Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Eine gute Tat Fr. Oberstaatsanwältin, das arme "Opfer" bekommt selbstverständlich erst mal Hilfe!

47 @, Thursday, 03.11.2011, 18:10 (vor 5166 Tagen) @ 47

Was mir aufgefallen ist - abgesehen von den berechtigten Kommentaren hier - der Eifer der Staatsanwältin und Polizei, für sich selbst medizinisch zu entscheiden, die Frau ist geistig umnachtet, und gehört eingeliefert!

Da wird nichts von einem Verteidiger geschrieben der das eingeleitet hat, und wie als Entschuldigung wird der andere Fall auch gleich aufgeführt, wo ja keiner weiß, wer das im anderen Fall eingeleitet hat, vielleicht eben sein Rechtsanwalt im Laufe des Verfahrens.

Eines aber ist sicher, die Steilvorlage der Staatsanwältin für die Verteidigung der Frau auf "geistig umnebelt" kann ihr Rechtsanwalt dann wohl nicht ablehnen. Warum dann noch von Mordanschlag geschrieben wird, ist auch so eine Sache, denn dazu muss man ja geistig voll da sein, und die Staatsanwältin müsste da m.M.n. die Anklage umformulieren auf einen anderen Straftatbestand oder auf die Einlieferung zum Psycho ohne Anklage.

Ich finde es schon toll, obwohl die Frau nicht geredet hat, dass so fähige Oberstaatsanwältinnen vom Steuerzahler bezahlt werden, die nicht nur Gedanken lesen können als auch das medizinische Wissen haben, eben eine echte Quoten Frau, reif für die Beförderung zu Höherem.


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