Kommentar dazu
Ansange wird der Vergewaltigung angeklagt, weil eine Sexualpartnerin
nachträglich ihr Einverständniss zu ungeschütztem GV zurück gezogen
hat...
Und wegen dieser Lachnummer von Anklage darf er nun in ein Land
ausgeliefert werden, das schon allein wegen der Tatsache, das
zunächst einvernehmlicher GV im Nachhinein zur Vergewaltigung
umdeklariert werden kann als unsicheres Drittland ohne
rechtsstaatliche Strukturen betrachtet werden muss.
Nur noch mal zur Klarstellung: Selbst das "Opfer" bestreitet nicht,
einvernehmlich mit Ansange gebumst zu haben - nur im Nachhinein
fühlte sie sich plötzlich vergewaltigt!
Sowas kann in einem rechtsstaat nicht zu einer Anklage führen ->
Schweden kann kein Rechtsstaat sein.
gesamter Thread:
- Assange darf nach Schweden ausgeliefert werden -
Christine,
02.11.2011, 13:11
- Kommentar dazu -
Schokolade,
02.11.2011, 14:52
- Kommentar dazu - Otto NV, 02.11.2011, 15:39
- Kommentar dazu - Bero, 02.11.2011, 15:41
- Hier die Story - Holger, 03.11.2011, 15:19
- Kommentar dazu -
Schokolade,
02.11.2011, 14:52