Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eine gute Tat Fr. Oberstaatsanwältin, das arme "Opfer" bekommt selbstverständlich erst mal Hilfe!

47 @, Thursday, 03.11.2011, 11:14 (vor 5166 Tagen)

Amtsgericht weist Mutter in Klinik ein
Von Karin Lüppen

2. November 2011

Die 45-Jährige aus Ihlow hatte am Sonntagmorgen ihre Kinder mit einem Messer angegriffen. Zu den Hintergründen könne sie nichts sagen, so Oberstaatsanwältin Annette Hüfner.

Ihlow - Das Amtsgericht Aurich hat am Dienstag einen Unterbringungsbefehl für die 45-Jährige aus Ihlow erlassen, die am Sonntagmorgen ihre Kinder mit einem Messer angegriffen hatte. Wie Oberstaatsanwältin Annette Hüfner auf Anfrage sagte, wurde die Frau in einem Landeskrankenhaus untergebracht. Gleichzeitig gehen die Ermittlungen weiter. Mit der Frau, die nach der Tat zunächst in der Psychiatrie in Norden war, hätten Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch bisher nicht sprechen können.

Zu den Hintergründen für den Angriff auf die Kinder könne sie daher nichts sagen, so Hüfner. Ein Unterbringungsbefehl ergeht, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Person eine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der stark verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Dies war kürzlich auch bei einem Osteeler der Fall, der seine Mutter getötet hatte.

Wie berichtet, hatte die Frau ihre 16 Jahre alte Tochter und den elf Jahre alten Sohn mit Messerstichen schwer verletzt. Beide hatten aus dem Haus fliehen können. Die Frau hatte sich auch selbst verletzt.
QUELLE http://www.ga-online.de/index.php?id=540&did=49766

Kinder mit Messer verletzt: Mutter muss in Klinik
Dienstag, 01. November 2011, 15:04 Uhr

Aurich/Ihlow (dpa/lni) - Nach dem gefährlichen Messerangriff auf ihre zwei Kinder kommt eine 45 Jahre alte Mutter aus Ihlow (Kreis Aurich) in eine psychiatrische Klinik. Die Staatsanwaltschaft Aurich habe einen Unterbringungsbefehl gegen die Beschuldigte erwirkt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Diese Maßnahme sei üblich, wenn die Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit gesehen würden. Die Mutter sei noch nicht vernommen worden. Der 16 Jahre alten Tochter und ihrem elfjährigen Bruder gehe es den Umständen entsprechend besser. Die Mutter hatte sie am Sonntag mit einem Messer schwer verletzt. Das Motiv ist weiter unklar.
QUELLE http://www.bild.de/regional/hannover/hannover-regional/kinder-mit-messer-verletzt-mutter-muss-in-20764270.bild.html

Eine gute Tat Fr. Oberstaatsanwältin, das arme "Opfer" bekommt selbstverständlich erst mal Hilfe!

Christian, Thursday, 03.11.2011, 13:05 (vor 5166 Tagen) @ 47

Schuldfähigkeit gesehen würden. Die Mutter sei noch nicht vernommen
worden. Der 16 Jahre alten Tochter und ihrem elfjährigen Bruder gehe es
den Umständen entsprechend besser. Die Mutter hatte sie am Sonntag mit
einem Messer schwer verletzt. Das Motiv ist weiter unklar.

Es ist wieder mal typisch für die Blödbild und Jusitz, wenn ein Vater die Tat begangen hätte, dann wäre er sofort von Blödbild als Bestie und Verbrecher beschimpft worden und wäre sofort in Untersuchungshaft gekommen. Ein Mann kommt immer erst ins Gefängnis und hinterher nach verbüsster Strafe wird von ihm eine psychiatrische Behandlung verlangt, während Frauen nicht ins Gefängnis wandern und sofort psychiatrische Behandlung bekommen. Man gibt sogar noch anderen die Schuld für die Verbrechen und Straftaten von Frauen, da liest man dann wieder "Was musste die arme Frau durch ihre Kinder leiden". Frauen kommen für gleiche oder sehr schwere Verbrechen und Straftaten einfach nicht ins Gefängnis, das erklärt auch, warum Frauengefängnisse fast leer bleiben.

