Kaum hat man lesen können, dass es
"gerecht" wäre, wenn Frauen weniger und Männer mehr Steuern zahlen sollen,
wird auch schon zur Tat geschritten, zunächst anscheinend "nur"
freiwillig.
Nee, eigentlich gehts darum nicht.
Reform soll Ehefrauen Anreize bieten, zu arbeiten
Ungeliebte Steuerklasse V soll entschärft werden
Die mit hohen Abschlägen verbundene und deshalb unbeliebte Steuerklasse V
soll entschärft werden.
Bezogen auf die Besteuerung BEIDER Ehepartner ist es voellig egal,
wer welche Klasse hat.
Das Bundesfinanzministerium schlägt die Einführung
eines zusätzlichen Anteilsverfahrens bei der Lohnsteuer vor, für das sich
Ehepaare freiwillig entscheiden können. Ziel ist eine gerechtere
Verteilung der Lohnsteuerlast zwischen Eheleuten mit unterschiedlich hohem
Einkommen, sagte Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks in Berlin.Die Steuerklasse V gilt laut Hendricks als Beschäftigungshemmnis für
Frauen. Mit einem optionalen Anteilsverfahren, bei dem die steuerlichen
Entlastungen je nach Anteil am gemeinsamen Bruttoeinkommen auf die
Ehepartner verteilt werden, würden "objektive Motivationsprobleme" der in
Steuerklasse V eingestuften Frauen gelöst.
"objektive Motivationsprobleme" ist gut.
Denn objektiv ist tatsaechlich ein Motivationsproblem vorhanden bei
Vollversorgungsweibchen, die irgendeinen Grund brauchen, warum sie
nicht arbeiten (oder nur gelegentlich teilzeit) wollen.
Anstatt denen zu sagen, dass ihr Gejammer ueber hohe Abzuege in der Klasse V
Unsinn sind wird ihnen natuerlich Entgegenkommen suggeriert.
Denn bei den Betroffenen würden
die Nettoeinkommen sowie davon abhängige Lohnersatzleistungen wie
Arbeitslosen- und Elterngeld steigen. Auch die EU kritisiert diese
Benachteiligung von Frauen.
Eine Benachteiligung von Frauen hingegen stellen die existierenden
Lohnsteuerklassen nicht dar.
Und zwar schon ganz einfach deshalb nicht, weil schlicht niemandem
eine Steuerklasse V staatlich zugeteilt wird, das muss frau schon
beantragen.
...
Der Grenzsteuersatz des Ehepartners mit geringem Einkommen sinke im
Vergleich zur Klasse V erheblich, der in der Klasse III steige.
Jaja, durchaus.
Nur gibts schon laenger die Moeglichkeit, die Klassen IV/IV zu waehlen,
da werden dann beide erstmal wie Singles besteuert. Wo damit ein Problem
sein soll, wenn beide zumindest existenzsichernd arbeiten, erschliesst
sich mir so nicht.
Vor allem, da es doch schoen passt: Diejenigen Frauen die der Meinung sind,
ihre Ehe sei nur dann "gemeinsam" (=er zahlt) wenn's ums zahlen der grossen
Ausgabenposten geht, die aber ein diese "Gemeinsamkeit" sinnvoll Abbildendes
Lohnsteuerverfahren dann als "Benachteiligung" empfinden sollten
sich doch sowieso besser gleich scheiden lassen.
Oder halt nicht, aber wenigstens einfach IV/IV waehlen.
Ach geht auch nicht, dann fehlt einfach am Ende des Monats zuviel in
der "gemeinsamen" Haushaltskasse?
Dann ist vielleicht ein Verbleib bei III/V einfach sinnvoll fuer
Verheiratete mit stark unterschiedlichem Einkommen?
Nein sowas, Skandal! Das hiesse ja, es gaebe garnix zu jammern ueber
die "ungerechtfertig hohen Abzuege" verheirateter Geringverdiener.
Es geht also weiterhin darum, ein eingebildetes Problem von Ehefrauen
(und einiger Ehemaenner) als Benachteiligung zu verkaufen (natuerlich
als "Benachteilgung von Frauen", so ganz generell. Bloss kein Hinweis
darauf, dass es nur um verheiratete Frauen geht, die explizit per
Unterschrift die ach so ungerechte LstKl V selbst gewaehlt haben).
Und natuerlich ist es dabei ein voellig unakzeptabler Vorschlag, diejenigen
Frauen sollten doch einfach IV/IV waehlen oder sogar mit Ihrem Mann die
LstKlassen tauschen - dann gaebs ja nichts mehr zu jammern, nicht?
Viel besser ist es da, es wird ein neues "Anteilsverfahren" eingefuehrt -
dies wird, natuerlich, an der Gesamtsteuerlast des Paares nichts aendern.
(Denn: Verheiratete steuerlich noch mehr "privilegieren" wollen die Leute,
aus deren Reihen diese Vorschlaege kommen, ja auch ganz sicher nicht).
Und wahrscheinlich wird es auch was die unterjaehrige Liquiditaet der
Eheleute betrifft nichts wirklich verbessern - wird halt irgendein
Kompromiss werden zwischen Liquiditaetsoptimiertem III/V und
"eingebildet Unabhaengigkeitsoptimiertem" IV/IV.
Fazit:
- Mit einem solchen Vorschlag und dessen Durchsetzung staerkt man den
Mythos von den immer noch und ueberall, also eben auch im Steuerrecht
benachteiligten Frauen
- Es wird noch verwirrender. Und das ist politisch gut. Denn Leute,
die die Grundlagen des Steuersystems heute checken wissen ja, dass es
ueber LstKl V schlicht nix zu meckern gibt
- Mit einem neuen Verfahren kann die Politik behaupten, sie habe was fuer
arme unterdrueckte Frauen getan
- Gleichzeitig koennen FrauenFrauen ad infinitum weiter behaupten, die
Benachteiligung bliebe grundsaetzlich weiter bestehen und sei nur
"abgemildert" worden:
Denn bei unterschiedlich verdienenden Ehepartnern ist es fuer beide
zusammen immer am sinnvollsten, unterschiedlich besteuerte Klassen zu
waehlen. Genau deshalb tuns die Leute ja auch heute so, dermassen bloed
sind die Leute ja in Wirklichkeit nicht.
"Gerechte" Besteuerung gibt es ja jetzt schon, nennt sich IV/IV - nur
ist das eben genauso wie bei unverheirateten mit 2x LstKl I, also
kein Vorteil fuer Ehepaare.
Fazit: Der Vorschlag demonstriert sehr schoen das Niveau der
Geschlechtergerechtigkeitsdebatte in der Politik:
- Reale rechliche Benachteiligungen von Maennern duerfen gerne noch hundert
jahre lang weiter bestehen bleiben
- Waehrenddessen steckt die Politik ihre gesamte Energie in den Abbau
"gefuehlter" (ich glaube in vielen Faellen eher: "behaupteter")
Benachteiligung von Frauen
MfG
gesamter Thread:
- Kaum hat man lesen können, dass es -
FemKritiker,
24.05.2007, 23:38
- Kaum hat man lesen können, dass es - gast42, 25.05.2007, 20:57