Nützlichkeit besonders für Frauen und Kinder, gefährdet ist. Dann kümmert man sich um sie, nicht um ihrer selbst willen, sondern aus Interesse am Erhalt ihrer Nützlickeit, besonders für Frauenundkinder.

Frauen in Führungspositionen

dentix07 @, Saturday, 05.11.2011, 01:10 (vor 5165 Tagen) @ Rainer

Zivildienstleistende (Zivis) befinden sich in einer Dienstpflicht wie der Wehrdienstleistende (WDL)! Für WDLs gilt (inzwischen: galt) dasselbe!
Oberstes Ziel einer (zahn)ärztlichen Behandlung war die Wiederherstellung oder der Erhalt der Dienstfähigkeit!
Die unterzeichnenden Kollegen und Kolleginnen regen sich aber leider nur über diese Begrenzung für Zivis auf!

Übrigens gilt Ähnliches ganz allgemein auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), nur ist es da die Arbeitsfähigkeit die erhalten oder wiederhergestellt werden soll!

Der Anspruch des Versicherten, die Leistungserbringung des (Zahn)Arztes und die Bezahlung der kranken Kassen beschränken sich auf WANZ (wirtschaftlich, ausreichend [Schulnote 4]!, notwendig, zweckmäßig)!
Ein höherer Anspruch des Versicherten besteht nicht!

Sozialgesetzbuch 5 wörtlich:
SGB V
Leistungen der Krankenversicherung
§ 12
Wirtschaftlichkeitsgebot
1. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

2. Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

powered by my little forum