Und solange die Mutti in der Klapse ist...

der_quixote, Absurdistan, Thursday, 03.11.2011, 13:45 (vor 5166 Tagen) @ 47

Bekommen die Kinder eine Therapie, wo ihnen beigebracht wird, dass die Mami sie ganz doll lieb hat und das alles gar nicht so gemeint war.
Garantiert hat nämlich der Papa die Mami so böse gemacht. Der ist Hierzulande zum Abschuss.. äähhm Hassen freigegeben.

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Diese Frau wird bald wieder frei herumlaufen.

Kerstin Tietze, Thursday, 03.11.2011, 13:54 (vor 5166 Tagen) @ 47

Im Endergebnis wird doch erst einmal nichts anderes gemacht, als die Frau aus dem medialen Schussfeld zu holen. Um mehr geht es doch in dieser Sache nicht. Fällt die Aufmerksamkeit in Sachen Mord-Mutter erst einmal weg, dann ist das "Pro-Forma-Urteil" doch nur noch reine Formsache. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Frau freigesprochen und lediglich ein paar Tage in psychologischer Betreuung verbringen wird.

Es muss ganz klar definiert werden, dass nicht nur diese Frau Täterin ist, sondern vielmehr auch die Justiz zum Helfer und damit zum Mittäter/ Erfüllungsgehilfen wird. Aus meiner Sicht - es ist klar erkennbar, dass mit Männern in gleichen Situationen wesetentlich härter verfahren wird - muss hier auch gegen die Justiz selbst ermittelt werden. Leider kann man dies nicht von dieser Struktur verlangen, dass diese gegen sich selbst vorgeht.

Eine gute Tat Fr. Oberstaatsanwältin, das arme "Opfer" bekommt selbstverständlich erst mal Hilfe!

47 @, Thursday, 03.11.2011, 18:10 (vor 5166 Tagen) @ 47

Was mir aufgefallen ist - abgesehen von den berechtigten Kommentaren hier - der Eifer der Staatsanwältin und Polizei, für sich selbst medizinisch zu entscheiden, die Frau ist geistig umnachtet, und gehört eingeliefert!

Da wird nichts von einem Verteidiger geschrieben der das eingeleitet hat, und wie als Entschuldigung wird der andere Fall auch gleich aufgeführt, wo ja keiner weiß, wer das im anderen Fall eingeleitet hat, vielleicht eben sein Rechtsanwalt im Laufe des Verfahrens.

Eines aber ist sicher, die Steilvorlage der Staatsanwältin für die Verteidigung der Frau auf "geistig umnebelt" kann ihr Rechtsanwalt dann wohl nicht ablehnen. Warum dann noch von Mordanschlag geschrieben wird, ist auch so eine Sache, denn dazu muss man ja geistig voll da sein, und die Staatsanwältin müsste da m.M.n. die Anklage umformulieren auf einen anderen Straftatbestand oder auf die Einlieferung zum Psycho ohne Anklage.

Ich finde es schon toll, obwohl die Frau nicht geredet hat, dass so fähige Oberstaatsanwältinnen vom Steuerzahler bezahlt werden, die nicht nur Gedanken lesen können als auch das medizinische Wissen haben, eben eine echte Quoten Frau, reif für die Beförderung zu Höherem.

Juristen haben die allg. Deutungshoheit in Deutschland

Jürgen, Berlin, Thursday, 03.11.2011, 18:16 (vor 5166 Tagen) @ 47

Juristen besitzen die alleinige Deutungshoheit. Ihr Einsatzgebiet reicht von der gemeinen FrauenhausChefin bis hin zum Finanzminister. Juristen können alles ... und eigentlich goarnix!

Mal was zum lesen ....

Jürgen, Berlin, Thursday, 03.11.2011, 18:23 (vor 5166 Tagen) @ 47

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